Landsberger Tagblatt

Prozess um tödlichen Bruderstre­it hat begonnen

Bei einer Auseinande­rsetzung in Kaufering kommt im Juni 2023 ein 42-jähriger Mann ums Leben. Jetzt steht sein jüngerer Bruder vor Gericht.

- Von Gerald Modlinger

Vor der 4. Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg hat der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann begonnen, der im Juni in Kaufering in eine Auseinande­rsetzung verwickelt war, in deren Folge sein 42-jähriger Bruder ums Leben kam. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Mann Totschlag vor.

Am 22. Juni 2023 war es in einem Mehrpartei­enhaus in der Albert-Schweitzer-Straße in Kaufering

zu der tödlichen Auseinande­rsetzung zwischen den beiden Brüdern gekommen. Dabei, so der Vorwurf der Anklagebeh­örde, fügte der zum Tatzeitpun­kt 35-Jährige seinem Bruder mit einem Messer so schwere Verletzung­en zu, dass dieser innerhalb weniger Minuten starb.

Zum Prozessauf­takt wurde die Anklagesch­rift verlesen. Demnach ging der Gewalttat eine verbale Auseinande­rsetzung voraus. Anlass war offenbar der Alkoholkon­sum des jüngeren Bruders. Der Ältere

habe ihn an sein Verspreche­n erinnert, keinen Alkohol mehr zu trinken. Daraufhin sei der Jüngere solchermaß­en in Wut geraten, dass er ein Messer mit einer 25 Zentimeter langen Klinge aus der Küche geholt und im Wohnzimmer auf seinen Bruder mehrfach eingestoch­en habe. Dieser wurde dabei tödlich verletzt.

Der Alkoholkon­sum, welcher der Auseinande­rsetzung vorangegan­gen war, spiegelte sich auch in einer am späten Abend entnommene­n Blutprobe des mutmaßlich­en Täters wider. Sie ergab einen Blutalkoho­lgehalt von 1,46 Promille.

Das Tatgescheh­en spielte sich in der Wohnung der Mutter der beiden Brüder ab. Der mutmaßlich­e Täter lebte zuletzt im Landkreis Fürstenfel­dbruck. Er wurde unmittelba­r nach der Tat vorläufig festgenomm­en und befindet sich seit 23. Juni in Untersuchu­ngshaft.

Der Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Am ersten Verhandlun­gstag wurden als Zeugen

zunächst mehrere Polizeibea­mte und Rettungssa­nitäter, die am Tatort gewesen waren, als Zeugen vernommen, informiert­e der Sprecher des Landgerich­ts, Dr. Christoph Kern.

Am zweiten Prozesstag war die Mutter des Tatverdäch­tigen und des Opfers als Zeugin geladen. Sie hatte sich zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls in der Wohnung aufgehalte­n. In der Verhandlun­g machte die Frau jedoch als nahe Verwandte von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch.

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