Das sind die Themen der Bürgerbeteiligung
Nach der Bürgerversammlung beschäftigt sich der Hurlacher Gemeinderat mit den Anträgen zum Bahnhalt, Solarpark und Spielplatz.
Zur Bürgerversammlung der Gemeinde Hurlach im Dezember 2023 waren mehrere Anträge vorher schriftlich eingereicht und an dem Abend mündlich vorgetragen worden. Diese behandelte der Gemeinderat Hurlach nun in seiner jüngsten Sitzung.
Mit einem Schreiben wurde gewünscht, bei der Bahn die Reaktivierung des Bahnhalts in Hurlach zu beantragen. Dies war in der Vergangenheit bereits mehrmals geschehen, die bisher letzte Anfrage stammte, wie Bürgermeister Andreas Glatz in der Sitzung informierte, aus dem Jahr 2019. Stets war das Ansinnen seitens des Unternehmens abgelehnt worden. Jetzt soll ein neuer Versuch gestartet werden, im Gemeinderat gab es dafür breite Zustimmung. „Vor einer erneuten Kontaktaufnahme wollen wir jedoch erst Daten und Fakten sammeln“, erklärte Glatz.
So sollen nicht nur die Bürger bezüglich der Bahnnutzung befragt werden. Weiter werde bei den Firmen und Unternehmen in den Gewerbegebieten nachgefragt, wie viele Beschäftigte mit der Bahn anreisen könnten beziehungsweise wie die Gewerbetreibenden auch
selbst auf die Schiene als Transportmittel umsteigen würden. Die Anregung aus dem Gemeinderat, den Antragsteller bei den Vorarbeiten einzubinden, erwies sich als bereits erledigt. Laut Bürgermeister hat sich der Antragssteller bereits bereit erklärt, vorbereitende Arbeiten zu übernehmen.
Zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Solarpark Hurlach Kolonie 1 waren mehrere Anträge zu behandeln. Dazu berichtete Bürgermeister Glatz zunächst, dass die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung so druckfrisch bei der Verwaltung eingegangen sind, dass sie noch nicht bearbeitet werden konnten. Das spielte bei drei der fünf zum geplanten Solarpark eingereichten Anträgen eine Rolle. Eine Entscheidung darüber soll erst nach der Bearbeitung der Stellungnahmen gefällt werden. Es betrifft die Forderung, für den betreffenden Einzelfall einen Abstand von 150 Metern zur Wohnbebauung festzulegen.
Auch über den öffentlichen Kinderspielplatz und die Straßenbeleuchtung, die für den Fall beantragt sind, dass die PV-Anlagen genehmigt werden, stimmt der Gemeinderat erst später ab. Zudem wurde am Ratstisch empfohlen, wie bei der Einrichtung anderer Spielplätze im Ort, erst die Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen in dem Bereich zu untersuchen und auch eine geeignete Fläche zu benennen. Der gewünschten gemeinsamen Ortsbesichtigung von Gemeinderat und Antragstellenden
stimmte der Gemeinderat vorab zu. Der geforderte unabhängige Mediator als Begleitung wurde abgelehnt.
Zum Antrag, Vorranggebiete für Kiesabbau – im Bereich des Bebauungsplans befindet sich eines – nicht zu verlegen, stellte Bürgermeister Andreas Glatz fest, dass die Gemeinde kein Recht habe, solche Gebiete zu verlegen. Dafür sei die Landesentwicklung beziehungsweise der Regionale Planungsverband zuständig. Der gewünschten Offenlegung der Kosten für eingeschaltete Anwaltskanzleien im Jahr 2023 wurde nicht entsprochen. Dies betreffe in den meisten Fällen nicht öffentliche strittige Punkte, sagte Glatz. Die Kosten dafür werden laut Bürgermeister über die kommunale Rechtsschutzversicherung abgewickelt.
Viele Betroffene der geplanten Freiflächen-PV-Anlage waren in der Sitzung anwesend. Für die Abstimmungen gibt es wenig Verständnis, wie sie anschließend andeuteten. Mittlerweile regt sich auch bei den Anliegern des geplanten Solarparks Kolonie 2 Unmut. Auf dem Areal nördlich des Restaurants an der ehemaligen B17 wurde kürzlich ein Transparent aufgestellt.