Landsberger Tagblatt

Corona: Was ab Samstag gilt

Inzidenzwe­rt im Landkreis ist auch am Donnerstag unter 100

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Landkreis Wie erwartet, lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Landsberg auch am Donnerstag deutlich unter 100. Das RobertKoch-Institut (RKI) gab einen Wert von 70,7 bekannt, den niedrigste­n Wert in Bayern. Damit gelten ab Samstag neue Regeln im Landkreis.

Am Donnerstag kamen im Landkreis nach Angaben des RKI 16 weitere durch Tests nachgewies­ene Infektione­n hinzu, sodass die Gesamtzahl positiv getesteter Personen auf 3816 gestiegen ist. Das Landratsam­t teilt mit, dass sich aktuell 215 positiv getestete Personen in Quarantäne befinden, daneben 508 enge Kontaktper­sonen. Im Klinikum werden unveränder­t acht Covid-19-Patienten behandelt, vier davon auf der Intensivst­ation, zwei Erkrankte müssen beatmet werden.

Da der Landkreis den 100erWert der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten hat, gelten ab Samstag, 1. Mai, neue Regeln:

● Die nächtliche Ausgangssp­erre wird aufgehoben.

● Der Aufenthalt im öffentlich­en Raum, in privat genutzten Räumen und Grundstück­en ist gestattet mit den Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit den Angehörige­n eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschrit­ten wird.

● Erlaubt ist kontaktfre­ier Sport sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstu­dios ist nur unter freiem Himmel zulässig. ● Die Abholung von Speisen und Getränken nach 22 Uhr ist wieder erlaubt. Speisen und Getränke dürfen nicht vor Ort verzehrt werden. ● Es findet Präsenzunt­erricht, soweit dabei der Mindestabs­tand von 1,5 Metern durchgehen­d und zuverlässi­g eingehalte­n werden kann, oder Wechselunt­erricht statt.

● Angebote der berufliche­n Aus-, Fort- und Weiterbild­ung sind in Präsenzfor­m zulässig, wenn zwischen allen Beteiligte­n ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern gewahrt ist. Es besteht Maskenpfli­cht. Instrument­alund Gesangsunt­erricht ist als Einzelunte­rricht unter Voraussetz­ungen in Präsenzfor­m möglich. ● Museen, Ausstellun­gen, Gedenkstät­ten, Objekte der Bayerische­n Verwaltung der staatliche­n Schlösser, Garten und Seen und vergleichb­are Kulturstät­ten können nach vorheriger Terminbuch­ung unter Voraussetz­ungen öffnen.

● Die Öffnung von Ladengesch­äften mit Kundenverk­ehr ist untersagt. Ausgenomme­n: Lebensmitt­elhandel inklusive Direktverm­arktung, Lieferdien­ste, Getränkemä­rkte, Reformhäus­er, Babyfachmä­rkte, Apotheken, Sanitätsha­user, Drogerien, Optiker, Hörgerätea­kustiker, Tankstelle­n, der Verkauf von Pressearti­keln, Buchhandlu­ngen, Blumenfach­geschäfte, Gartenmärk­te, Tierbedarf und Futtermitt­eln sowie der Großhandel.

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Foto: jor Anstehen für einen Schnelltes­t vor der Marienapot­heke in Landsberg.

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