Dießen hält am „Luftkurort“fest
Dafür müssen jedoch zwei Gutachten vorgelegt werden.
Dießen will sich weiterhin mit der Bezeichnung „Luftkurort“schmücken. Anders als Schondorf hält man in der Marktgemeinde an dem erstmals 1976 vergebenen Prädikat fest. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Kommune als Luftkurort rezertifizieren soll. Dagegen zeigte der Schondorfer Gemeinderat im August 2023 kein Interesse mehr an der Bezeichnung.
Um weiter als Luftkurort bezeichnet werden zu können, ist in diesem Jahr eine erneute umfassende Überprüfung der luftqualitativen und bioklimatischen Anforderungen erforderlich. Ein Gutachten (ohne Messung) müsse neu beauftragt werden. Das günstigere Angebot sieht Kosten von 1768 Euro vor. Dazu kommt noch eine obligatorische kurmedizinische Beurteilung, deren Kosten bei 4165 Euro liegen. Außerdem muss der Markt Dießen dazu eine Stellungnahme des Landratsamts zur Ortshygiene vorlegen. Die Rezertifizierung als Luftkurort war in der Verwaltung auch Anlass, auf die Möglichkeit hinzuweisen, Kurbeiträge zu erheben. Auf diese wird in Dießen seit 2005 verzichtet. Unter anderem als Ausgleich für die wegfallenden Kurbeiträge wurde damals eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Trotzdem regte Marc Schlüpmann (Grüne) aber an, nochmals über einen solchen Kurbeitrag wieder aufleben zu lassen.
Geprüft wurde von der Verwaltung auch, einen Fremdenverkehrsbeitrag einführen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass die Zahl der jährlichen Übernachtungen mehr als das Siebenfache der Einwohnerzahl betragen würde, das wären über 74.000 Übernachtungen, tatsächlich wurden 2023 aber nur knapp 61.000 gezählt. (ger)