Bauthemen im Fokus
Änderungen bei Denklinger Baugebiet
Denklingen Der Gemeinderat Denklingen hat sich in seiner Sitzung mit verschiedenen Bebauungsplänen und Bauvorhaben beschäftigt. Es ging unter anderem um das Bauge biet Hinterberg. Der Gemeinderat beschloss eine sogenannte Heilung des Bebauungsplans für das neue Baugebiet. Gegen die Pläne wurde im August 2020 ein Normenkontrollantrag gestellt, daraufhin hatte die Gemeinde eine Münchner Anwaltskanzlei beauftragt, sie in dem Verfahren zu vertreten.
Diese habe nach einer rechtlichen Prüfung zwei „erhebliche Mängel“an dem Bebauungsplan festgestellt, auf die der Rat nun reagierte: Ein Sickertest soll die Zweifel des Wasserwirtschaftsamts ausräumen, die auf einem vorherigen Gutachten beruhten, wie Bürgermeister Andreas Braunegger dem LT erklärte. Außerdem habe man den Text zu den Geschossflächen korrigieren müssen. Dort sei bei Hinweisen und Erklärungen nachgebessert worden.
Das Problem sei nicht der Inhalt des Bebauungsplans gewesen, sondern einige Formulierungen, sagte Andreas Braunegger. Bei den anderen Punkten, die im Normenkontrollantrag beanstandet worden seien, gebe es keinen Handlungsbedarf. Das von der
Gemeinde beabsichtigte Planungsziel sei bei der Heilung nicht verändert worden und die Grundkonzeption des Bebauungsplans gleich geblieben. Mit einer Gegenstimme billigte der Gemeinderat die neue Fassung und beschloss die Auslegung.
Thema war auch die Absetzanla ge, die in Dienhausen ertüchtigt werden muss. Im Wasser gelöster Schmutz sinkt in solchen Becken ab und kann dann entfernt werden. Obwohl das Wasser in Dienhausen bei starkem Regen über die Ufer tritt, sei das Becken groß genug, stellte der Gemeinderat fest. Aber die Sickerschächte und Becken müssten ertüchtigt werden. Laut Braunegger werden die Maßnahmen „einige tausend Euro“kosten.
Befasst hat sich das Gremium auch mit Abstandsflächen. Die Bayerische Staatsregierung will höheres und dichteres Bauen ermöglichen. Deswegen gilt seit Februar ein neues Abstandsflächenrecht. Vom Gebäude zur Grundstücksgrenze muss nur noch das 0,4-fache der Gebäudehöhe freigehalten werden, mindestens aber drei Meter. Der Rat entschied sich nun gegen die Option, mit einer eigenen Satzung mehr Abstand zu fordern, und belässt es bei der Regelung des Freistaats.