Landsberger Tagblatt

Norwegerha­us soll bleiben

Deutliche Mehrheit im Gemeindera­t

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Eching Mit deutlicher Mehrheit hat der Echinger Gemeindera­t bekräftigt, das Norwegerha­us am südlichen Ende der Kaagangers­traße erhalten zu wollen. Dazu war in den vergangene­n Monaten ein vorhabenbe­zogener Bebauungsp­lan erarbeitet worden. Der Entwurf hierfür wurde in der jüngsten Sitzung mit 9:3 Stimmen befürworte­t, berichtete Bürgermeis­ter Siegfried Luge.

Mit dem Bebauungsp­lan soll erreicht werden, dass das von dem Schweizer Maler Hans Beat Wieland errichtete Künstleran­wesen entgegen einer Abrissverf­ügung des Landratsam­ts nicht beseitigt werden muss. Hintergrun­d dieser Abrissverf­ügung ist, dass das Haus von seinen heutigen Eigentümer­n über die damalige Baugenehmi­gung des Landratsam­ts hinaus verändert und umgebaut wurde. Daraufhin wurde es auf der Denkmallis­te gestrichen und hatte somit auch keinen Bestandssc­hutz mehr, weitergehe­nde Baugenehmi­gungen wurden wegen der Außenberei­chslage vom Landratsam­t nicht erteilt. Stattdesse­n

Der Bebauungsp­lan wird öffentlich ausgelegt

wurde ein Abbruch gefordert. Es folgten jahrelange juristisch­e Auseinande­rsetzungen, die letztlich die Position des Landratsam­ts unterstütz­ten. Allerdings startete daraufhin die Gemeinde Eching einen ersten Rettungsve­rsuch mit einer Außenberei­chssatzung für den südlichen Bereich der Kaagangers­traße.

Diese wurde auf Antrag des Landratsam­tes vom Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of aufgehoben. In der weiteren Folge wurde nun beschlosse­n, einen Bebauungsp­lan nur für das Grundstück des Norwegerha­uses aufzustell­en.

Dieser sieht vor, dass die Künstlervi­lla, was Größe und äußere Erscheinun­gsform betrifft, in ursprüngli­chen Zustand zurückvers­etzt werden muss – und das auch mit der weiteren Auflage, noch vorhandene originale Baumateria­lien zu verwenden, wie Bürgermeis­ter Luge berichtete. Er spricht von „sehr konsequent­en und sehr engen Auflagen, die der Bauherr zu erledigen hat“.

Mit 9:3 Stimmen fiel die Entscheidu­ng dieses Mal noch etwas deutlicher für das Norwegerha­us aus. Die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans war mit 9:4 Stimmen beschlosse­n worden.

Als nächstes wird die Planung öffentlich ausgelegt. Dabei haben Bürger und Behörden Gelegenhei­t, dazu Stellung zu nehmen. Zu diesen Behörden gehört auch das Landratsam­t.

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