Eschen: Amt prüft
War Fällung an der Windach rechtens?
Windach Wie ist die Fällung von Eschen in einem Auwald im Windachtal oberhalb von Windach naturschutzfachlich und -rechtlich zu bewerten? Dazu trifft das Landratsamt auch eine gute Woche nach einem Ortstermin noch keine abschließende Aussage. Eine Tendenz wird jedoch deutlich.
Wie berichtet hatte ein privater Waldbesitzer zwischen den Flusskilometern 13 und 14 zahlreiche Eschen gefällt, die eine wichtige Art im dortigen FFH-Gebiet vom Typ „Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern“darstellen. Naturschützer befürchten, dass damit der Lebensraumtyp entwertet wird, da die Eschen nicht mehr vorhanden sind.
Der Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck, Günter Biermayer,
sprach gegenüber dem LT davon, dass die Hiebsmaßnahme „rein forstfachlich noch sachgemäß“gewesen sei. Er verwies unter anderem auf das Eschentriebsterben und der davon ausgehenden Risiken für die Verkehrssicherheit. Anders als in einem Naturschutzgebiet müssten Forstarbeiten in einem FFHGebiet nicht angemeldet werden.
Eine vorläufige Einschätzung des Landratsamts hört sich jedoch etwas anders an. Sprecher Wolfgang Müller spricht davon, dass die Eschenfällung möglicherweise „naturschutzfachlich und -rechtlich problematisch“gewesen sein könnte. Die Prüfung des Vorgangs sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Deswegen könne derzeit auch nicht gesagt werden, ob auf die Fällaktion Sanktionen etwa in Form von Bußgeld folgen könnten.