Drogenhandel im großen Stil: Zwei Männer angeklagt
Ein 42-Jähriger und ein 36-Jähriger betreiben im Kreis Landsberg einen schwunghaften Drogenhandel – vorwiegend mit Kokain. Die beiden sitzen in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 42-Jährigen sowie einen 36-Jährigen zum Landgericht Augsburg erhoben – unter anderem wegen gemeinschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die beiden Angeschuldigten sind laut einer Pressemitteilung dringend verdächtig, mindestens seit Anfang 2023 einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln, vorwiegend mit Kokain, im Landkreis Landsberg betrieben zu haben.
Dabei übernahm gemäß dem gemeinsamen Tatplan einer die Rolle des Bunkerhalters und Verkäufers der Betäubungsmittel und der andere die Organisation und Beschaffung der Betäubungsmittel, die auch regelmäßig über Hinterleute
aus der Schweiz geliefert wurden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden umfangreiche operative Maßnahmen durchgeführt, die Anfang Dezember zur Festnahme eines der beiden Angeschuldigten – nach einem durch Spezialeinheiten der bayerischen Polizei überwachten Rauschgiftgeschäft über circa 120 Gramm Kokain – führten.
Die Festnahme des Mannes und die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten führte laut Staatsanwaltschaft Augsburg zur Beschlagnahmung weiterer Betäubungsmittel – unter anderem 4830 Gramm Marihuana, 2174 Gramm Haschisch, 1270 Gramm Amphetamine, 22 Gramm Kokaingemisch und 63 Gramm MDMA. Ferner bewahrte der Angeschuldigte einen
Teil der aufgefundenen Drogen in Griffnähe zu jederzeit einsetzbaren Waffen (Baseballschläger, Tierabwehrspray, Einhandmesser, Machete) auf. Im Rahmen des Verfahrens konnte zudem ein Bargeldbetrag in Höhe von 49.000 Euro beschlagnahmt werden, der nach den durchgeführten Ermittlungen den Drogengeschäften des angeschuldigten Organisators zugerechnet wird. Gegenstand der Anklageschrift ist ein weiterer Betäubungsmittelverkauf über knapp 40 Gramm Kokain im September vergangenen Jahres sowie ein gescheiterter Verkauf von vier Kilogramm Kokain im Oktober. Der Angeschuldigte, der vorläufig festgenommen werden konnte, befindet sich seither in der JVA Augsburg in Untersuchungshaft. Auch der zweite Angeschuldigte sitzt zwischenzeitlich in Untersuchungshaft, so die Staatsanwaltschaft.
Das Strafgesetzbuch sieht für Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor, für bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sogar Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Augsburg noch entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg weist darauf hin, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. (AZ)