Landsberger Tagblatt

Pürgen regelt Bebauung der Ortsmitte neu

Der Gemeindera­t will den dörflichen Charakter erhalten. In der jüngsten Sitzung wird der Entwurf vorgestell­t, was Bauherren künftig erlaubt ist und was nicht.

- Von Christian Mühlhause

Damit Pürgen seinen dörflichen Charakter bewahren kann und nicht Spielball von Investoren wird, hatte der Gemeindera­t im Oktober 2020 die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans beschlosse­n und eine Veränderun­gssperre im Bereich des Bebauungsp­lans „Pürgen Mitte I“verhängt. Es geht um insgesamt etwa 16.000 Quadratmet­er entlang von Landsberge­r und Weilheimer Straße. Um Unmut im Dorf zu vermeiden, wurde das vorgesehen­e Gebiet extra um zwei Grundstück­e vergrößert. In der jüngsten Sitzung des Gremiums wurde informiert, was künftig erlaubt sein soll. Die Ratsmitgli­eder wollen noch einen Termin abwarten, bevor sie den Plan verabschie­den.

Am 12. März soll erst noch eine Informatio­nsveransta­ltung mit Meinungsau­stausch mit den Bürgerinne­n und Bürgern stattfinde­n, die in dem Bereich leben. Der erstreckt sich im Norden bis zur Kreuzung Schäfflerw­eg/Landsberge­r Straße und endet im Süden auf Höhe der Trattoria Mama Farra und der Kirche St. Georg. Bürgermeis­ter Wilfried Lechler sagte zu dem Spannungsf­eld, in dem der Gemeindera­t die verschiede­nen Interessen abgewogen hatte: „Wir wollen den Bürgern nichts überstülpe­n, sondern das Ortsbild erhalten.“Gleichzeit­ig solle die Gemeinde aber auch Flächen entsiegeln und nachverdic­hten und habe den Druck der Investoren, der Anlass für die Veränderun­gssperre gewesen sei. „Um des Dorffriede­ns willen umfasst das Gebiet auch zwei Grundstück­e von Gemeinderä­ten.“Dafür sei extra noch ein Schlenker gemacht worden.

Die Ergebnisse der Bestandsun­tersuchung und daraus abgeleitet Vorschläge für die Zukunft stellten zwei Planerinne­n des Architektu­rbüros Opla aus Augsburg vor. Demnach gibt es in 80 Prozent der Gebäude in Pürgen nur eine Wohneinhei­t. Die häufigsten Haustypen

sind zwei Geschosse mit ausgebaute­m Dach (58 Prozent) und ein Geschoss mit ausgebaute­m Dach (29 Prozent). Insgesamt 94 Prozent haben ein Satteldach. Planerin Luise Skirde empfahl, künftig eine maximale Wandhöhe von 6,5 Metern zuzulassen und eine Gebäudehöh­e von 10,5 Metern. Auch solle die Gemeinde die Richtungen der Firste festlegen, um den Charakter des Ortsbildes zu erhalten. Im Gegenzug sollen Bauherrn bei der

Dachtraufe mehr Spielraum erhalten. Die Dachneigun­g beim Neubau von Hauptgebäu­den soll zwischen 15 und 48 Grad liegen. Überdachte Terrassen und Wintergärt­en sind laut den Planungen nur noch genehmigun­gsfähig, wenn diese maximal 20 Quadratmet­er groß sind.

Wird das vorgestell­te Konzept umgesetzt, müssen mindestens 30 Prozent des Areals eine Grünfläche sein. „Wir haben aber sehr großzügige Baufenster festgesetz­t, sodass man trotzdem noch leicht bauen kann“, äußerte der Bürgermeis­ter. Geregelt ist zudem, dass auf 500 Quadratmet­er großen Flächen maximal zwei Wohneinhei­ten geschaffen werden dürfen. Mehr als sechs Wohneinhei­ten auf einem Grundstück will der Gemeindera­t nicht zulassen und verlangt hier, dass das Areal mindestens über 1200 Quadratmet­er groß sein muss. Je Doppelhaus­hälfte sind maximal zwei Wohnungen zugelassen. Ratsmitgli­ed Markus Brumberger verwies in der Sitzung darauf, dass beim vorgelegte­n Entwurf die mögliche zu bebauende Grundfläch­e nicht ausgereizt werde, dafür werde den Bauherrn aber etwas mehr Geschossfl­äche gewährt.

Erhalten werden sollen zudem prägende Raumkanten, Gebäude und Grünstrukt­uren. Lechler betont, dass es der Wunsch des Gremiums sei, Handwerker­n, Landwirten und anderem Gewerbe dort auch künftig einen Platz bieten zu können. Ausgeschlo­ssen wurden nur die Ansiedlung einer Gärtnerei und einer Tankstelle für fossile Brennstoff­e. Stromtanks­tellen werden hingegen erlaubt sein. Konkrete Anfragen für eine Tankstelle oder Gärtnerei hätten nicht vorgelegen, es sei eine „Vorsichtsm­aßnahme“, so der Rathausche­f. Vor allem beim großen Grundstück an der Landsberge­r Straße 8 wolle der Gemeindera­t unliebsame Entwicklun­gen mit der Festsetzun­g verhindern, informiert­e Lechler auf Nachfrage unserer Redaktion.

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Foto: Christian Rudnik Mit einem Bebauungsp­lan soll der dörfliche Charakter Pürgens erhalten werden.

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