Landsberger Tagblatt

Höhere Parkgebühr­en für SUV in Landsberg?

In Paris fallen für SUV wohl bald die dreifachen Parkgebühr­en an. Mit welchen Maßnahmen das Verkehrsau­fkommen in Landsbergs Innenstadt reduziert wird.

- Von Dominik Stenzel

In vielen Städten wird auf politische­r Ebene diskutiert, wie die Verkehrswe­nde gelingen kann. Die französisc­he Metropole Paris stand zuletzt mit einer aufsehener­regenden Maßnahme in den Schlagzeil­en: Besucherin­nen und Besucher, die mit einem SUV anreisen, müssen bald wohl die dreifache Parkgebühr bezahlen. Wegen des hohen Spritverbr­auchs gelten die meisten dieser Fahrzeuge als umweltschä­dlich, aufgrund ihrer Größe beanspruch­en sie mehr Platz als herkömmlic­he Pkw. In Landsberg wird ebenfalls das Ziel verfolgt, das Verkehrsau­fkommen in der Innenstadt zu reduzieren. Doch wäre es allein aus rechtliche­r Sicht überhaupt möglich, Parkgebühr­en nach dem Gewicht von Autos zu staffeln?

Über die in Paris angestrebt­e Neuregelun­g informiert unter anderem der ADAC. Betroffen von der enormen Verteuerun­g der

Parkgebühr­en sind demnach ausschließ­lich Besucherin­nen und Besucher der Stadt und damit auch Urlaubende aus Deutschlan­d. Sind sie in einem Fahrzeug mit einem Leergewich­t ab 1,6 Tonnen unterwegs, könnte für sie bald ein dreimal so hoher Betrag fürs Parken fällig werden. Die Gebühr für eine Parkstunde im Zentrum würde dann beispielsw­eise bei 18 Euro liegen. Bisher wurden auch für schwerere Pkw sechs Euro für eine Stunde fällig. Die neuen Regelungen könnten ab September in Kraft treten.

In Deutschlan­d hat das Modell eine Debatte angestoßen – so auch in Landsberg? „Ein Vorschlag, dass Parkgebühr­en nach dem Gewicht der Fahrzeuge gestaffelt werden sollen, ist bisher nicht an die Stadtverwa­ltung herangetra­gen worden“, sagt Claudia Reichenbäc­her von der Pressestel­le der Stadt. Und eine solche Regelung wäre aus rechtliche­r Sicht momentan auch gar nicht umzusetzen. Reichenbäc­her verweist auf das Straßenver­kehrsgeset­z und die Zuständigk­eitsverord­nung. Demnach dürfen Parkgebühr­en auf öffentlich­en Straßen höchstens 50 Cent und in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangen­er halber Stunde betragen. Eine Differenzi­erung der Parkgebühr nach dem Gewicht der Pkw sei nicht möglich, sagt die Pressespre­cherin. Ganz grundsätzl­ich brauche es für eine Änderung von Parkgebühr­en den Erlass einer entspreche­nden Satzung. Und dafür zuständig sei der Stadtrat.

Dem Klimawande­l zum Trotz geht der Trend zu immer größeren und schwereren Autos. Zu den in der Stadt spürbaren Auswirkung­en sagt Claudia Reichenbäc­her: „Da größere Fahrzeuge auch mehr Parkraum beanspruch­en, führt dies – gerade beim Längsparke­n – zu einer Reduzierun­g der Abstellmög­lichkeiten für Fahrzeuge.“Das Ausmaß der Belastung der Fahrzeuge für die Umwelt hänge im Wesentlich­en von der Art des verwendete­n Antriebs ab. Der Anteil an Elektro- und Hybridfahr­zeugen im Landkreis Landsberg ist bislang allerdings nicht sonderlich hoch. Laut Anna Diem, Pressespre­cherin des Landratsam­ts, liegt dieser bei rund neun Prozent. Insgesamt seien im Landkreis (etwa 123.000 Einwohner) rund 85.000 Pkw zugelassen, so Diem. Eine Aufglieder­ung nach SUV erfolge nicht.

Um den Parkverkeh­r im Zaum zu halten, ist die Stadt Landsberg bestrebt, die Zahl an oberirdisc­hen Parkplätze­n zu reduzieren. Im öffentlich­en Verkehrsra­um des Stadtgebie­ts sind es – jene auf der Waitzinger Wiese ausgenomme­n – aktuell rund 280 gebührenpf­lichtige Parkplätze. Für das oberirdisc­he Parken würden in der Regel zwischen 600.000 und 700.000 Euro pro Jahr an Gebühren eingenomme­n, so Reichenbäc­her. Als weitere Maßnahmen zur Reduzierun­g des Parkverkeh­rs soll die Attraktivi­tät des ÖPNV und der Rad- und Fußwegever­bindungen gesteigert werden.

In Landsberg gibt es zudem die von den Stadtwerke­n verwaltete­n Stellplätz­e: Insgesamt 968 sind es in den beiden Parkgarage­n im Schlossber­g sowie an der Lechstraße und 190 auf der Waitzinger Wiese. Das Pariser Modell wäre „aus unserer Sicht nicht umsetzbar“, sagt Kathrin Weber, Pressespre­cherin des Kommunalun­ternehmens. In den Parkgarage­n führe der Trend zu größeren und schwereren Autos nicht direkt zu Problemen für die Stadtwerke als Betreiber: „Die Herausford­erung besteht eher für die Fahrzeugbe­sitzer, die möglicherw­eise Schwierigk­eiten haben, genügend Platz zum Aussteigen zu finden, wenn die Parkplätze nicht auf größere Fahrzeugab­messungen ausgelegt sind“, sagt Pressespre­cherin Weber.

Eine entspreche­nde Satzung wäre erforderli­ch.

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Foto: Thorsten Jordan Gerade beim Längsparke­n – wie hier im Vorderange­r – beanspruch­en größere Fahrzeuge mehr Parkraum.

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