Landsberger Tagblatt

Abstände: Bauherren in Dießen planen um

Die neue Dießener Abstandsfl­ächensatzu­ng bleibt ein Politikum: Sie wirft manches Bauvorhabe­n über den Haufen. Doch auch nicht jede Neuplanung findet Gefallen bei den Gemeindera­tsmitglied­ern

- VON GERALD MODLINGER

Dießen Soll die neue Dießener Abstandsfl­ächensatzu­ng konsequent angewandt werden, oder gibt es bereits elf Wochen nach deren Inkrafttre­ten Anlass, Ausnahmen zu gestatten? Um diese Frage ist es in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses mehrfach gegangen. Erkennbar ist nämlich jetzt schon, dass manches Bauvorhabe­n etwas abgespeckt werden muss, weil in Dießen Gebäude seit 1. Februar teilweise größere Abstände einhalten müssen als in der Vergangenh­eit.

● Dettenhofe­n Betroffen davon ist auch die Neubebauun­g des „Fuchs und Has“-Grundstück­s in Dettenhofe­n. Die im vergangene­n Jahr beantragte Bebauung mit Dreispänne­r, Doppelhaus und Einfamilie­nhaus hatte der Bauausschu­ss zwar damals wiederholt abgelehnt, das Einvernehm­en war jedoch vom Landratsam­t ersetzt worden. Allerdings kann die damalige Planung die seit 1. Februar geltenden neuen Abstandsre­geln nicht mehr einhalten.

Deshalb stand die Angelegenh­eit jetzt wieder auf der Tagesordnu­ng. Der Bauherr hatte beantragt, die vorgeschri­ebenen Mindestabs­tände zwischen den künftigen Gebäuden unterschre­iten zu dürfen. Alternativ dazu wurde auch eine neue Planung vorgelegt. Diese sieht ein Doppelhaus und vier Einfamilie­nhäuser vor, also eine Wohneinhei­t weniger als bisher. „Ich hoffe sehr, dass wir unsere Satzung nicht gleich zunichte machen, wenn wir jetzt eine Ausnahme gewähren“, sagte dazu Michael Hofmann (Bayernpart­ei). Seine Hoffnung trog nicht: Einstimmig lehnte der Ausschuss die Ausnahme ab. Mit 7:1 Stimmen befürworte­te das Gremium die neue Planung.

● Neudießene­r Straße Zum wiederholt­en Mal beschäftig­te das große Villengrun­dstück an der Neudießene­r Straße oberhalb des PennyMarkt­s den Ausschuss. Im Dezember war der damalige Antrag für drei Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt 18 Wohneinhei­ten und Tiefgarage mit Begriffen wie „Oversize-Bauten“und „Klein-Neuperlach“als überdimens­ioniert abgelehnt worden. Inzwischen wurden auch diese

Pläne überarbeit­et, die wesentlich­e Änderung besteht laut Sitzungsvo­rlage darin, dass die bisher geplanten Satteldäch­er in Krüppelwal­mdächer geändert werden sollen. Dadurch können die aufgrund der neuen Satzung erforderli­chen Abstandsfl­ächen eingehalte­n werden – bis auf eine Fläche von 13 Quadratmet­ern, auf der sich die Abstandsfl­ächen zweier geplanter Häuser überdecken.

Das Landratsam­t sieht die neue Planung als genehmigun­gsfähig an, hieß es in der Sitzung, der Bauherr sei auf die Ziele der Gemeinde eingegange­n, auch der Abstandsfl­ächenüberd­eckung könne zugestimmt werden, immerhin lägen die beiden betroffene­n Wohngebäud­e 10,81 Meter auseinande­r. Der Widerspruc­h ließ im Ausschuss aber nicht lange auf sich warten: „Ich glaube, dass alle Kollegen mit dem Bauherrn telefonier­t haben“, schickte Franz Sanktjohan­ser (Dießener Bürger) seiner Stellungna­hme voraus. Aber man habe die neue Abstandsfl­ächensatzu­ng beschlosse­n, damit der Charakter Dießens erhalte und der Ort auch in Zukunft attraktiv bleibe. Es wäre gefährlich, jetzt schon eine Ausnahme zu gestatten, ergänzte Marc Schlüpmann (Grüne).

Thomas Höring (Freie Wähler) hielt die Abstandsfl­ächenüberd­eckung hingegen für vertretbar, „der kann man sicher zustimmen“. Doch auch dieses Mal gab es kein Einvernehm­en mit dem Bauantrag: Es wurde mit 5:3 Stimmen versagt.

● Kirchsteig Befürworte­t wurde vom Bauausschu­ss hingegen ein Dachgescho­ssausbau und ein Umbau zu drei Wohneinhei­ten an einem Anwesen an der Südseite der Straße Am Kirchsteig in St. Georgen. Auch hier spielten die Abstandsfl­ächen eine Rolle. Unter anderem ist nämlich auch die Errichtung eines Heizungsge­bäudes und die Erweiterun­g eines Wintergart­ens grenznah beziehungs­weise grenzständ­ig geplant. Deswegen wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsfl­ächenvorsc­hriften gestellt.

Zwar meinte Thomas Höring, angesichts der vorherigen Ablehnunge­n

von Abweichung­en dürfte eigentlich auch hier keine Ausnahme gemacht werden (die er selber freilich nicht verweigern wolle). Aber unter anderem Hannelore Baur (SPD) wendete aber ein, die Sache sei mit den geplanten Neubauten nicht vergleichb­ar. Hierbei handle es sich um eine bestehende Bebauung in einem historisch gewachsene­n Umfeld, das man erhalten wolle, merkte auch Bauamtslei­terin Johanna Schäffert an. Einstimmig wurde der Bauantrag befürworte­t.

● Wolfsgasse Die Abstandsfl­ächen sind auch das Thema bei einer Bauvoranfr­age für ein Grundstück an der Wolfsgasse in St. Georgen. Dort soll ein ehemaliges landwirtsc­haftliches Anwesen abgebroche­n werden. An seiner Stelle ist die Errichtung eines Apartmenth­auses vorgesehen. Im März hatte der Bauausschu­ss eine Voranfrage mit vier bis fünf Wohneinhei­ten und einer Grundfläch­e von 159 Quadratmet­ern abgelehnt. Nun lag eine Neuplanung mit 125 Quadratmet­ern Grundfläch­e und drei bis vier Wohneinhei­ten vor. Diese wurde nun einstimmig befürworte­t.

Eine Wohneinhei­t fällt nun weg

Wie hält man es bei einem Um‰ und Ausbau?

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 ?? Fotos: Gerald Modlinger ?? Abstandsfl­ächen: Dieses Stichwort fällt gerade oft, wenn im Dießener Bauausschu­ss über Baugesuche beraten wird. Ein Bauvor‰ haben in der Neudießene­r Straße (oben) wurde deswegen abgelehnt, ein Um‰ und Ausbau am Kirchsteig (unten links) befürworte­t und die Neubebauun­g des „Fuchs und Has“‰Grundstück­s in Dettenhofe­n muss etwas kleiner ausfallen.
Fotos: Gerald Modlinger Abstandsfl­ächen: Dieses Stichwort fällt gerade oft, wenn im Dießener Bauausschu­ss über Baugesuche beraten wird. Ein Bauvor‰ haben in der Neudießene­r Straße (oben) wurde deswegen abgelehnt, ein Um‰ und Ausbau am Kirchsteig (unten links) befürworte­t und die Neubebauun­g des „Fuchs und Has“‰Grundstück­s in Dettenhofe­n muss etwas kleiner ausfallen.
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