Maskenpflicht und Alkoholverbot
Was ab Mittwoch im Landkreis erlaubt ist
Landkreis Das Landratsamt ändert seine Allgemeinverfügung bezüglich Maskenpflicht und Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Wo ab Mittwoch noch Masken getragen werden müssen und kein Alkohol mehr getrunken werden darf.
Seit Anfang Dezember gilt auch im Landkreis Landsberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Geregelt ist das in einer Allgemeinverfügung, die jetzt in einigen Bereichen abgeändert wird, wie das Landratsamt soeben mitteilt. So fallen zum Beispiel kleinere Gassen und wenig frequentierte Straßen in der Landsberger Altstadt raus und wird an einigen Orten die Geltungsdauer geändert:
● Landsberg: Karolinenbrücke, Hubert-von-Herkomer-Straße, Leonhardiplatz, Hauptplatz, Salzgasse, Ludwigstraße, Herzog-ErnstStraße, Georg-Hellmair-Platz, Flößerplatz, Peter-Dörfler-Weg sowie zusätzlich an Samstagen, Sonn-und Feiertagen auch im Bereich vor dem Wildschweingehege im Lechpark Pössinger Au (Keine Maskenpflicht mehr: Klösterl, Goggelgasse, Alte Bergstraße, Spitalplatz, Schlossergasse, Schulgasse, Hinterer Anger, Limonigasse, Sandauer Straße, Vorderer Anger, Vordere Mühlgasse, Hintere Salzgasse).
● Kaufering: Wochenmarkt Kaufering (immer freitags) am Fuggerplatz (keine Maskenpflicht mehr: Apotheke am Bgm.-Fritz JungPlatz gegenüber Seniorenstift, P+R Parkplatz in der Viktor-FranklStraße beim Verlassen des Bahnhofgeländes).
● Dießen: Nur an Samstagen, Sonnund Feiertagen: Bahnunterführung bei den Seeanlagen sowie der Bereich der Seeanlagen nördlich und südlich des Mühlbachs vom Kunstpavillon bis zum Strandhotel, ohne Minigolfplatz.
● Utting: Nur an Samstagen, Sonnund Feiertagen: Seepromenade zwischen Gemeinde-Strandbad und südlichem Ende des Summerparks. ● Schondorf: Nur an Samstagen, Sonn-und Feiertagen: Seepromenade zwischen nördlicher und südlicher Einmündung in die Seestraße (ohne Spielplatz und Minigolfplatz).
Auch in Puncto Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gibt es ähnliche Änderungen wie bei der Maskenpflicht. Das Alkoholverbot gilt ab Mittwoch an folgenden Orten im Landkreis Landsberg:
● In allen Bahnhöfen des Bus- und Schienenverkehrs einschließlich des dazugehörigen Bahnhofsgeländes. ● Auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen.
● Landsberg: Karolinenbrücke, Hubert-von-Herkomer-Straße, Leonhardiplatz, Hauptplatz, Salzgasse, Ludwigstraße, Herzog-ErnstStraße, Georg-Hellmair-Platz, Flößerplatz, Peter-Dörfler-Weg sowie die Kiesbänke an den Lechufern.
● Kaufering: Fuggerplatz, Bürgermeister-Fritz-Jung-Platz gegenüber Seniorenstift, Gelände des Sportzentrums an der Bayernstraße einschl. Skaterplatz.
● Dießen: Bahnunterführung bei den Seeanlagen sowie der Bereich der Seeanlagen nördlich und südlich des Mühlbachs vom Kunstpavillon bis zum Strandhotel, ohne Minigolfplatz.
● Utting: Seepromenade zwischen Gemeinde-Strandbad und südlichem Ende des Summerparks.
● Schondorf: Seepromenade zwischen nördlicher und südlicher Einmündung in die Seestraße (ohne Spielplatz und Minigolfplatz).