Pürgen regelt Bebauung der Ortsmitte neu
Der Gemeinderat will den dörflichen Charakter erhalten. In der jüngsten Sitzung wird der Entwurf vorgestellt, was Bauherren künftig erlaubt ist und was nicht.
Damit Pürgen seinen dörflichen Charakter bewahren kann und nicht Spielball von Investoren wird, hatte der Gemeinderat im Oktober 2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen und eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „Pürgen Mitte I“verhängt. Es geht um insgesamt etwa 16.000 Quadratmeter entlang von Landsberger und Weilheimer Straße. Um Unmut im Dorf zu vermeiden, wurde das vorgesehene Gebiet extra um zwei Grundstücke vergrößert. In der jüngsten Sitzung des Gremiums wurde informiert, was künftig erlaubt sein soll. Die Ratsmitglieder wollen noch einen Termin abwarten, bevor sie den Plan verabschieden.
Am 12. März soll erst noch eine Informationsveranstaltung mit Meinungsaustausch mit den Bürgerinnen und Bürgern stattfinden, die in dem Bereich leben. Der erstreckt sich im Norden bis zur Kreuzung Schäfflerweg/Landsberger Straße und endet im Süden auf Höhe der Trattoria Mama Farra und der Kirche St. Georg. Bürgermeister Wilfried Lechler sagte zu dem Spannungsfeld, in dem der Gemeinderat die verschiedenen Interessen abgewogen hatte: „Wir wollen den Bürgern nichts überstülpen, sondern das Ortsbild erhalten.“Gleichzeitig solle die Gemeinde aber auch Flächen entsiegeln und nachverdichten und habe den Druck der Investoren, der Anlass für die Veränderungssperre gewesen sei. „Um des Dorffriedens willen umfasst das Gebiet auch zwei Grundstücke von Gemeinderäten.“Dafür sei extra noch ein Schlenker gemacht worden.
Die Ergebnisse der Bestandsuntersuchung und daraus abgeleitet Vorschläge für die Zukunft stellten zwei Planerinnen des Architekturbüros Opla aus Augsburg vor. Demnach gibt es in 80 Prozent der Gebäude in Pürgen nur eine Wohneinheit. Die häufigsten Haustypen
sind zwei Geschosse mit ausgebautem Dach (58 Prozent) und ein Geschoss mit ausgebautem Dach (29 Prozent). Insgesamt 94 Prozent haben ein Satteldach. Planerin Luise Skirde empfahl, künftig eine maximale Wandhöhe von 6,5 Metern zuzulassen und eine Gebäudehöhe von 10,5 Metern. Auch solle die Gemeinde die Richtungen der Firste festlegen, um den Charakter des Ortsbildes zu erhalten. Im Gegenzug sollen Bauherrn bei der
Dachtraufe mehr Spielraum erhalten. Die Dachneigung beim Neubau von Hauptgebäuden soll zwischen 15 und 48 Grad liegen. Überdachte Terrassen und Wintergärten sind laut den Planungen nur noch genehmigungsfähig, wenn diese maximal 20 Quadratmeter groß sind.
Wird das vorgestellte Konzept umgesetzt, müssen mindestens 30 Prozent des Areals eine Grünfläche sein. „Wir haben aber sehr großzügige Baufenster festgesetzt, sodass man trotzdem noch leicht bauen kann“, äußerte der Bürgermeister. Geregelt ist zudem, dass auf 500 Quadratmeter großen Flächen maximal zwei Wohneinheiten geschaffen werden dürfen. Mehr als sechs Wohneinheiten auf einem Grundstück will der Gemeinderat nicht zulassen und verlangt hier, dass das Areal mindestens über 1200 Quadratmeter groß sein muss. Je Doppelhaushälfte sind maximal zwei Wohnungen zugelassen. Ratsmitglied Markus Brumberger verwies in der Sitzung darauf, dass beim vorgelegten Entwurf die mögliche zu bebauende Grundfläche nicht ausgereizt werde, dafür werde den Bauherrn aber etwas mehr Geschossfläche gewährt.
Erhalten werden sollen zudem prägende Raumkanten, Gebäude und Grünstrukturen. Lechler betont, dass es der Wunsch des Gremiums sei, Handwerkern, Landwirten und anderem Gewerbe dort auch künftig einen Platz bieten zu können. Ausgeschlossen wurden nur die Ansiedlung einer Gärtnerei und einer Tankstelle für fossile Brennstoffe. Stromtankstellen werden hingegen erlaubt sein. Konkrete Anfragen für eine Tankstelle oder Gärtnerei hätten nicht vorgelegen, es sei eine „Vorsichtsmaßnahme“, so der Rathauschef. Vor allem beim großen Grundstück an der Landsberger Straße 8 wolle der Gemeinderat unliebsame Entwicklungen mit der Festsetzung verhindern, informierte Lechler auf Nachfrage unserer Redaktion.