Polizei stoppt illegalen Transport von Haustieren
Einen illegalen Transport von 39 Haustieren hat die Polizei auf der A 7 nahe Vöhringen (Landkreis Neu-Ulm) gestoppt. Unter den Tieren waren eine hochträchtige Hündin, mehrere Welpen und vier Katzen. Nach Beginn der Kontrolle des Transporters aus Rumänien habe die trächtige Hündin vier weitere Welpen geworfen.
Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht München I. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl spricht von einem tragischen Abend, traumatischen Erlebnissen und „Sekunden oder Zehntelsekunden, die über Leben und Tod entschieden“. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.
Die Schwurgerichtskammer im Landgericht München hatte darüber zu entscheiden, ob Geisterfahrer Victor B. in dieser Novembernacht fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat. Hätte er also damit rechnen müssen, Menschen durch seine mit mehr als 120 Stundenkilometern durch das nächtliche München mindestens schwer zu verletzen oder gar zu töten? In den insgesamt 16 Verhandlungstagen hat das Gericht die verheerende Fahrt des Angeklagten rekonstruiert. Richterin Ehrl hörte Augenzeugen, Geschädigte, Unfallexperten, Gutachter und die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Für Verteidigerin Daniela Gabler blieb bis zum Schluss klar: „Er ist kein Mörder.“Die Verteidigung hielt die Anklage wegen Mordes für überzogen. Es handle sich um Fahrlässigkeit und damit komme höchstens eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren infrage. Hintergrund: Nach vielen Raserunfällen hatte der Gesetzgeber den Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch installiert, der bei tödlichen Unfällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Gabler kritisierte das Vorgehen des Gerichtes: „Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr,
dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord.“Victor B., 36 Jahre alt und aus Bad Tölz stammend, beteuerte zu Beginn des Prozesses, nicht mit einem Unfall gerechnet zu haben. Er habe sich aufgrund seines Alkohol- und Kokainkonsums überschätzt. Es tue ihm unendlich leid, sagte Verteidigerin Gabler. Ihr Mandant realisiere erst allmählich, was in dieser Nacht passiert sei. Er werde wegen Suizidgedanken mit Antidepressiva behandelt. Er denke jede Sekunde an die Tatnacht.
Victor B. war wegen eines Drogenvergehens bereits zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, er hatte nach eigenen Angaben zwei Gramm Kokain konsumiert und zwei Flaschen Bier getrunken. Auf dem Rücksitz seines Wagens lagen, in Zeitungspapier eingeschlagen, weitere zwei Gramm Marihuana – und ein Streifenwagen war ihm aufgrund eines unerlaubten Abbiegemanövers auf den Fersen. In seinem überhöhGeisterfahrt ten Rauschzustand habe ihr Mandant geglaubt, der Polizei davonkommen zu können – und das, ohne jemanden zu verletzen. Gabler sagte vor Gericht: „Wir gehen davon aus, dass das Ergebnis bereits feststeht.“Und kritisierte damit den Ablauf des Prozesses: Er sei unfair abgelaufen. Zeugenaussagen seien zu subjektiv gewesen, um sich als Grundlage für ein Urteil zu eignen. Das Suchtverhalten ihres Mandanten sei nicht genügend berücksichtigt worden. „Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre“, sagte seine Anwältin zum Prozessauftakt. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?“
Vier Mordmerkmale hatte Staatsanwältin Nina Prantl dagegen herausgearbeitet: Der Angeklagte habe seinen Drogenkonsum verschleiern wollen. Dafür habe er seinen 306 PS starken Wagen als gefährliches Mittel benutzt. Sein Verbei halten sei zudem heimtückisch gewesen, da er sich auf der falschen Fahrbahn befand. Viele Menschen hat er dadurch gefährdet und einen Jugendlichen getötet. Er habe außerdem aufgrund niedriger Beweggründe gehandelt: Seine Bewährung stand bei einer Polizeikontrolle auf dem Spiel. Prantl wurde noch deutlicher: Der Angeklagte habe seine eigenen Interessen „in krasser Eigensucht“über das Lebensrecht anderer gestellt. Nicht Absicht, sondern bedingter Vorsatz lasse sich damit in seinem damaligen Verhalten erkennen. Deshalb sei die Anklage wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in vier Fällen berechtigt.
Die Eltern des Verstorbenen Max D. wurden als Nebenkläger durch Rechtsanwalt Jürgen Ringler vor Gericht vertreten. Die Nebenklage hatte den Forderungen der Staatsanwaltschaft nichts hinzuzufügen. Victor B. ist damit der erste wegen Mordes verurteilte Raser Münchens.