Streit unter Kleingärtnern beschäftigt das Landsberger Amtsgericht
Einem Parzellenbesitzer wird von der Stadtgruppe fristlos gekündigt. Er wehrt sich dagegen. Die Richterin verkündet kein Urteil, lässt aber eine Tendenz erkennen.
Xaver Taubert hat auf dem Dach seiner Gartenlaube in der Landsberger Kleingartenanlage an der Max-Friesenegger-Straße eine PV-Anlage installiert. Die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner sieht darin einen Verstoß und fordert den Abbau. Taubert weigerte sich und erhielt im August 2023 eine fristlose Kündigung. Nun trafen sich beide Seiten deswegen vor dem Amtsgericht Landsberg wieder. Richterin Birgit Lindner lotete bei dem Termin die Möglichkeit einer Übereinkunft oder eines Vergleichs aus, fällte aber noch kein Urteil. Sie ließ aber erkennen, wie dieses voraussichtlich ausfallen wird.
Vom Vorsitzenden der Stadtgruppe wollte die Richterin wissen, wie dieser die Chancen einer Einigung bewerte. Der Vorsitzende äußerte sich skeptisch und verwies auf die Beschlusslage. „Zehn Vorstandsmitglieder haben sich für die Kündigung ausgesprochen und eines hat sich enthalten.“Sein Anwalt Helmut Müller betonte, dass die PV-Anlage zwar der Auslöser des Disputs gewesen sei, zur Kündigung hätten aber „Falschaussagen in der Öffentlichkeit“geführt, die nachhaltig den Frieden unter den Kleingärtnern gestört hätten. Richterin Lindner hakte diesbezüglich noch einmal nach, ob ein Kompromiss denkbar sei, wenn Taubert die Anlage rückbaue und seine Anschuldigungen nicht aufrechterhalte. Der Vorsitzende verwies auch hier auf den Tenor des Vorstandsbeschlusses, an den er gebunden sei.
Tauberts Anwalt, Bernhard Bingger, argumentierte, dass sein Mandat die 2010 installierte Anlage so vom Vorbesitzer übernommen und es nie Probleme gegeben habe. Insgesamt acht Solarmodule befinden sich auf der Laube. Im vergangenen Oktober sagte Taubert unserer Redaktion, dass er die Niederstromanlage mit einer Leistung
von maximal 500 Watt zum Laden der Akkus seiner Geräte – darunter unter anderem ein Rasenmäher, eine Gartenfräse und eine Stichsäge – benötige. Der Anwalt der Stadtgruppe seinerseits führte die Gartenordnung an. Die
wurde 1999 erlassen und schließe PV-Anlagen komplett aus. „Herr Taubert hat auch eine Dieselheizung und Gasflaschen, das geht alles nicht“, äußerte der Vorsitzende der Stadtgruppe. Auch habe Taubert beim Vorstand nie die Genehmigung
der PV-Anlage beantragt. „Solche Anlagen sind seit dem Jahr 2007 laut Bayerischer Bauordnung genehmigungsfrei“, verwies der Kläger. Auch hätten jährliche Begehungen ohne Beanstandung stattgefunden. Anwalt Helmut
Müller verwies auf die schwierige Situation des Vereins in früheren Jahren, der kurz vor der Auflösung gestanden habe. Der jetzige Vorstand habe das Thema in Absprache mit dem Landesverband angepackt und inzwischen seien mobile Anlagen erlaubt.
„Wir haben die Gestaltungshoheit, das ist unsere Autorität“, machte der Stadtgruppen-Vorsitzende klar. Er informierte, dass die neue Regelung vorsehe, dass die Anlagen innerhalb von zehn Minuten abbaubar sein müssten. Seinen Angaben zufolge hat der Stadtverband 340 Pächter, und alle anderen kämen mit der Gartenordnung zurecht. Auch habe Taubert acht weitere Solaranlagen gemeldet, von denen aber nur eine gegen die neuen Bestimmungen verstoßen habe.
Richterin Birgit Lindner verwies darauf, dass der Kläger die Gartenordnung unterschrieben und damit akzeptiert habe. „Darin steht auch, dass Regeln für den Vorbesitzer keinen Bestandsschutz haben. Und sie könnten ihre PV-Anlage entsprechend den Regeln verkleinern.“Angesichts dessen, dass zwischen Pachtbeginn und Kündigung nur vier Jahre lagen, sehe sie es zudem kritisch, dass sich der Kläger auf die Duldung der Anlage berufe. „Wären es Jahrzehnte, wäre es etwas anderes.“Auch habe der Stadtverband die Vorgaben für eine fristlose Kündigung beachtet, sagte sie.
Die Richterin sagte, sie habe sich andere Urteile zum Thema Streitwert angesehen und dort sei die Jahrespacht als Grundlage herangezogen worden. Laut dem Vorsitzenden der Stadtgruppe beträgt diese in Landsberg 27 Euro ohne Nebenkosten. Eine endgültige Entscheidung traf Lindner nicht, signalisierte aber, dass der Streitwert wohl unter 500 Euro liege. Am nächsten und zugleich letzten Verhandlungstag wird sie ihr Urteil verkünden. Xaver Tauberts Anwalt beantragte vorsorglich die Zulassung der Berufung.