Kiffen: Was Polizei und Kommunen sagen
Seit Ostermontag ist der Konsum von Cannabis teilweise erlaubt. Wird das Kiffen künftig auch auf Volksfesten im Kreis Landsberg möglich sein?
Der Konsum von Cannabis ist auch im Landkreis Landsberg seit Ostermontag legal – unter gewissen Voraussetzungen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits angekündigt, das Gesetz „extrem restriktiv“anwenden zu wollen. Was bedeutet diese Vorgabe für die Kommunen und die Polizei konkret? Und wird künftig das Kiffen auch auf großen Veranstaltungen wie Volksfesten erlaubt sein?
Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April in Teilen legal. Einige Vorschriften gibt es dementsprechend zu beachten. Verboten bleibt das Kiffen etwa in einem Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Spielplätzen. Fußgängerzonen müssen zwischen 7 und 20 Uhr grasfrei bleiben. Außerhalb dieser Verbotszonen darf jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Marihuana oder Haschisch bei sich führen.
Die Regelungen des Cannabisgesetzes wirken sich auch auf die Arbeit der Polizei aus. „Die Umsetzung des Cannabisgesetzes bringt erheblichen administrativen Aufwand
für die bayerische Polizei und Gesundheitsbehörden mit sich, der bewältigt werden muss“, sagt Reinhard Kolb, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Zu dem Präsidium gehören auch die Inspektionen in Dießen und Landsberg. Bereits in der Vergangenheit seien anlassbezogene Kontrollen durchgeführt worden, auch zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität. „Vor dem Hintergrund des neuen Konsumcannabisgesetzes steht der Kinderund Jugendschutz für uns an herausgehobener Stelle.“Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige bleibe verboten und werde konsequent verfolgt, so Kolb. Konsumverbote werden von der Polizei überwacht.
Der Polizeisprecher weist zudem darauf hin, dass die Legalisierung von Cannabis nicht die Vorschriften des Straßenverkehrs beträfe. Fahren unter Cannabiseinfluss stelle nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat dar. „Es bleibt illegal, unter Cannabiseinfluss zu fahren. Wir dürfen hierbei aus der polizeilichen Praxis heraus betonen, dass die Auswirkungen von Cannabis am Steuer fatal sein können.“Im Dienstbereich der Landsberger Inspektion seien seit Ostermontag keine Verstöße gegen das Cannabisgesetz festgestellt worden. Neben der Strafverfolgung setze sich die Polizei aktiv für die Prävention von Sucht und den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. „Hierzu gibt es bei den Polizeidienststellen Präventionsprogramme und Beamte, die regelmäßig als Referenten an Schulen tätig sind und das Bewusstsein für Risiken und Gefahren des Drogenkonsums stärken wollen.“
Im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung seien im Landratsamt vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Hinweise zu den besitz- und konsumbezogenen Ordnungswidrigkeiten eingegangen, sagt Pressesprecher Wolfgang Müller. Für die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten seien die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die Feststellung werde aber in der Regel durch die Polizei erfolgen. „Zur Abstimmung der künftigen Verfahrensabläufe wurden die Landratsämter gebeten, mit der jeweiligen Polizei Kontakt aufzunehmen“, sagt Wolfgang Müller.
Zuletzt hatte der Deutsche Städteund Gemeindebund Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. „Aus unserer Sicht ist es noch etwas früh, dazu Genaueres zu sagen, da das Gesetz erst Anfang April in Kraft getreten ist“, so Müller. Das neue Gesetz enthalte eine Vielzahl an Neuregelungen, deren Auswirkungen noch nicht abschließend beurteilt werden könnten.
Die niederbayerische Stadt Pfarrkirchen hat bereits eine Allgemeinverfügung erlassen und das öffentliche Konsumieren von Cannabis auf dem Gelände des gerade stattfindenden Volksfests untersagt. Steht ein solches Verbot auch für große Veranstaltungen im Kreis Landsberg im Raum? Zuständig für die Genehmigung und die Auflagen für Volksfeste seien die Gemeinden, sagt Landratsamtssprecher Müller.
„Nach unserer ersten Einschätzung dürfte hier ein Cannabis-Verbot im Rahmen der Auflagen möglich sein.“Als Rechtsgrundlage könnte dabei Paragraf 5 Absatz 1 des neuen Gesetzes greifen. Dieses besagt: „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.“
Die Stadt Landsberg habe seitens des Freistaats noch keine Weisungen bezüglich der von Söder geforderten restriktiven Anwendung bekommen, sagt Stadt-Justiziarin Petra Mayr-Endhart. Beschäftigte des Ordnungsdiensts würden nicht durch die Stadt laufen und kontrollieren, ob die nun geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dazu fehlt laut MayrEndhart allein schon die Befugnis: „Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.“In den städtischen Räumlichkeiten gelte ein Rauchverbot und damit habe sich in diesen auch der Konsum von Cannabis erledigt. Generell sollen mögliche Auswirkungen des Gesetzes – gerade auf städtische Veranstaltungen im Außenbereich – „sensibel beobachtet“und Rücksprache mit Polizei und Landratsamt gehalten werden.
Auf das Cannabisgesetz reagiert hat inzwischen die Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner. Die mit dem Gesetz verbundenen Auflagen ließen den rechtssicheren Anbau von Cannabis im Kleingarten nicht zu, ist auf der Internetseite zu lesen. „Deshalb bleibt der Anbau von Cannabis in allen drei Anlagen der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e. V. verboten.“