Kindergeburtstag endet mit Hammerangriff
Eine Familienfeier in einer Gemeinde am Ammersee eskaliert völlig. Ein eifersüchtiger Ehemann greift einen Gast mit einem Hammer an. Jetzt steht er vor Gericht.
In einer Gemeinde am Ammersee hat eine Familie mit Freunden den Geburtstag eines Sohnes gefeiert. Was als fröhliches Fest begann, endete für einen der Beteiligten im Klinikum Landsberg. Er wurde zuvor mit einem Hammer attackiert. Der Fall wurde jetzt am Amtsgericht Landsberg verhandelt. Der 37-jährige Familienvater musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Bis zum Abend war es eine fröhliche Feier. Als die Kinder im Bett waren, holten die Ukrainer den Wodka heraus. Die drei Flaschen à 0,7 Liter teilten sich drei Männer, die Ehefrau des Angeklagten trank laut übereinstimmenden Aussagen eine kleinere Menge mit. In der Folge wurde die Stimmung aufgeheizter, weil einer der Männer der Ehefrau Avancen gemacht und sehr eng mit ihr getanzt haben soll. Laut Anklage soll der Familienvater – eine Dolmetscherin übersetzte während des Prozesses für ihn ins Russische – gegen 0.30 Uhr mit einem 500 Gramm schweren und 31 Zentimeter langen Hammer auf seinen Bekannten auf Kopfhöhe eingeschlagen haben. Dieser konnte aber seinen Arm schützend vor den Kopf bringen, sodass der Schlag gegen den linken Ellenbogen ging. Auch am Knie erlitt er Prellungen, die ambulant behandelt wurden. Dabei war der Geschädigte nicht mal der Auslöser für die Wut des Familienvaters, sondern dessen Cousin.
Verteidiger Felix Häberle gab im
Namen seines Mandanten zu den Geschehnissen eine Stellungnahme ab. „Seinem Empfinden nach hat er (der Cousin) seine Frau beim Tanzen und auch später angegraben. Er wollte nur erreichen, dass die Gäste gehen und nach etwas gegriffen, um sie zu vertreiben. Er wollte mit dem Hammer niemanden verletzen.“Er habe diesen auch geschwungen und nicht mit voller Wucht zugeschlagen. Die leichten Verletzungen des Geschädigten seien ein Beleg dafür.
Richter Alexander Kessler wertete dies als Geständnis, machte aber auch klar, dass es auch gewaltfreie Möglichkeiten gegeben hätte, die Gäste zum Gehen zu bewegen. „Diese sagen zudem alle, dass sie wegen der aufgeheizten Stimmung ohnehin gehen wollten.“Indiz dafür sei auch, dass der
Geschädigte seinen jüngeren Bruder aus dem Obergeschoss geholt und zum Auto geschickt habe. „Eigentlich wollten wir bei ihnen übernachten“, so das 30-jährige Opfer. Er machte im Prozess, ebenso wie die anderen Zeugen – darunter auch sein damals nüchterner Bruder – Erinnerungslücken geltend, weil der Vorfall bereits ein Jahr her sei. „Es war doch eh nur ein Kratzer, das ist bei uns halt so“, ließ er Richter Kessler wissen. Der verwies darauf, dass es zehn Tage gedauert habe, bis die Prellungen am linken Ellenbogen und rechten Knie abgeschwollen seien. Erst als der Richter ihnen ihre Aussagen bei der Polizei vorlas, kehrte die Erinnerung zurück und sie bestätigten deren Richtigkeit, nachdem sich zuvor einige Widersprüche aufgetan hatten.
Der unter Alkoholeinfluss stehende Ehemann lief demnach mit dem Hammer hinaus zum Auto, in dem zwischenzeitlich schon der minderjährige Bruder des Geschädigten saß. Das spätere Opfer fürchtete, dass er diesen aufgrund seiner Alkoholisierung mit dem Cousin verwechseln und attackieren könnte. Er bekam in der Folge der Auseinandersetzung den Schlag mit dem Hammer gegen den Arm ab. Weil sie den Tumult bemerkt hatten, kamen auch die Ehefrau und der Cousin des Geschädigten heraus und Letzterer schlug dem Familienvater den Hammer aus der Hand. Laut dem Angeklagten kämpften die Männer anschließend noch miteinander.
Laut eingeschaltetem Sachverständigen dürfte der Angeklagte rund zwei Promille Alkohol im
Blut gehabt haben. Zu einem angesetzten Termin bei ihm sei der Angeklagte aber nicht erschienen, berichtete er im Prozess. Es sei aber angesichts der Alkoholisierung denkbar, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben sei. Staatsanwalt Johannes Zehender forderte zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro (zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation), ein AntiAggressionstraining und eine Bewährungsdauer von vier Jahren. Verteidiger Häberle plädierte für acht Monate auf Bewährung und maximal 2000 Euro. „Es kommen auch noch die Kosten für den Gutachter und das Gerichtsverfahren hinzu“, sagte er. Richter Alexander Kessler riet dem Angeklagten in seiner Urteilsverkündung weniger Alkohol zu trinken. „Es war eine völlig überzogene Reaktion von Ihnen, um es vorsichtig zu formulieren. Hier ist es zu einer sehr gefährlichen Situation gekommen und dafür sind nur sie verantwortlich.“
Hätte der Schlag mit dem Hammer den Kopf getroffen, wäre es im schlimmsten Fall um Totschlag gegangen, mahnten er und der Staatsanwalt. Dass der Alkohol seine Schulfähigkeit mindere und der Geschädigte kein gesteigertes Verfolgungsinteresse zeige, könne zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Zahlung von 2500 Euro in zehn Raten an den Verein „Brücke“in Augsburg und die Übernahme der Kosten. Alle Beteiligten akzeptierten das Urteil. Es ist damit rechtskräftig.