Brandstifterin vor Gericht
Im Sommer 2020 brennt es in einem Wohn- und Geschäftshaus in Greifenberg zwei Mal. Auch in einem Mehrfamilienhaus wird Feuer gelegt. Die mutmaßliche Täterin sitzt seitdem in Haft. Bald wird ihr der Prozess gemacht
Die mutmaßliche Brandstifterin von Greifenberg muss sich im Sommer vor Gericht verantworten. Was die Staatsanwaltschaft der Frau vorwirft.
Greifenberg Schon bald geht es für die mutmaßliche Brandstifterin von Greifenberg auf die Anklagebank. Die heute 42-Jährige soll für zwei schwere Brände in einem Mehrfamilienhaus mit Geschäftszeilen im vergangenen August verantwortlich sein. Darüber hinaus soll sie einem Mehrfamilienhaus, in dem sie kurz darauf ein Notquartier gefunden hatte, ebenfalls ein Feuer gelegt haben. Was die Staatsanwaltschaft Augsburg ihr konkret vorwirft.
Die Einsätze in der Greifenberger Haupt- und Wankstraße am 8. und 9. August hatten bayernweit für Aufsehen gesorgt. In dem großen Wohn- und Geschäftshaus hatte es in zwei Nächten hintereinander gebrannt. Die Bewohner mussten zum Teil von der Feuerwehr über die Drehleiter gerettet werden, weil das Gebäude so stark verraucht war. 27 Wohnungen, Ladenzeilen und Arztpraxen wurden unbewohnbar oder stark beschädigt. Den Bewohnern wurde aufgrund der starken Verunreinigungen durch den Rauch empfohlen, nicht in ihre Wohnungen zurückzukehren. Nachdem es in der Folgenacht erneut im Keller stark gebrannt hatte, bestand für das Gebäude laut Experten sogar Einsturzgefahr.
Schnell wurde der Verdacht der Brandstiftung laut. Wenige Tage später – in der Nacht auf den 13. August – brannte es in einem anderen Mehrfamilienhaus im Föhrenweg, wo Bewohner aus der Hauptstraße in Ferienwohnungen untergekommen waren – unter anderem die mutmaßliche Brandstifterin. Am 17. August gelang der Kriminalpolizei die Festnahme einer dringend tatverdächtigen Bewohnerin. Sie sitzt seitdem in Haft.
Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft sind umfangreich. „Es gibt drei Tat-Komplexe“, sagt der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai im LT-Interview. Es geht um die Punkte schwere Brandstiftung, versuchte besonders schwere Brandstiftung, schwere Sachbeschädigung und Körperverletzung. In der ersten Brandnacht – so die Ermittlungen – habe die Frau in einem Kellerabteil Feuer gelegt und dann selbst einen Notruf abgesetzt. „Durch das zeitige Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Übergreifen verhindert werden“, so Nickolai. Da in der ersten Nacht zwei Personen verletzt worden seien, werfe man der Frau auch gefährliche Körperverletzung vor. Das Ausmaß des Brandes in der zweiten Nacht war weitaus schlimmer als in der ersten. Das gab die Feuerwehr damals bekannt und sprach von einer längeren Vorbrandzeit als tags zuvor. Deshalb werfe man der 42-Jährigen in diezunächst
Archivfotos: Feuerwehr/Michel/Rudnik sem Fall schwere Brandstiftung mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und schwere Sachbeschädigung vor. Insgesamt meldete die Polizei einen Sachschaden etwa im Millionenbereich.
Beim dritten Brand im Föhrenweg mehrere Tage später konnte durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr der Schaden auf rund 50000 Euro begrenzt werden, verletzt wurde niemand. „Auch da hat die Frau selber einen Notruf abgesetzt“, erläutert Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Angesichts des Verhaltens der Beschuldigten stellt sich die Frage nach einer Schuldfähigkeit. Nickolai: „Es wurde ein Gutachten angefertigt. Es gibt keine ausreichenden Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit.“Allerdings könne es sich im Laufe des Gerichtsverfahrens ergeben, dass die Beschuldigte im Fall einer Verurteilung zum Fall für den Maßregelvollzug wird. Das bedeutet: Suchtkranke oder psychisch kranke Straftäter werden dann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im Rahmen der Vernehmungen im vergangenen Sommer äußerte sich die Frau zum Sachverhalt. Sie bestritt laut Staatsanwaltschaft damals nicht, für die drei Brände verantwortlich zu sein. Auf die 42-jährige,
Der Schaden ging in den Millionenbereich
Diese Strafe erwartet die Frau bei einer Verurteilung
zweifache Mutter kommt eine lange Haftstrafe zu. Das Strafgesetzbuch sieht beispielsweise bei schwerer Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor.
In dem vom Großbrand betroffenen Gebäude in Greifenberg ist derweil wieder Normalität eingekehrt. Albert Ostermaier von der Eigentümerfamilie sagt: „Wir sind froh, dass alles in Windeseile funktioniert hat.“Ende Oktober seien zwei Drittel der vom Brand betroffenen Wohnungen fertig saniert gewesen und auch in die Arztpraxen und Ladenzeilen kehrte bald wieder Leben ein. Derzeit sei lediglich eine Wohnung noch nicht fertig saniert. Ostermaier ist besonders dahingehend erleichtert, dass das Gebäude gerettet werden konnte. „Ursprünglich hieß es ja, dass alles abgerissen werden muss. Der erste Eindruck hat böse ausgeschaut“, so der Bauunternehmer aus Inning. Doch eine Spezialfirma konnte die Betonsanierungen erfolgreich zu Ende bringen.
Im Sommer dürfte dann auch das juristische Nachspiel sein Ende finden.