Was gilt denn nun?
Der Inzidenzwert geht im Landkreis Landsberg Stück für Stück zurück. Seit Mittwoch gelten davon unabhängige Lockerungen und zum Wochenende hin warten neue Erleichterungen. Wo die Verwirrung besonders groß ist
Landkreis Was gilt denn nun? Das Wirrwarr um die neuen Lockerungen der Corona-Beschränkungen verunsichert viele Betroffene. Baumärkte mit Gartenabteilung dürfen öffnen, andere nicht. Die Schulen bereiten sich auf Präsenz- und Distanzunterricht vor, denn theoretisch ist beides nächste Woche möglich – je nach Inzidenz.
Seit vergangenen Sonntag liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Landsberg unter 100. Am Donnerstag – ein erneuter Wert unter der kritischen Marke gilt als höchstwahrscheinlich – ist der fünfte Tag in Folge. Und das würde bedeuten, dass ab Samstag Lockerungen in Kraft treten. Unter anderem würde die derzeit nächtliche Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr) wegfallen. Distanzunterricht an den Schulen würde aufgehoben (Viert-, Elftund Abschlussklassen sind ohnehin ausgenommen) und private Treffen wären dann wieder zwischen zwei Haushalten möglich, wenn nicht mehr als fünf Menschen dabei sind. Details wird das Landratsamt spätestens am Freitag bekannt geben.
Am Dienstag hatte das bayerische Kabinett unabhängig davon einige Lockerungen beschlossen. Was laut Landratsamt gilt:
● Einzelhandel Es dürfen inzidenzunabhängig und ohne vorherige Testpflicht folgende Ladengeschäfte öffnen: Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
● Sport Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ist zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen (kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands) für Kinder unter 14 Jahren die Ausübung von kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig.
Übungsleiter und Trainer müssen auf Anforderung ein negatives Testergebnis vorlegen.
● Geimpfte Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19 wird ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung einem CoroBabyfachmärkte, na-Test gleichgestellt, ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Seniorenheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Auch bei der Einreise aus Risikogebieten werden Personen von der Quarantänepflicht befreit, die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind.
Trotz seit Mittwoch geltender Lockerungen musste Christian Sailer vom gleichnamigen Baumarkt in Landsberg einige Kunden wieder nach Hause schicken. Sein Markt habe zu wenig Gartenartikel und gelte als Baumarkt. Dort ist nur „Click&Collect“möglich, also Einkaufen mit Vorbestellung und negativem Test. Bleibt die Inzidenz im Landkreis auch am Donnerstag unter 100, darf er ab Montag „Click&Meet“anbieten. „Wer soll das noch nachvollziehen“, sagt er.
Auf der anderen Seite der Stadt liegt das OBI Bau- und Gartencenter am Penzinger Feld. Dort können Kunden seit Mittwoch Gartenartikel einkaufen – ohne vorherige Anmeldung und Testnachweis. Und wenn ein Kunde doch einen Baumarktartikel kaufen möchte? „Wenn der Kunde einen Besen möchte, holen wir ihn aus dem Regal und er kann ihn kaufen. Will der Kunden den Besen im Regal erst begutachten, benötigt er einen negativen Corona-Test“, erklärt Marktleiter Bernd Kemmann das Prozedere. Ansonsten sei der Baumarktbereich abgesperrt.
Bleibt die Inzidenz am Donnerstag unter 100, gilt in den Schulen im Landkreis ab Montag wieder Präsenzunterricht für alle. Steigt die Inzidenz am Freitag, Samstag und Sonntag wieder über 100, müssten die meisten Schüler bereits wieder am Dienstag in den Distanzunterricht.
Schulleiter Bruno Bayer sieht das Dominikus-Zimmermann-Gymnasium organisatorisch für diesen Fall gerüstet. „Doch wie sich dieser Wechsel auf Schüler, Lehrer und Eltern auswirkt, ist eine andere Sache.“»Kommentar Seite 23