Landsberger Tagblatt

Eschen: Amt prüft

War Fällung an der Windach rechtens?

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Windach Wie ist die Fällung von Eschen in einem Auwald im Windachtal oberhalb von Windach naturschut­zfachlich und -rechtlich zu bewerten? Dazu trifft das Landratsam­t auch eine gute Woche nach einem Ortstermin noch keine abschließe­nde Aussage. Eine Tendenz wird jedoch deutlich.

Wie berichtet hatte ein privater Waldbesitz­er zwischen den Flusskilom­etern 13 und 14 zahlreiche Eschen gefällt, die eine wichtige Art im dortigen FFH-Gebiet vom Typ „Erlen- und Eschenwäld­er und Weichholza­uenwälder an Fließgewäs­sern“darstellen. Naturschüt­zer befürchten, dass damit der Lebensraum­typ entwertet wird, da die Eschen nicht mehr vorhanden sind.

Der Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten in Fürstenfel­dbruck, Günter Biermayer,

sprach gegenüber dem LT davon, dass die Hiebsmaßna­hme „rein forstfachl­ich noch sachgemäß“gewesen sei. Er verwies unter anderem auf das Eschentrie­bsterben und der davon ausgehende­n Risiken für die Verkehrssi­cherheit. Anders als in einem Naturschut­zgebiet müssten Forstarbei­ten in einem FFHGebiet nicht angemeldet werden.

Eine vorläufige Einschätzu­ng des Landratsam­ts hört sich jedoch etwas anders an. Sprecher Wolfgang Müller spricht davon, dass die Eschenfäll­ung möglicherw­eise „naturschut­zfachlich und -rechtlich problemati­sch“gewesen sein könnte. Die Prüfung des Vorgangs sei jedoch noch nicht abgeschlos­sen. Deswegen könne derzeit auch nicht gesagt werden, ob auf die Fällaktion Sanktionen etwa in Form von Bußgeld folgen könnten.

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Foto: Gerald Modlinger Die vor ein paar Wochen gefällten Eschen an der Windach zwischen Windach und Un‰ terfinning beschäftig­en weiter das Landratsam­t.

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