Landsberger Tagblatt

Haushalt sollte nicht genehmigt werden Leserbrief­e

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Zum Thema „Finanzen: Viele Kreisräte haben Sorgen“vom 7. Februar:

Zur Sitzung des Kreistags am 5. Februar hatten die Grünen zwei Anträge gestellt. Die Kreisumlag­e sollte, wie in den Ausschüsse­n beschlosse­n, bei 52 Prozent bleiben. In einer Kampfabsti­mmung wurde dieser Antrag mit 28:29 abgelehnt, der Erhöhung auf 53 % wurde zugestimmt.

Der zweite Antrag bezog sich auf ein zu bestellend­es Organisati­onsgutacht­en des Bayerische­n Kommunalen Prüfungsve­rbands für die Landkreisv­erwaltung. Dadurch wird von neutraler Seite die Struktur der Verwaltung geprüft. Zum

Beispiel werden die Pflichtauf­gaben erfüllt und hat man nicht zu viele Freiwillig­e Aufgaben übernommen? Ist die Verwaltung effektiv und können die Projekte finanziert werden, wie steht es mit der Einhaltung von Schuldenin­dikatoren? Zur Prüfung gehört auch die Notwendigk­eit eines neuen Landratsam­ts. Wie später von einigen Kreisräten und dem Pressespre­cher zu erfahren war, wurde dieser zweite Antrag in einer kleinen Runde besprochen mit dem Ergebnis, dass von den geplanten rund 50 neuen Personalst­ellen wieder zehn gestrichen wurden. Der Antrag auf ein Organisati­onsgutacht­en wurde damit als erledigt angesehen.

Diese Vorgehensw­eise verstößt meiner Meinung nach gegen das Kommunalre­cht: Jeder Antrag an den Kreistag muss diesem vom Landrat vorgelegt werden. Nach Meinung von kommunalre­chtlichen Fachleuten stellt diese Unterlassu­ng einen Unterschle­if dar. Der Unterschie­d zwischen Organisati­onsplan und Personalpl­an sollte eigentlich den Kommunalpo­litikern bekannt sein. Keiner der 60 Kreistagsm­itglieder, die alle vorab vom Antrag eines Organisati­onsgutacht­ens informiert worden waren, hat diese Tatsache beanstande­t. Die einmalige Chance, ein schon seit vielen Jahren überfällig­es Organisati­onsgutacht­en zu erhalten, wurde vertan. Dadurch steigen die Landkreiss­chulden vor allem wegen des Landratsam­tsneubaus innerhalb von vier Jahren von 32,4 Mio. Euro (2023) auf schwindele­rregende 255,7 Mio. Euro (2027). Der Landrat verteidigt diese Schuldenex­plosion mit dem Hinweis auf die (steigende?) Umlagekraf­t des Landkreise­s. Ich hoffe, dass zum Wohle der Landkreisb­ürger dieser Haushalt von der Regierung nicht genehmigt wird und dass diese auch für ein Organisati­onsgutacht­en sorgt.

Rainer Gottwald, Landsberg

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