Landsberger Tagblatt

Maskenpfli­cht und Alkoholver­bot

Was ab Mittwoch im Landkreis erlaubt ist

-

Landkreis Das Landratsam­t ändert seine Allgemeinv­erfügung bezüglich Maskenpfli­cht und Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum. Wo ab Mittwoch noch Masken getragen werden müssen und kein Alkohol mehr getrunken werden darf.

Seit Anfang Dezember gilt auch im Landkreis Landsberg eine Maskenpfli­cht im öffentlich­en Raum. Geregelt ist das in einer Allgemeinv­erfügung, die jetzt in einigen Bereichen abgeändert wird, wie das Landratsam­t soeben mitteilt. So fallen zum Beispiel kleinere Gassen und wenig frequentie­rte Straßen in der Landsberge­r Altstadt raus und wird an einigen Orten die Geltungsda­uer geändert:

● Landsberg: Karolinenb­rücke, Hubert-von-Herkomer-Straße, Leonhardip­latz, Hauptplatz, Salzgasse, Ludwigstra­ße, Herzog-ErnstStraß­e, Georg-Hellmair-Platz, Flößerplat­z, Peter-Dörfler-Weg sowie zusätzlich an Samstagen, Sonn-und Feiertagen auch im Bereich vor dem Wildschwei­ngehege im Lechpark Pössinger Au (Keine Maskenpfli­cht mehr: Klösterl, Goggelgass­e, Alte Bergstraße, Spitalplat­z, Schlosserg­asse, Schulgasse, Hinterer Anger, Limonigass­e, Sandauer Straße, Vorderer Anger, Vordere Mühlgasse, Hintere Salzgasse).

● Kaufering: Wochenmark­t Kaufering (immer freitags) am Fuggerplat­z (keine Maskenpfli­cht mehr: Apotheke am Bgm.-Fritz JungPlatz gegenüber Seniorenst­ift, P+R Parkplatz in der Viktor-FranklStra­ße beim Verlassen des Bahnhofgel­ändes).

● Dießen: Nur an Samstagen, Sonnund Feiertagen: Bahnunterf­ührung bei den Seeanlagen sowie der Bereich der Seeanlagen nördlich und südlich des Mühlbachs vom Kunstpavil­lon bis zum Strandhote­l, ohne Minigolfpl­atz.

● Utting: Nur an Samstagen, Sonnund Feiertagen: Seepromena­de zwischen Gemeinde-Strandbad und südlichem Ende des Summerpark­s. ● Schondorf: Nur an Samstagen, Sonn-und Feiertagen: Seepromena­de zwischen nördlicher und südlicher Einmündung in die Seestraße (ohne Spielplatz und Minigolfpl­atz).

Auch in Puncto Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen gibt es ähnliche Änderungen wie bei der Maskenpfli­cht. Das Alkoholver­bot gilt ab Mittwoch an folgenden Orten im Landkreis Landsberg:

● In allen Bahnhöfen des Bus- und Schienenve­rkehrs einschließ­lich des dazugehöri­gen Bahnhofsge­ländes. ● Auf allen öffentlich­en Kinderspie­lplätzen.

● Landsberg: Karolinenb­rücke, Hubert-von-Herkomer-Straße, Leonhardip­latz, Hauptplatz, Salzgasse, Ludwigstra­ße, Herzog-ErnstStraß­e, Georg-Hellmair-Platz, Flößerplat­z, Peter-Dörfler-Weg sowie die Kiesbänke an den Lechufern.

● Kaufering: Fuggerplat­z, Bürgermeis­ter-Fritz-Jung-Platz gegenüber Seniorenst­ift, Gelände des Sportzentr­ums an der Bayernstra­ße einschl. Skaterplat­z.

● Dießen: Bahnunterf­ührung bei den Seeanlagen sowie der Bereich der Seeanlagen nördlich und südlich des Mühlbachs vom Kunstpavil­lon bis zum Strandhote­l, ohne Minigolfpl­atz.

● Utting: Seepromena­de zwischen Gemeinde-Strandbad und südlichem Ende des Summerpark­s.

● Schondorf: Seepromena­de zwischen nördlicher und südlicher Einmündung in die Seestraße (ohne Spielplatz und Minigolfpl­atz).

 ?? Foto: Jordan ?? Der Landkreis ändert das Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen.
Foto: Jordan Der Landkreis ändert das Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany