So könnte altersgerechtes Wohnen in Prittriching aussehen
Dem Gemeinderat wird ein neuer Entwurf für altersgerechte Wohnungen vorgestellt. Für Betreutes Wohnen wäre an der Stelle nicht genügend Platz.
Im Landkreis Landsberg machen sich die Gemeinden immer öfter Gedanken darüber, wie die älteren Bürgerinnen und Bürger in den Ortschaften wohnen können und welche Angebote geschafft werden sollten. Ob das der Bau eines Pflegeheims, betreutes Wohnen, Quartiersmanagement oder Arbeitskreise zu dem Thema bedeuten. In Prittriching soll ein Wohnhaus gebaut werden, das altersgerechte Aspekte wie Barrierefreiheit mit vororganisierten Serviceangeboten wie Fahroder Pflegediensten beinhaltet.
Vorgestellt wurde das Projekt von Maximilian Layer, einer der Geschäftsführer des ImmobilienUnternehmens aus Schwabmünchen, das das Wohnhaus in Prittriching umsetzen möchte und Projektleiter Florian Kramer. Bereits 2022 wurde ein Antrag eingereicht, damals noch für zwei Doppelhäuser. „Auf dem Plan sieht man, wie durch die lange Zufahrt eine relativ große Fläche versiegelt gewesen wäre“, sagte Kramer. Mittlerweile habe man aber eine neue Idee für das Grundstück in der Jahnstraße.
Der neue Plan, den Layer und Kramer präsentierten, zeigte einen einzelnen Baukörper. Während das Unternehmen gewöhnlich größere Projekte mit 15 bis 20 Wohneinheiten umsetzt, soll das Haus in Prittriching zehn Wohnungen auf drei Etagen umfassen. Besonders wichtig sei ein barrierefreies Wohnumfeld, und die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit der Eigenständigkeit zu bieten, solange sie keine Pflege oder Betreuung benötigen. Neben den Wohnungen könnte das Grundstück mit Hochbeeten, einem Grillplatz oder ähnlichem sozialen Mittelpunkt gestaltet werden, so Layer.
„Wir haben versucht, nach dem Wohnumfeld zu gehen und uns bei dem Entwurf für ein Satteldach mit Gauben und zurückgesetzten Balkonen entschieden“, erklärte Kramer den Gemeinderatsmitgliedern.
Das Wohnhaus soll sowohl mit modernem als auch ländlichem Charakter in die bestehende Struktur passen. Insgesamt werde das Gebäude um die zehn Meter hoch, mit einer Wandhöhe von 6,25 Meter. Das orientiere sich an anderen Objekten im Umfeld. Auf einen Keller oder eine Tiefgarage soll verzichtet werden, um Kosten zu sparen. 15 Stellplätze würde es vor dem Haus für Besucher, Bewohner und Dienste geben. Der neue Entwurf würde mit wesentlich weniger versiegelter Fläche arbeiten.
Fünf der Wohnungen könnten für Einzelpersonen sein, mit 1,5 Zimmern und etwa 45 Quadratmetern. Vier seien zurzeit mit etwa 60 Quadratmetern und zwei Zimmern eingeplant – hier erklärte Layer, dass diese sich für ältere
Paare eignen würden, aber die Größe noch übersichtlich genug sei, um sich allein darum zu kümmern. Die Wohnung unter dem Dach habe 74 Quadratmeter. Die oberen Stockwerke sollen sowohl mit einer Treppe als auch mit einem Aufzug erreichbar sein.
Das Wohnhaus und die Wohnungen würden einer Zweckbestimmung unterliegen. „Im Kaufvertrag ist geregelt, dass die Mieterinnen und Mieter mindestens 55 Jahre alt sein müssen oder eine Behinderung mit Grad 50 haben, um für das Projekt infrage zu kommen.
Altersgerechtes Wohnen beinhalte zwar keine angestellten Pflegedienste, allerdings sollten den Bewohnern im Idealfall Ansprechpartner an die Hand gegeben werden. „Zum Beispiel für
Fahrdienst, Therapeuten oder Haushaltshilfen.“„Wenn das Projekt genehmigt ist, aber noch vor dem Verkauf, wird es eine Infoveranstaltung geben“, sagte Layer. Bei ähnlichen Projekten in anderen Gemeinden seien diese immer gut besucht gewesen. „So wird auch im Hintergrund Wohnraum frei, den die jüngeren kaufen können.“Ihre Hauptzielgruppe beim Verkauf seien diejenigen, die aus Prittriching kommen, oder wo etwa die Kinder dort wohnen.
Aus dem Gemeinderat wurden anschließend an dem Vortrag Bedenken geäußert, wie eine Altersbindung bei den Mietverträgen tatsächlich aussehen würde. Layer versicherte, dass sie bisher gute Erfahrungen gemacht hatten und sich ohnehin die Gruppe Menschen für solche Wohnungen interessiert, die dort auch wohnen darf. Auf Nummer sicher könnte die Gemeinde aber gehen, indem sie das Belegungsrecht für das Objekt festlegt.
Auf die Frage, wie auch in zwanzig oder dreißig Jahren sichergestellt wird, dass ein Pflegedienst vorbeikommt, konnte Layer lediglich sagen, dass er das natürlich nicht versprechen könne. Allerdings käme es für das Grundstück nicht infrage, ein Wohnheim mit betreutem Wohnen zu bauen, da es dafür zusätzlichen Platz bräuchte.
„Der Bedarf wird in den nächsten Jahren aber ohnehin steigen und dann wird auch ein Projekt mit betreutem Wohnen entstehen – ich würde das jetzt nicht abhängig machen“, sagte Layer zum Schluss.