Landsberger Tagblatt

Schwifting vergibt Auftrag für Kita-Erweiterun­g

Die Gemeinde fordert ein Konzept und erhält zwei Angebote. Die Bürgermeis­terin äußert sich zu den Gründen, den Kosten und dem Zeitplan.

- Von Christian Mühlhause

Die Gemeinde Schwifting hat die Ingenieur- und Planungsle­istungen für die Erweiterun­g des katholisch­en Kindergart­ens St. Margareta für 170.000 Euro an das Büro Müller-Hahl & Becherer vergeben. Daneben hatte noch eine weitere Firma ein Angebot

abgegeben. Dass es nicht mehr Angebote gab, habe wohl damit zu tun, dass die Gemeinde ein Konzept verlangt habe, dass dann auch bindend sei und Reaktionsz­eiten enthalte, informiert Bürgermeis­terin Heike Schappele auf Nachfrage unserer Redaktion. Bei den Reaktionsz­eiten werden Angaben über persönlich­e Anwesenhei­t für Notfälle, ein wöchentlic­hes Jour fixe sowie ein Personalei­nsatzkonze­pt gefordert, so Schappele. Es gehe neben dem Preis auch darum, wie viele festangest­ellte oder freie Mitarbeite­r für die Bauleitpla­nung und wie oft (auch am Wochenende) zur Verfügung stehen. Das beauftragt­e Büro habe auch bereits die Vorplanung übernommen.

Die Gesamtkost­en sind mit 1,5 Millionen Euro angesetzt, wovon laut Bürgermeis­terin Heike Schappele 1,25 Millionen Euro förderfähi­ge Kosten sind. Die Erweiterun­g ist, wie berichtet, nötig, weil die Einrichtun­g ausgelaste­t ist und mit Genehmigun­g des Landratsam­ts schon eine Interimsgr­uppe betreibt. Zudem werden Kapazitäte­n benötigt, weil ein Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung für Grundschül­er ab dem Jahr 2026 schrittwei­se eingeführt wird. „Der Plan war, dass wir im September 2025 den Betrieb starten können. Das ist optimistis­ch, kann aber noch gelingen, wenn wir schnell Firmen finden“, so Schappele.

Der Grund, auf dem sich der Kindergart­en befindet (800 Quadratmet­er), gehört der Kirche, ebenso wie die Erweiterun­gsfläche (rund 2060 Quadratmet­er). Hierfür

fällt ein Erbbauzins von 27.500 Euro an. Die Gemeinde und die katholisch­e Kirche haben sich aber darauf verständig­t, dass die Kommune jährlich nur 2750 Euro zahlen muss, solange das Areal zur Kinderbetr­euung genutzt wird. Sollte dies perspektiv­isch einmal nicht mehr der Fall sein, werden 27.500 Euro pro Jahr fällig. Die Vertragsla­ufzeit beträgt 50 Jahre.

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