Viele Schüler müssen in Distanzunterricht
Der Inzidenzwert sinkt. So geht es an Schulen und in Kindergärten weiter
Landkreis Am gestrigen Freitag war der erste Tag, an dem im Landkreis Landsberg wieder die Corona-Notbremse griff (die wichtigsten Regeln finden Sie hier). Denn seit Wochenbeginn lag der Corona-Inzidenzwert konstant über 100. Am Montag bei 106,4, am Dienstag bei 118, am Mittwoch bei 126,3, am Donnerstag bei 153,8, ehe das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag einen starken Rückgang des Inzidenzwerts auf 125,5 meldete. Der Inzidenzwert spiegelt die Anzahl der Corona-Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis.
Im Vergleich zu den Vortagen wurden deutlich weniger neue Corona-Infektionen gemeldet (+17). Seit Beginn der Pandemie wurden 3601 Infizierte beziehungsweise positiv Getestete im Landkreis Landsberg offiziell registriert. 63 Personen starben an oder mit dem Virus. 3268 Personen gelten als genesen.
Derzeit befinden sich nach Angaben des Landratsamts Landsberg 270 Infizierte beziehungsweise positiv Getestete in Quarantäne, darüber hinaus werden 362 als Kontaktpersonen ersten Grades geführt.
Stand Mittwoch wurden im Landkreis Landsberg 17243 Erstimpfungen durchgeführt und 7128 Zweitimpfungen. Diese Zahlen beziehen sich aufs Impfzentrum auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes in Penzing. Mittlerweile impfen auch die Hausärzte gegen Covid-19. Bis Donnerstag wurden dort 2676 Erstimpfungen und vier Zweitimpfungen durchgeführt.
Wann warten nach der gezogenen Notbremse Lockerungen? Das passiert, wenn der Inzidenzwert drei Tage hintereinander eine kritische Marke (in diesem Fall von 100) unterschreitet. Am übernächsten gelten dann neue Regeln.
Am Freitag teilte das Landratsamt mit, wie es an Schulen und Kindertagesstätten in der nächsten Woche weitergeht. Abhängig der aktuellen Inzidenz wird ab 19. April eine Woche lang in der Jahrgangsstufe vier der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe elf der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht abgehalten – soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen, es gibt jedoch eine Notbetreuung.