Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht
Vilgertshofen Die Gemeinde Vilgertshofen gibt sich eine neue Stellplatzsatzung. Diese wird – das wurde in der Diskussion der Gemeinderäte mehrfach betont – nur für kommende Baumaßnahmen und für Bereiche gelten, in denen ein Bebauungsplan nichts anderes vorschreibt. Kommunale Projekte sind ebenfalls ausgenommen. Als Vorbild gilt die Stellplatzsatzung des Markts Kaufering. Der Beschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst, die Einzelheiten wurden bereits diskutiert. Mehrheitlich beschlossen wurde, abweichend von
Räte folgen Argumentation des Bürgermeisters nicht
der Stellplatzverordnung des Bayerischen Innenministeriums, bei der Berechnung der erforderlichen Stellplätze immer aufzurunden. Die Befürworter erhoffen sich davon, den stehenden Verkehr von den Straßen zu bringen. Das Argument von Bürgermeister Albert Thurner, aufzurunden bedeute auch mehr Flächenversiegelung, überzeugte nicht.
Statt bisher fünf Meter müssen Stellplätze künftig sechs Meter lang sein, um auch für Kleinbusse und zum Ausladen genug Raum zu bieten. Die Breite von Zufahrten auf sechs Meter zu beschränken, fand keine Mehrheit. Es gebe auch in den eigenen Reihen breitere Zufahrten, sagten einige Räte. Bei der Berechnung der Stellplätze in Mehrfamilienhäusern bleibt die bisherige Wohnungsgröße bestehen. Durch die neue Rundungsart ist jedoch bei Wohnungen zwischen 45 und 75 Quadratmeter ein zweiter Stellplatz erforderlich. Pro Wohnung müssen zusätzlich zwei Fahrradstellplätze ausgewiesen werden.