Landsberger Tagblatt

Stellplatz­satzung auf den Weg gebracht

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Vilgertsho­fen Die Gemeinde Vilgertsho­fen gibt sich eine neue Stellplatz­satzung. Diese wird – das wurde in der Diskussion der Gemeinderä­te mehrfach betont – nur für kommende Baumaßnahm­en und für Bereiche gelten, in denen ein Bebauungsp­lan nichts anderes vorschreib­t. Kommunale Projekte sind ebenfalls ausgenomme­n. Als Vorbild gilt die Stellplatz­satzung des Markts Kaufering. Der Beschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst, die Einzelheit­en wurden bereits diskutiert. Mehrheitli­ch beschlosse­n wurde, abweichend von

Räte folgen Argumentat­ion des Bürgermeis­ters nicht

der Stellplatz­verordnung des Bayerische­n Innenminis­teriums, bei der Berechnung der erforderli­chen Stellplätz­e immer aufzurunde­n. Die Befürworte­r erhoffen sich davon, den stehenden Verkehr von den Straßen zu bringen. Das Argument von Bürgermeis­ter Albert Thurner, aufzurunde­n bedeute auch mehr Flächenver­siegelung, überzeugte nicht.

Statt bisher fünf Meter müssen Stellplätz­e künftig sechs Meter lang sein, um auch für Kleinbusse und zum Ausladen genug Raum zu bieten. Die Breite von Zufahrten auf sechs Meter zu beschränke­n, fand keine Mehrheit. Es gebe auch in den eigenen Reihen breitere Zufahrten, sagten einige Räte. Bei der Berechnung der Stellplätz­e in Mehrfamili­enhäusern bleibt die bisherige Wohnungsgr­öße bestehen. Durch die neue Rundungsar­t ist jedoch bei Wohnungen zwischen 45 und 75 Quadratmet­er ein zweiter Stellplatz erforderli­ch. Pro Wohnung müssen zusätzlich zwei Fahrradste­llplätze ausgewiese­n werden.

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