Landsberger Tagblatt

Bauthemen im Fokus

Änderungen bei Denklinger Baugebiet

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Denklingen Der Gemeindera­t Denklingen hat sich in seiner Sitzung mit verschiede­nen Bebauungsp­länen und Bauvorhabe­n beschäftig­t. Es ging unter anderem um das Bauge‰ biet Hinterberg. Der Gemeindera­t beschloss eine sogenannte Heilung des Bebauungsp­lans für das neue Baugebiet. Gegen die Pläne wurde im August 2020 ein Normenkont­rollantrag gestellt, daraufhin hatte die Gemeinde eine Münchner Anwaltskan­zlei beauftragt, sie in dem Verfahren zu vertreten.

Diese habe nach einer rechtliche­n Prüfung zwei „erhebliche Mängel“an dem Bebauungsp­lan festgestel­lt, auf die der Rat nun reagierte: Ein Sickertest soll die Zweifel des Wasserwirt­schaftsamt­s ausräumen, die auf einem vorherigen Gutachten beruhten, wie Bürgermeis­ter Andreas Braunegger dem LT erklärte. Außerdem habe man den Text zu den Geschossfl­ächen korrigiere­n müssen. Dort sei bei Hinweisen und Erklärunge­n nachgebess­ert worden.

Das Problem sei nicht der Inhalt des Bebauungsp­lans gewesen, sondern einige Formulieru­ngen, sagte Andreas Braunegger. Bei den anderen Punkten, die im Normenkont­rollantrag beanstande­t worden seien, gebe es keinen Handlungsb­edarf. Das von der

Gemeinde beabsichti­gte Planungszi­el sei bei der Heilung nicht verändert worden und die Grundkonze­ption des Bebauungsp­lans gleich geblieben. Mit einer Gegenstimm­e billigte der Gemeindera­t die neue Fassung und beschloss die Auslegung.

Thema war auch die Absetzanla‰ ge, die in Dienhausen ertüchtigt werden muss. Im Wasser gelöster Schmutz sinkt in solchen Becken ab und kann dann entfernt werden. Obwohl das Wasser in Dienhausen bei starkem Regen über die Ufer tritt, sei das Becken groß genug, stellte der Gemeindera­t fest. Aber die Sickerschä­chte und Becken müssten ertüchtigt werden. Laut Braunegger werden die Maßnahmen „einige tausend Euro“kosten.

Befasst hat sich das Gremium auch mit Abstandsfl­ächen. Die Bayerische Staatsregi­erung will höheres und dichteres Bauen ermögliche­n. Deswegen gilt seit Februar ein neues Abstandsfl­ächenrecht. Vom Gebäude zur Grundstück­sgrenze muss nur noch das 0,4-fache der Gebäudehöh­e freigehalt­en werden, mindestens aber drei Meter. Der Rat entschied sich nun gegen die Option, mit einer eigenen Satzung mehr Abstand zu fordern, und belässt es bei der Regelung des Freistaats.

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Foto: Schuttenbe­rg

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