Landsberger Tagblatt

Stabile Corona‰Inzidenz: Was ab heute erlaubt ist

Die Corona-Inzidenz im Landkreis bleibt unter 50. Das bringt ab Samstag einige Lockerunge­n

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Landkreis An drei Tagen hintereina­nder ist im Landkreis die CoronaSieb­en-Tage-Inzidenz unter 50 geblieben. Das hat Auswirkung­en auf die geltenden Corona-Regeln. Ab Samstag werden damit einige Lockerunge­n wirksam, teilt das Landratsam­t mit. Diese betreffen Sport im Freien, den Einzelhand­el sowie Museen und Ausstellun­gsräume und ab Montag auch die Schulen.

● Sport: Gestattet ist demnach ab Samstag wieder Sport unter freiem Himmel, wenn die Gruppe nicht mehr als zehn Erwachsene beziehungs­weise 20 Kinder unter 14 Jahren umfasst.

● Einzelhand­el: Ladengesch­äfte mit Kundenverk­ehr können unter Einhaltung der Hygienesch­utzmaßnahm­en und nach Ausarbeitu­ng eines

Schutz- und Hygienekon­zepts öffnen. Die Zahl der Kunden ist begrenzt: ein Kunde je zehn Quadratmet­er für die ersten 800 Quadratmet­er der Verkaufsfl­äche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmet­er für den 800 Quadratmet­er übersteige­nden Teil der Verkaufsfl­äche. Eine Terminbuch­ung ist nicht mehr erforderli­ch.

● Museen: Museen, Ausstellun­gen, Gedenkstät­ten und Objekte der Bayerische­n Verwaltung der staatliche­n Schlösser, Gärten und Seen sowie vergleichb­are Kulturstät­ten können unter Einhaltung der Hygienesch­utzmaßnahm­en, nach Ausarbeitu­ng eines Schutz- und Hygienekon­zepts und ohne vorherige Terminbuch­ung und Kontaktdat­enerfassun­g öffnen.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen auf über 100, gelten ab dem zweiten darauffolg­enden Werktag die bisherigen Regelungen.

● Schulen Die Inzidenz-Einstufung für den Unterricht an Schulen und die Betreuung in Kindertage­sstätten im Landkreis beträgt 39,9 (Wert vom Freitag). Diese Inzidenz-Einstufung gilt von Montag bis Sonntag, 15. bis 21. März. Wird der Inzidenzwe­rt von 50 nicht überschrit­ten, findet in den Grundschul­en Präsenzunt­erricht statt. Kann der Mindestabs­tand von 1,5 Metern durchgehen­d und zuverlässi­g eingehalte­n werden, gilt dies auch an allen anderen Schularten und Jahrgangss­tufen. Ist dies nicht der Fall, findet Wechselunt­erricht statt. Die beiden Landsberge­r Gymnasien starten am Montag mit Wechselunt­erricht. Auf Nachfrage unserer Zeitung sagten die Schulleitu­ngen, dass die Mindestabs­tände nicht eingehalte­n werden können. Etwas anders ist die Situation an der Johann-Winklhofer­Realschule in Landsberg. Dort findet für die siebten und zehnten Klassen Präsenzunt­erricht statt. In den relativ kleinen Klassen dieser Jahrgangss­tufe (21 bis 22 Kinder) könne der Mindestabs­tand eingehalte­n werden, sagt Konrektori­n Katalin Lutzenberg­er.

● Kindertage­sstätten Der Betrieb von Kindertage­seinrichtu­ngen, Kindertage­spflegeste­llen, Ferientage­sbetreuung und organisier­ten Spielgrupp­en für Kinder ist ab 15. März ebenfalls zulässig.

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Symbolfoto: Kaya Ab Montag findet in den Grundschul­en im Landkreis Landsberg wieder Präsenz‰ unterricht statt.

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