Windkraft: Blick nicht nur auf Waldflächen
Geltendorf möchte sein Projekt voranbringen
Erneut ist es im Geltendorfer Gemeinderat um die Windkraft gegangen. Nachdem bislang der Blick vorwiegend auf Waldflächen zwischen Hausen und Eismerszell gerichtet worden war, geht es nun auch um die Frage, ob ein Windrad gegebenenfalls auch außerhalb auf freier Flur gebaut werden könnte. Dabei zeigte sich, dass sich der Gemeinderat weiterhin einig beim Thema Windkraft ist.
Zunächst berichtete Bürgermeister Robert Sedlmayr (ÖDP), was sich seit dem Abschluss einer Optionsvereinbarung mit einem Bürgerenergie-Unternehmen unter der Regie des Landsberger Windkraft-Planers Robert Sing am 3. August getan hat. Bezüglich möglicher Standorte seien die Verhandlungen mit Grundstückseigentümern „schon recht weit“, informierte der Bürgermeister. Allerdings habe der Windkraft-Planer inzwischen auch vorgeschlagen, ein Sondergebiet Windkraft auszuweisen. Damit könnte ein Windrad auch außerhalb eines baurechtlich privilegierten Standorts errichtet werden.
Dazu erklärten Sedlmayr und Geschäftsstellenleiter Patrick Naumann, dass die 10H-Regel in Bayern grundsätzlich weiter gelte. Das bedeutet, dass ein Windrad mindestens zehnmal so weit von der nächsten Bebauung entfernt sein muss, wie es hoch ist. Bei den üblichen Höhen von Windenergieanlagen sind das in der Regel mehr als zwei Kilometer. Eine Ausnahme stellten lediglich Waldgebiete dar, dort könnten Windräder baurechtlich privilegiert aufgestellt werden, sofern sie weiter als einen Kilometer vom nächsten Dorf entfernt sind.
Mithilfe eines Sondergebiets könnte also auch außerhalb des Waldes Baurecht für ein Windrad geschaffen werden, ohne die 10H-Regel beachten zu müssen. Das würde Waldflächen schonen, meinte Sedlmayr: Für ein Windrad müsse etwa ein Hektar Wald gerodet werden. Wenngleich nach dem Bau wieder 70 Prozent der Fläche wieder bepflanzt werden können, sei ein solcher „Eingriff“in den Wald „schon recht auffällig“. Daneben spreche für einen Windradbau auf freier Fläche auch der höhere Energieertrag, da es in Waldgebieten zu stärkeren Verwirbelungen der Luft komme.
Der Gemeinderat befürwortete es ohne Gegenstimme grundsätzlich, den Suchkreis für ein Windrad auf Flächen außerhalb von Waldgebieten auszudehnen. Das Bürgerenergie-Unternehmen kann nun alles so weit vorbereiten, damit der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für ein Sondergebiet fassen kann, ebenso soll mit dem Unternehmen ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.