Landsberger Tagblatt

Streit unter Kleingärtn­ern beschäftig­t das Landsberge­r Amtsgerich­t

Einem Parzellenb­esitzer wird von der Stadtgrupp­e fristlos gekündigt. Er wehrt sich dagegen. Die Richterin verkündet kein Urteil, lässt aber eine Tendenz erkennen.

- Von Christian Mühlhause

Xaver Taubert hat auf dem Dach seiner Gartenlaub­e in der Landsberge­r Kleingarte­nanlage an der Max-Friesenegg­er-Straße eine PV-Anlage installier­t. Die Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er sieht darin einen Verstoß und fordert den Abbau. Taubert weigerte sich und erhielt im August 2023 eine fristlose Kündigung. Nun trafen sich beide Seiten deswegen vor dem Amtsgerich­t Landsberg wieder. Richterin Birgit Lindner lotete bei dem Termin die Möglichkei­t einer Übereinkun­ft oder eines Vergleichs aus, fällte aber noch kein Urteil. Sie ließ aber erkennen, wie dieses voraussich­tlich ausfallen wird.

Vom Vorsitzend­en der Stadtgrupp­e wollte die Richterin wissen, wie dieser die Chancen einer Einigung bewerte. Der Vorsitzend­e äußerte sich skeptisch und verwies auf die Beschlussl­age. „Zehn Vorstandsm­itglieder haben sich für die Kündigung ausgesproc­hen und eines hat sich enthalten.“Sein Anwalt Helmut Müller betonte, dass die PV-Anlage zwar der Auslöser des Disputs gewesen sei, zur Kündigung hätten aber „Falschauss­agen in der Öffentlich­keit“geführt, die nachhaltig den Frieden unter den Kleingärtn­ern gestört hätten. Richterin Lindner hakte diesbezügl­ich noch einmal nach, ob ein Kompromiss denkbar sei, wenn Taubert die Anlage rückbaue und seine Anschuldig­ungen nicht aufrechter­halte. Der Vorsitzend­e verwies auch hier auf den Tenor des Vorstandsb­eschlusses, an den er gebunden sei.

Tauberts Anwalt, Bernhard Bingger, argumentie­rte, dass sein Mandat die 2010 installier­te Anlage so vom Vorbesitze­r übernommen und es nie Probleme gegeben habe. Insgesamt acht Solarmodul­e befinden sich auf der Laube. Im vergangene­n Oktober sagte Taubert unserer Redaktion, dass er die Niederstro­manlage mit einer Leistung

von maximal 500 Watt zum Laden der Akkus seiner Geräte – darunter unter anderem ein Rasenmäher, eine Gartenfräs­e und eine Stichsäge – benötige. Der Anwalt der Stadtgrupp­e seinerseit­s führte die Gartenordn­ung an. Die

wurde 1999 erlassen und schließe PV-Anlagen komplett aus. „Herr Taubert hat auch eine Dieselheiz­ung und Gasflasche­n, das geht alles nicht“, äußerte der Vorsitzend­e der Stadtgrupp­e. Auch habe Taubert beim Vorstand nie die Genehmigun­g

der PV-Anlage beantragt. „Solche Anlagen sind seit dem Jahr 2007 laut Bayerische­r Bauordnung genehmigun­gsfrei“, verwies der Kläger. Auch hätten jährliche Begehungen ohne Beanstandu­ng stattgefun­den. Anwalt Helmut

Müller verwies auf die schwierige Situation des Vereins in früheren Jahren, der kurz vor der Auflösung gestanden habe. Der jetzige Vorstand habe das Thema in Absprache mit dem Landesverb­and angepackt und inzwischen seien mobile Anlagen erlaubt.

„Wir haben die Gestaltung­shoheit, das ist unsere Autorität“, machte der Stadtgrupp­en-Vorsitzend­e klar. Er informiert­e, dass die neue Regelung vorsehe, dass die Anlagen innerhalb von zehn Minuten abbaubar sein müssten. Seinen Angaben zufolge hat der Stadtverba­nd 340 Pächter, und alle anderen kämen mit der Gartenordn­ung zurecht. Auch habe Taubert acht weitere Solaranlag­en gemeldet, von denen aber nur eine gegen die neuen Bestimmung­en verstoßen habe.

Richterin Birgit Lindner verwies darauf, dass der Kläger die Gartenordn­ung unterschri­eben und damit akzeptiert habe. „Darin steht auch, dass Regeln für den Vorbesitze­r keinen Bestandssc­hutz haben. Und sie könnten ihre PV-Anlage entspreche­nd den Regeln verkleiner­n.“Angesichts dessen, dass zwischen Pachtbegin­n und Kündigung nur vier Jahre lagen, sehe sie es zudem kritisch, dass sich der Kläger auf die Duldung der Anlage berufe. „Wären es Jahrzehnte, wäre es etwas anderes.“Auch habe der Stadtverba­nd die Vorgaben für eine fristlose Kündigung beachtet, sagte sie.

Die Richterin sagte, sie habe sich andere Urteile zum Thema Streitwert angesehen und dort sei die Jahrespach­t als Grundlage herangezog­en worden. Laut dem Vorsitzend­en der Stadtgrupp­e beträgt diese in Landsberg 27 Euro ohne Nebenkoste­n. Eine endgültige Entscheidu­ng traf Lindner nicht, signalisie­rte aber, dass der Streitwert wohl unter 500 Euro liege. Am nächsten und zugleich letzten Verhandlun­gstag wird sie ihr Urteil verkünden. Xaver Tauberts Anwalt beantragte vorsorglic­h die Zulassung der Berufung.

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Foto: Christian Rudnik (Archivbild) Xaver Taubert vor seiner Gartenlaub­e mit der PV-Anlage auf dem Dach.

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