Die Zeit nicht zurückdrehen
Zum Artikel „Streit unter Kleingärtnern beschäftigt das Landsberger Amtsgericht“vom 22. März: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes an die Bundestagspräsidentin mit der Bitte weitergeleitet, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über die Zulassung von Solaranlagen in Kleingärten herbeizuführen. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab, weil die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist. Aus Sicht der Bundesregierung können kleine Fotovoltaikanlagen nicht die Sorge begründen, die Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung würde begünstigt.
Bedauerlicherweise hängt das Damoklesschwert, dass eine Gartenlaube nicht zu groß und dauerhaft bewohnbar sein darf, über vielen Vereinsvorständen, explizit in Bayern. Die Kleingartenbewegung wird aber nur Bestand haben, wenn sich der Kleingärtner in seinem Garten heutigen gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Gepflogenheiten entsprechend, wohlfühlt.
Die Gartenordnung in Landsberg beschränkt die Verwendung von Solarstromerzeugung entsprechend einer Richtlinie des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner auf den Einsatz von mobilen Anlagen. Eine mobile Anlage ist im Kleingarten eine permanente Unfallgefahr. Hinzu kommt, dass die Anlage in den Monaten November bis März abzubauen ist. Außerdem ist der Betrieb der Anlage nur in Anwesenheit des Pächters zulässig. Punkte, die den Einsatz von Solarstrom konterkarieren.
Wenn zur Entstehung des Bundeskleingartengesetzes die gärtnerische Nutzung der Not in der Bevölkerung entsprechend Priorität hatte, ist heute Erholung, Stressabbau, Entspannung und damit verbunden auch klimaneutrales Verhalten der Kleingärtner gleichwertig zu setzen. Das Kleingartenwesen wird in Zukunft nur Bestand haben, wenn sowohl gärtnerische Betätigung als auch die Erholung gleichwertig nebeneinanderstehen. Es kann nicht Ziel sein, dass Kleingarten-Vereinsvorstände die Zeit wieder zurückdrehen und somit eine Gesellschaft von Arm und Reich abbilden.
Hans Bucsek,