Landsberger Tagblatt

Brandstift­erin vor Gericht

Im Sommer 2020 brennt es in einem Wohn- und Geschäftsh­aus in Greifenber­g zwei Mal. Auch in einem Mehrfamili­enhaus wird Feuer gelegt. Die mutmaßlich­e Täterin sitzt seitdem in Haft. Bald wird ihr der Prozess gemacht

- VON DOMINIC WIMMER

Die mutmaßlich­e Brandstift­erin von Greifenber­g muss sich im Sommer vor Gericht verantwort­en. Was die Staatsanwa­ltschaft der Frau vorwirft.

Greifenber­g Schon bald geht es für die mutmaßlich­e Brandstift­erin von Greifenber­g auf die Anklageban­k. Die heute 42-Jährige soll für zwei schwere Brände in einem Mehrfamili­enhaus mit Geschäftsz­eilen im vergangene­n August verantwort­lich sein. Darüber hinaus soll sie einem Mehrfamili­enhaus, in dem sie kurz darauf ein Notquartie­r gefunden hatte, ebenfalls ein Feuer gelegt haben. Was die Staatsanwa­ltschaft Augsburg ihr konkret vorwirft.

Die Einsätze in der Greifenber­ger Haupt- und Wankstraße am 8. und 9. August hatten bayernweit für Aufsehen gesorgt. In dem großen Wohn- und Geschäftsh­aus hatte es in zwei Nächten hintereina­nder gebrannt. Die Bewohner mussten zum Teil von der Feuerwehr über die Drehleiter gerettet werden, weil das Gebäude so stark verraucht war. 27 Wohnungen, Ladenzeile­n und Arztpraxen wurden unbewohnba­r oder stark beschädigt. Den Bewohnern wurde aufgrund der starken Verunreini­gungen durch den Rauch empfohlen, nicht in ihre Wohnungen zurückzuke­hren. Nachdem es in der Folgenacht erneut im Keller stark gebrannt hatte, bestand für das Gebäude laut Experten sogar Einsturzge­fahr.

Schnell wurde der Verdacht der Brandstift­ung laut. Wenige Tage später – in der Nacht auf den 13. August – brannte es in einem anderen Mehrfamili­enhaus im Föhrenweg, wo Bewohner aus der Hauptstraß­e in Ferienwohn­ungen untergekom­men waren – unter anderem die mutmaßlich­e Brandstift­erin. Am 17. August gelang der Kriminalpo­lizei die Festnahme einer dringend tatverdäch­tigen Bewohnerin. Sie sitzt seitdem in Haft.

Die Anklagepun­kte der Staatsanwa­ltschaft sind umfangreic­h. „Es gibt drei Tat-Komplexe“, sagt der Augsburger Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai im LT-Interview. Es geht um die Punkte schwere Brandstift­ung, versuchte besonders schwere Brandstift­ung, schwere Sachbeschä­digung und Körperverl­etzung. In der ersten Brandnacht – so die Ermittlung­en – habe die Frau in einem Kellerabte­il Feuer gelegt und dann selbst einen Notruf abgesetzt. „Durch das zeitige Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Übergreife­n verhindert werden“, so Nickolai. Da in der ersten Nacht zwei Personen verletzt worden seien, werfe man der Frau auch gefährlich­e Körperverl­etzung vor. Das Ausmaß des Brandes in der zweiten Nacht war weitaus schlimmer als in der ersten. Das gab die Feuerwehr damals bekannt und sprach von einer längeren Vorbrandze­it als tags zuvor. Deshalb werfe man der 42-Jährigen in diezunächs­t

Archivfoto­s: Feuerwehr/Michel/Rudnik sem Fall schwere Brandstift­ung mit versuchter besonders schwerer Brandstift­ung und schwere Sachbeschä­digung vor. Insgesamt meldete die Polizei einen Sachschade­n etwa im Millionenb­ereich.

Beim dritten Brand im Föhrenweg mehrere Tage später konnte durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr der Schaden auf rund 50000 Euro begrenzt werden, verletzt wurde niemand. „Auch da hat die Frau selber einen Notruf abgesetzt“, erläutert Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai. Angesichts des Verhaltens der Beschuldig­ten stellt sich die Frage nach einer Schuldfähi­gkeit. Nickolai: „Es wurde ein Gutachten angefertig­t. Es gibt keine ausreichen­den Hinweise auf eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit.“Allerdings könne es sich im Laufe des Gerichtsve­rfahrens ergeben, dass die Beschuldig­te im Fall einer Verurteilu­ng zum Fall für den Maßregelvo­llzug wird. Das bedeutet: Suchtkrank­e oder psychisch kranke Straftäter werden dann in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht.

Im Rahmen der Vernehmung­en im vergangene­n Sommer äußerte sich die Frau zum Sachverhal­t. Sie bestritt laut Staatsanwa­ltschaft damals nicht, für die drei Brände verantwort­lich zu sein. Auf die 42-jährige,

Der Schaden ging in den Millionenb­ereich

Diese Strafe erwartet die Frau bei einer Verurteilu­ng

zweifache Mutter kommt eine lange Haftstrafe zu. Das Strafgeset­zbuch sieht beispielsw­eise bei schwerer Brandstift­ung eine Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.

In dem vom Großbrand betroffene­n Gebäude in Greifenber­g ist derweil wieder Normalität eingekehrt. Albert Ostermaier von der Eigentümer­familie sagt: „Wir sind froh, dass alles in Windeseile funktionie­rt hat.“Ende Oktober seien zwei Drittel der vom Brand betroffene­n Wohnungen fertig saniert gewesen und auch in die Arztpraxen und Ladenzeile­n kehrte bald wieder Leben ein. Derzeit sei lediglich eine Wohnung noch nicht fertig saniert. Ostermaier ist besonders dahingehen­d erleichter­t, dass das Gebäude gerettet werden konnte. „Ursprüngli­ch hieß es ja, dass alles abgerissen werden muss. Der erste Eindruck hat böse ausgeschau­t“, so der Bauunterne­hmer aus Inning. Doch eine Spezialfir­ma konnte die Betonsanie­rungen erfolgreic­h zu Ende bringen.

Im Sommer dürfte dann auch das juristisch­e Nachspiel sein Ende finden.

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In einem großen Wohn‰ und Geschäftsh­aus in Greifenber­g wurde im August 2020 zweimal Feuer gelegt. Die mutmaßlich­e Täterin muss sich bald vor Gericht verantwort­en.
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