Eine einmalige Chance vertan
Zum Artikel „Viele Kreisräte haben Sorgen“vom 7. Februar:
Zur Sitzung des Kreistags hatten die Grünen zwei Anträge gestellt. Die Kreisumlage sollte, wie in den Ausschüssen beschlossen, bei 52 Prozent bleiben. Dieser Antrag wurde mit 28:29 abgelehnt, der Erhöhung auf 53 Prozent zugestimmt.
Der zweite Antrag bezog sich auf ein zu bestellendes Organisationsgutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands für die Landkreisverwaltung. Dadurch wird von neutraler Seite die Struktur der Verwaltung geprüft: Werden die Pflichtaufgaben erfüllt und hat man nicht zu viele freiwillige Aufgaben übernommen? Ist die Verwaltung effektiv und können die Projekte finanziert werden? Zur Prüfung gehört meines Erachtens auch die Notwendigkeit eines neuen Landratsamts. Wie später von einigen Kreisräten und dem Pressesprecher zu erfahren war, wurde dieser zweite Antrag in einer kleinen Runde besprochen. Mit dem Ergebnis, dass von den geplanten rund 50 neuen Personalstellen wieder zehn gestrichen wurden. Der Antrag auf ein Organisationsgutachten wurde damit als erledigt angesehen. Diese Vorgehensweise verstößt meiner Meinung nach gegen das Kommunalrecht: Jeder Antrag an den Kreistag muss diesem vom Landrat vorgelegt werden.
Keines der 60 Kreistagsmitglieder, die alle vorab vom Antrag eines Organisationsgutachtens informiert worden waren, hat diese Tatsache beanstandet. Die einmalige Chance, ein schon seit vielen Jahren überfälliges Organisationsgutachten zu erhalten, wurde vertan. Die Landkreisschulden steigen, vor allem wegen des Landratsamtsneubaus, innerhalb von vier Jahren von 32,4 (2023) auf schwindelerregende 255,7 Millionen Euro (2027). Der Landrat verteidigt diese Schuldenexplosion mit dem Hinweis auf die Umlagekraft des Landkreises.
Ich hoffe, dass zum Wohle der Landkreisbürger dieser Haushalt von der Regierung nicht genehmigt wird und dass diese auch für ein Organisationsgutachten sorgt. Dr. Rainer