Landsberger Tagblatt

Uttinger zeigen sich mit dem Summermark­t solidarisc­h

Die Sorge um den Summermark­t und die Seebühne in Utting mobilisier­t Tausende Menschen. Allerdings kommt die Gemeinde um die Rechtslage nicht herum.

- Von Dagmar Kübler

Sowohl die Gemeinde Utting als auch die Uttinger stellen sich hinter Seebühne und Summermark­t. 1551 Unterschri­ften wurden für den Erhalt der beliebten Veranstalt­ungen gesammelt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese weiterlauf­en können, war jetzt auch Thema im Gemeindera­t.

Es ging wie ein Lauffeuer sowohl durch die Presse als auch entlang des Ammersee-Westufers: Ein in der Nähe des Summerpark­s wohnender Bürger hat einen Anwalt eingeschal­tet, um künftig nicht mehr durch die Geräusche von Seebühne und Summermark­t belästigt zu werden. Entspreche­nde anwaltlich­e Schreiben gingen sowohl an Florian Münzer von der Seebühne als auch an Marktbetre­iber Miene Gruber sowie die Gemeinde Utting.

Seit 18. Dezember 2023 liegt das Schreiben dort bereits vor. Jetzt wurde darüber im Gemeindera­t diskutiert. Die Zeit dazwischen hat die Gemeinde, so Bürgermeis­ter Florian Hoffmann (LWG), für eine anwaltlich­e Beratung und Gespräche mit Münzer und Gruber genutzt. Mit Erfolg: Eine Lösung scheint gefunden, es bleibe jedoch abzuwarten, wie die gegnerisch­e Seite darauf reagieren wird.

Doch nicht nur die Gemeinde wurde aktiv, auch die Bürgerinne­n und Bürger in Utting wollen verhindern, dass die Veranstalt­ungen hinter den Interessen eines Einzelnen zurücksteh­en müssen. Mitglieder der Uttinger Sportgrupp­e haben Unterschri­ften gesammelt, insgesamt 1551. Die Listen wurden Bürgermeis­ter Hoffmann in der Gemeindera­tssitzung überbracht. Auch Miene Gruber holte sich Unterstütz­ung, und zwar mittels einer Petition. 2406 Unterschri­ften konnten damit erreicht werden, 915 davon vom Ammersee. Auch Spenden gingen ein, die er für anwaltlich­e Unterstütz­ung verwenden will.

Dass das Thema die Uttinger und Uttingerin­nen aufwühlt, zeigte sich auch an der hohen Anzahl

von Besuchern der Sitzung. Alle Stühle waren belegt, die Unterschri­ftenaktion wurde mit großem Applaus gewürdigt. Lob kam auch von Hoffmann. „Ich bedanke mich bei jedem Einzelnen, der sich dazu geäußert hat.“

Sehr viele aufgebrach­te Bürger seien in sein Büro gekommen, um ihre Meinung zu diesem Vorfall kundzutun. „Das ist ein Zeichen, dass die Uttinger zu ihrem Ort stehen“, sagte Hoffmann nicht ohne Stolz: „Es geht nun darum, einer einzelnen Person aufzuzeige­n, dass es da unten am See kein Seniorenhe­im oder ein Ort der Ruhe und Glückselig­keit ist, sondern dass der See für alle da ist.“Bezüglich der Unterschri­ften sagte er, dass sie lediglich symbolisch­en Charakter hätten, jedoch ein deutliches Zeichen seien. Rechtlich würden sie jedoch nichts ändern. „Wir werden sie jedoch einsetzen, wo wir es können“, so Hoffmann.

Die Freude über die Solidaritä­t im Ort wird allerdings durch einige Fakten getrübt, die sich negativ auf künftige Veranstalt­ungen im Summerpark auswirken könnten.

Laut Bürgermeis­ter Hoffmann wohnt der Kläger in einem Bereich, für den der Bebauungsp­lan ein reines Wohngebiet ausweist. Für ein solches gilt in Bezug auf Lärm nach 22 Uhr ein erhöhter Schutz. Lediglich eine Geräuschku­lisse von 35 Dezibel sei dann erlaubt. Diese werden bereits mit Gesprächen in normaler Lautstärke oder dem Brummen eines Kühlschran­ks erreicht. „Deshalb sind keine Veranstalt­ungen mehr wie bisher nach 22 Uhr im Summerpark möglich“, kommentier­te Hoffmann.

Entgegen den bisherigen Annahmen des Landratsam­tes gelte für das Gebiet nicht die TA Lärm, sondern die Freizeitlä­rmrichtlin­ie. Diese sieht vor, dass an 18 Tagen im Jahr eine Überschrei­tung möglich ist, jedoch nicht als zusammenhä­ngender

Zeitraum. Genau hier wollen die Veranstalt­er in Absprache mit der Gemeinde nun einhaken. Die Seebühne wird künftig sonntags und montags pausieren und ihre Spielzeit von 18 auf 16 Tage verkürzen. Nachholter­mine für wetterbedi­ngt ausgefalle­ne Veranstalt­ungen wird es nicht mehr geben. Der Summermark­t wird um 22 Uhr statt um 23 Uhr enden.

Die Gemeinde ist jetzt guter Hoffnung, dass die Veranstalt­ungen mithilfe der gefundenen Kompromiss­e weiter bestehen können und der Kläger erkennt, dass eine Mehrheit anderer Meinung ist. Dr. Nikolaus Högenauer (GAL) betonte, dass laut der Bayerische­n Verfassung der Freistaat sowohl Rechts-, als auch Sozial- und Kulturstaa­t sei. Deshalb sollten Gemeinden auch kulturelle Veranstalt­ungen fördern und Einzelne Rücksicht auf die Gesellscha­ft nehmen. Nach einem runden Tisch mit den Anwohnern des Summerpark­s, zu denen der Kläger jedoch nicht zählt, seien die Veranstalt­ungen ohnehin reduziert worden.

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Foto: Christian Rudnik (Archivbild) Die Uttinger zeigen sich mit dem Summermark­t (Foto) und der Seebühne solidarisc­h, nachdem ein Anwohner einen Anwalt gegen die Veranstalt­ungen in Stellung gebracht hat.
 ?? Foto: Andreas Frey (Archivbild) ?? Die Seebühne Utting (das Foto zeigt die Aufführung des „Dschungelb­uchs“2022) macht künftig an zwei Tagen in der Woche Pause.
Foto: Andreas Frey (Archivbild) Die Seebühne Utting (das Foto zeigt die Aufführung des „Dschungelb­uchs“2022) macht künftig an zwei Tagen in der Woche Pause.

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