Landsberger Tagblatt

Was hat wann geöffnet?

Diese Regeln gelten nun in Bayern

- VON STEPHANIE SARTOR

München Es waren durchaus hoffnungsv­oll stimmende Worte, mit denen Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder am Mittwoch nach der Ministerra­tssitzung vor die Presse trat. „Die Corona-Zahlen in Bayern sind stabil, sie gehen sogar zurück“, sagte Söder. Die SiebenTage-Inzidenz liege in Bayern bei 120, der R-Faktor unter 1. Allerdings, fügte Söder hinzu, verhalte sich die Sache ein bisschen anders, als die reinen Zahlen vermuten ließen. „Problemati­sch ist, dass diese Zahlen unserer Ansicht nach kein ehrliches und realistisc­hes Bild zeigen.“Über Ostern hätten die Gesundheit­sämter nicht in gleicher Weise gearbeitet wie sonst, vor Ostern hätte es zudem besonders viele Tests gegeben, jetzt indes lasse das nach. Und: Momentan sei keine Schule. Festzuhalt­en sei außerdem: Kein einziger Landkreis liege unter einer Inzidenz von 50. Und 60 Prozent der Menschen in Bayern lebten in Gebieten mit einer Inzidenz über 100. Söder machte deutlich: „Die Gefahr der dritten Welle bleibt. Es ist nicht die Zeit für unsichere Öffnungen.“Konkret bedeutet das: Geplante Öffnungen – etwa im Bereich der Außengastr­onomie oder beim Sport – werden verschoben. In zwei Wochen will man weitersehe­n.

Das Thema Öffnungen beschäftig­te das Kabinett noch weiter. Angepasst werden die Regeln für privilegie­rte Bereiche des Einzelhand­els: So dürfen Baumärkte, Blumenläde­n, Gartenmärk­te oder Buchhandlu­ngen nicht mehr unabhängig von der Inzidenz öffnen, sondern müssen den gleichen Regeln wie alle anderen Einzelhänd­ler folgen: Bis zu einer Inzidenz von 50 sind die Geschäfte geöffnet, zwischen 50 und 100 gibt es Click & Meet ohne Test. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 ist Click & Meet nur noch mit einem negativen Test möglich. Bei einer Inzidenz über 200 ist nichts mehr geöffnet. Diese Regelung sei Folge einer Gerichtsen­tscheidung zur Öffnung von Schuhläden, die mehr Stringenz bei den Regeln eingeforde­rt hatte. Unabhängig von der Inzidenz immer öffnen dürfen künftig nur noch „für die tägliche Versorgung unverzicht­bare Ladengesch­äfte“, vor allem für Lebensmitt­el, aber auch Apotheken, Drogerien oder Banken.

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