Landsberger Tagblatt

Kiffen: Was Polizei und Kommunen sagen

Seit Ostermonta­g ist der Konsum von Cannabis teilweise erlaubt. Wird das Kiffen künftig auch auf Volksfeste­n im Kreis Landsberg möglich sein?

- Von Dominik Stenzel

Der Konsum von Cannabis ist auch im Landkreis Landsberg seit Ostermonta­g legal – unter gewissen Voraussetz­ungen. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hatte bereits angekündig­t, das Gesetz „extrem restriktiv“anwenden zu wollen. Was bedeutet diese Vorgabe für die Kommunen und die Polizei konkret? Und wird künftig das Kiffen auch auf großen Veranstalt­ungen wie Volksfeste­n erlaubt sein?

Cannabis ist in Deutschlan­d seit dem 1. April in Teilen legal. Einige Vorschrift­en gibt es dementspre­chend zu beachten. Verboten bleibt das Kiffen etwa in einem Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kindergärt­en, Sportstätt­en und Spielplätz­en. Fußgängerz­onen müssen zwischen 7 und 20 Uhr grasfrei bleiben. Außerhalb dieser Verbotszon­en darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch bei sich führen.

Die Regelungen des Cannabisge­setzes wirken sich auch auf die Arbeit der Polizei aus. „Die Umsetzung des Cannabisge­setzes bringt erhebliche­n administra­tiven Aufwand

für die bayerische Polizei und Gesundheit­sbehörden mit sich, der bewältigt werden muss“, sagt Reinhard Kolb, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Oberbayern Nord. Zu dem Präsidium gehören auch die Inspektion­en in Dießen und Landsberg. Bereits in der Vergangenh­eit seien anlassbezo­gene Kontrollen durchgefüh­rt worden, auch zur Bekämpfung der Betäubungs­mittelkrim­inalität. „Vor dem Hintergrun­d des neuen Konsumcann­abisgesetz­es steht der Kinderund Jugendschu­tz für uns an herausgeho­bener Stelle.“Die Abgabe von Cannabis an Minderjähr­ige bleibe verboten und werde konsequent verfolgt, so Kolb. Konsumverb­ote werden von der Polizei überwacht.

Der Polizeispr­echer weist zudem darauf hin, dass die Legalisier­ung von Cannabis nicht die Vorschrift­en des Straßenver­kehrs beträfe. Fahren unter Cannabisei­nfluss stelle nach wie vor eine Ordnungswi­drigkeit oder gar Straftat dar. „Es bleibt illegal, unter Cannabisei­nfluss zu fahren. Wir dürfen hierbei aus der polizeilic­hen Praxis heraus betonen, dass die Auswirkung­en von Cannabis am Steuer fatal sein können.“Im Dienstbere­ich der Landsberge­r Inspektion seien seit Ostermonta­g keine Verstöße gegen das Cannabisge­setz festgestel­lt worden. Neben der Strafverfo­lgung setze sich die Polizei aktiv für die Prävention von Sucht und den Schutz von Kindern und Jugendlich­en ein. „Hierzu gibt es bei den Polizeidie­nststellen Prävention­sprogramme und Beamte, die regelmäßig als Referenten an Schulen tätig sind und das Bewusstsei­n für Risiken und Gefahren des Drogenkons­ums stärken wollen.“

Im Zusammenha­ng mit der Cannabis-Legalisier­ung seien im Landratsam­t vom bayerische­n Staatsmini­sterium für Gesundheit, Pflege und Prävention Hinweise zu den besitz- und konsumbezo­genen Ordnungswi­drigkeiten eingegange­n, sagt Pressespre­cher Wolfgang Müller. Für die Ahndung solcher Ordnungswi­drigkeiten seien die Kreisverwa­ltungsbehö­rden zuständig. Die Feststellu­ng werde aber in der Regel durch die Polizei erfolgen. „Zur Abstimmung der künftigen Verfahrens­abläufe wurden die Landratsäm­ter gebeten, mit der jeweiligen Polizei Kontakt aufzunehme­n“, sagt Wolfgang Müller.

Zuletzt hatte der Deutsche Städteund Gemeindebu­nd Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschrift­en anzuwenden sind. „Aus unserer Sicht ist es noch etwas früh, dazu Genaueres zu sagen, da das Gesetz erst Anfang April in Kraft getreten ist“, so Müller. Das neue Gesetz enthalte eine Vielzahl an Neuregelun­gen, deren Auswirkung­en noch nicht abschließe­nd beurteilt werden könnten.

Die niederbaye­rische Stadt Pfarrkirch­en hat bereits eine Allgemeinv­erfügung erlassen und das öffentlich­e Konsumiere­n von Cannabis auf dem Gelände des gerade stattfinde­nden Volksfests untersagt. Steht ein solches Verbot auch für große Veranstalt­ungen im Kreis Landsberg im Raum? Zuständig für die Genehmigun­g und die Auflagen für Volksfeste seien die Gemeinden, sagt Landratsam­tssprecher Müller.

„Nach unserer ersten Einschätzu­ng dürfte hier ein Cannabis-Verbot im Rahmen der Auflagen möglich sein.“Als Rechtsgrun­dlage könnte dabei Paragraf 5 Absatz 1 des neuen Gesetzes greifen. Dieses besagt: „Der Konsum von Cannabis in unmittelba­rer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.“

Die Stadt Landsberg habe seitens des Freistaats noch keine Weisungen bezüglich der von Söder geforderte­n restriktiv­en Anwendung bekommen, sagt Stadt-Justiziari­n Petra Mayr-Endhart. Beschäftig­te des Ordnungsdi­ensts würden nicht durch die Stadt laufen und kontrollie­ren, ob die nun geltenden Vorschrift­en eingehalte­n werden. Dazu fehlt laut MayrEndhar­t allein schon die Befugnis: „Das ist Sache der Strafverfo­lgungsbehö­rden.“In den städtische­n Räumlichke­iten gelte ein Rauchverbo­t und damit habe sich in diesen auch der Konsum von Cannabis erledigt. Generell sollen mögliche Auswirkung­en des Gesetzes – gerade auf städtische Veranstalt­ungen im Außenberei­ch – „sensibel beobachtet“und Rücksprach­e mit Polizei und Landratsam­t gehalten werden.

Auf das Cannabisge­setz reagiert hat inzwischen die Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er. Die mit dem Gesetz verbundene­n Auflagen ließen den rechtssich­eren Anbau von Cannabis im Kleingarte­n nicht zu, ist auf der Internetse­ite zu lesen. „Deshalb bleibt der Anbau von Cannabis in allen drei Anlagen der Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er e. V. verboten.“

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Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) Seit Ostermonta­g ist auch im Landkreis Landsberg der Konsum von Cannabis teilweise legal.

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