Höhere Parkgebühren für SUV in Landsberg?
In Paris fallen für SUV wohl bald die dreifachen Parkgebühren an. Mit welchen Maßnahmen das Verkehrsaufkommen in Landsbergs Innenstadt reduziert wird.
In vielen Städten wird auf politischer Ebene diskutiert, wie die Verkehrswende gelingen kann. Die französische Metropole Paris stand zuletzt mit einer aufsehenerregenden Maßnahme in den Schlagzeilen: Besucherinnen und Besucher, die mit einem SUV anreisen, müssen bald wohl die dreifache Parkgebühr bezahlen. Wegen des hohen Spritverbrauchs gelten die meisten dieser Fahrzeuge als umweltschädlich, aufgrund ihrer Größe beanspruchen sie mehr Platz als herkömmliche Pkw. In Landsberg wird ebenfalls das Ziel verfolgt, das Verkehrsaufkommen in der Innenstadt zu reduzieren. Doch wäre es allein aus rechtlicher Sicht überhaupt möglich, Parkgebühren nach dem Gewicht von Autos zu staffeln?
Über die in Paris angestrebte Neuregelung informiert unter anderem der ADAC. Betroffen von der enormen Verteuerung der
Parkgebühren sind demnach ausschließlich Besucherinnen und Besucher der Stadt und damit auch Urlaubende aus Deutschland. Sind sie in einem Fahrzeug mit einem Leergewicht ab 1,6 Tonnen unterwegs, könnte für sie bald ein dreimal so hoher Betrag fürs Parken fällig werden. Die Gebühr für eine Parkstunde im Zentrum würde dann beispielsweise bei 18 Euro liegen. Bisher wurden auch für schwerere Pkw sechs Euro für eine Stunde fällig. Die neuen Regelungen könnten ab September in Kraft treten.
In Deutschland hat das Modell eine Debatte angestoßen – so auch in Landsberg? „Ein Vorschlag, dass Parkgebühren nach dem Gewicht der Fahrzeuge gestaffelt werden sollen, ist bisher nicht an die Stadtverwaltung herangetragen worden“, sagt Claudia Reichenbächer von der Pressestelle der Stadt. Und eine solche Regelung wäre aus rechtlicher Sicht momentan auch gar nicht umzusetzen. Reichenbächer verweist auf das Straßenverkehrsgesetz und die Zuständigkeitsverordnung. Demnach dürfen Parkgebühren auf öffentlichen Straßen höchstens 50 Cent und in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halber Stunde betragen. Eine Differenzierung der Parkgebühr nach dem Gewicht der Pkw sei nicht möglich, sagt die Pressesprecherin. Ganz grundsätzlich brauche es für eine Änderung von Parkgebühren den Erlass einer entsprechenden Satzung. Und dafür zuständig sei der Stadtrat.
Dem Klimawandel zum Trotz geht der Trend zu immer größeren und schwereren Autos. Zu den in der Stadt spürbaren Auswirkungen sagt Claudia Reichenbächer: „Da größere Fahrzeuge auch mehr Parkraum beanspruchen, führt dies – gerade beim Längsparken – zu einer Reduzierung der Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge.“Das Ausmaß der Belastung der Fahrzeuge für die Umwelt hänge im Wesentlichen von der Art des verwendeten Antriebs ab. Der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen im Landkreis Landsberg ist bislang allerdings nicht sonderlich hoch. Laut Anna Diem, Pressesprecherin des Landratsamts, liegt dieser bei rund neun Prozent. Insgesamt seien im Landkreis (etwa 123.000 Einwohner) rund 85.000 Pkw zugelassen, so Diem. Eine Aufgliederung nach SUV erfolge nicht.
Um den Parkverkehr im Zaum zu halten, ist die Stadt Landsberg bestrebt, die Zahl an oberirdischen Parkplätzen zu reduzieren. Im öffentlichen Verkehrsraum des Stadtgebiets sind es – jene auf der Waitzinger Wiese ausgenommen – aktuell rund 280 gebührenpflichtige Parkplätze. Für das oberirdische Parken würden in der Regel zwischen 600.000 und 700.000 Euro pro Jahr an Gebühren eingenommen, so Reichenbächer. Als weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Parkverkehrs soll die Attraktivität des ÖPNV und der Rad- und Fußwegeverbindungen gesteigert werden.
In Landsberg gibt es zudem die von den Stadtwerken verwalteten Stellplätze: Insgesamt 968 sind es in den beiden Parkgaragen im Schlossberg sowie an der Lechstraße und 190 auf der Waitzinger Wiese. Das Pariser Modell wäre „aus unserer Sicht nicht umsetzbar“, sagt Kathrin Weber, Pressesprecherin des Kommunalunternehmens. In den Parkgaragen führe der Trend zu größeren und schwereren Autos nicht direkt zu Problemen für die Stadtwerke als Betreiber: „Die Herausforderung besteht eher für die Fahrzeugbesitzer, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, genügend Platz zum Aussteigen zu finden, wenn die Parkplätze nicht auf größere Fahrzeugabmessungen ausgelegt sind“, sagt Pressesprecherin Weber.
Eine entsprechende Satzung wäre erforderlich.