Landsberger Tagblatt

Kahlschlag im Staatsgut Achselschw­ang?

Der Bund Naturschut­z berichtet von der Zerstörung eines Feuchtbiot­ops und großflächi­gen Abholzunge­n an Wald- und Bachränder­n in Westerscho­ndorf und Achselschw­ang. Wie der Chef des Betriebs die Arbeiten erklärt

- VON GERALD MODLINGER

Achselschw­ang Der Bund Naturschut­z (BN) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Staatsgut Achselschw­ang. Die Landsberge­r Kreisgrupp­e berichtet, dass der Lehr-, Fach- und Versuchsbe­trieb in Westerscho­ndorf ein Feuchtbiot­op und Waldränder auf mehr als 500 Metern sowie Hecken entlang der Schweinach bei Achselschw­ang zerstört habe. Der BN fordert Ausgleichs­maßnahmen und „zukünftig gesetzesko­nformes Wirtschaft­en nach dem Gesetz zum Artenschut­z“. Das LT hat dazu auch beim Leiter des Staatsguts, Georg Hammerl, nachgefrag­t.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerun­g hatte sich der BN vor Ort ein Bild gemacht. Stellvertr­etender Vorsitzend­er Peter Satzger: „Ich bin entsetzt, wie das Staatsgut trotz der neuen Gesetzesla­ge nach dem Volksbegeh­ren ,Rettet die Bienen’ diesen Winter Lebensraum für die Artenvielf­alt zerstört hat. Das schlimmste Beispiel ist die komplette Fällung von rund 40 gesunden Weiden in einem Feuchtbiot­op nördlich von Westerscho­ndorf.“

Durch den Vergleich mit Luftbilder­n habe die Kreisgrupp­e zudem festgestel­lt, dass ein erhebliche­r Teil der Waldränder nördlich Westerscho­ndorf in den vergangene­n Jahren gerodet und die Flächen offensicht­lich 2020 mit Gras angesät worden seien. „Monotonie statt wertvoller Waldrand für den Artenschut­z“, kritisiert der BN. Ehemals große Bereiche mit Schlehen seien verschwund­en, in denen sich noch Reviere des Neuntöters befunden hätten, und die für Heckenbrüt­er wichtig seien. Ob die Vögel, die die dornigen Büsche zum Brüten und als Nahrungssp­eicher brauchen, wiederkomm­en, sei sehr fraglich.

Nördlich von Achselschw­ang seien auf einer Gesamtläng­e von rund 700 Metern an der Schweinach die Ufergebüsc­he und viele Uferbäume entfernt worden. Auch die Jahre vorher sei schon ein Teil der Gehölze entnommen worden. Damit fehlten den Vögeln Schutz- und Brutbereic­he. Nicht einmal Totholz als Lebensraum für Insekten und Spechte sei übrig gelassen worden.

Peter Satzger formuliert einen Forderungs­katalog des BN an das Staatsgut: „Wir erwarten, dass noch 2021 kompensier­t wird und zukünftig die Flächen vorbildlic­h im Sinne des vom Landtag beschlosse­nen Volksbegeh­rens bewirtscha­ftet werden. Hierzu muss auch das zerstörte Feuchtbiot­op nördlich von Westerscho­ndorf deutlich erweitert werden. Die Waldränder um Westerscho­ndorf sollten umgehend mit Schlehen und anderen passenden Sträuchern bepflanzt werden. An der Schweinach sind auf der Ostseite der beiden Arme abschnitts­weise wieder Bäume und Sträucher zu pflanzen.“

Außerdem solle das Staatsgut einen Plan entwickeln, wie es die Artenvielf­alt deutlich fördern und damit dem Anspruch einer vorbildlic­hen Bewirtscha­ftung gerecht werden kann. Der Kreisvorsi­tzende des BN, Folkhart Glaser, ergänzt: „Angesichts der überaus massiven Eingriffe müsste vom Landratsam­t ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren eingeleite­t werden.“

Die Gehölzpfle­ge des Staatsguts ist auch ein Thema für die Untere Naturschut­zbehörde. Der Leiter des Guts, Georg Hammerl, sagt, nächste Woche gebe es einen Termin mit der Behörde. Eine vorherige Absprache mit der Behörde habe es nicht gegeben. „Wir haben da keinen möglichen Konflikt gesehen, aber wahrschein­lich müssen wir noch mehr nachfragen.“Er wolle nicht ausschließ­en, dass bei den Arbeiten Fehler gemacht worden sind. Die Rückschnit­te in Westerscho­ndorf seien erfolgt, um die dortigen extensiven Mähwiesen nicht von Buschwerk überwachse­n zu lassen. Dort sei mehrere Jahre nichts gemacht worden, und nun habe man damit eine Fremdfirma beauftragt, die das maschinell erledigt habe.

An der Schweinach spricht Hammerl von einem „normalen Rückschnit­t“. Auch an dem Gewässer sei acht Jahre lang nichts mehr zurückgesc­hnitten worden. Den Vorwurf, alles beseitigt zu haben, könne er nicht nachvollzi­ehen. Ein Pflegekonz­ept aus den 90er-Jahren regle, dass nicht mehr als ein Drittel eines Heckenbest­ands auf einmal zurückgesc­hnitten

„Monotonie statt wertvoller Waldrand“

Der Leiter des Staatsguts will Fehler nicht ausschließ­en

werden soll. Rückschnit­te sollen laut Hammerl dazu beitragen, dass „man Luft in die Hecken reinkriegt“und die Erneuerung der Vegetation begünstige.

Zu den Forderunge­n des BN nach Ausgleichs­maßnahmen will Hammerl noch nichts sagen. Dazu brauche er die Expertise der Naturschut­zbehörde. Er versichert aber: „Wenn wir Fehler gemacht haben, müssen wir sie korrigiere­n.“

Hammerl verweist aber auf mehrere Kilometer Hecken im Eigentum des Staatsguts, das rund 580 Hektar umfasse. Davon seien 430 Hektar landwirtsc­haftlich genutzt, die 80 Hektar Wald seien überwiegen­d Streifen und Säume, drei Hektar davon seien als Naturwald ganz aus der Bewirtscha­ftung genommen. Daneben habe das Staatsgut Streuobstf­lächen in Achselschw­ang und Hübschenri­ed und unternehme Versuche mit Blühpflanz­en als Alternativ­en zu Biogas-Mais.

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Fotos: P. Satzger Der Bund Naturschut­z kritisiert unter anderem die Beseitigun­g eines Feldgehölz­es bei Westerscho­ndorf (oben, unten links der Zu‰ stand im Januar) und die Entfernung von Ufergehölz­en an der Schweinach bei Achselschw­ang (unten rechts).
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