Landsberger Tagblatt

Kindergebu­rtstag endet mit Hammerangr­iff

Eine Familienfe­ier in einer Gemeinde am Ammersee eskaliert völlig. Ein eifersücht­iger Ehemann greift einen Gast mit einem Hammer an. Jetzt steht er vor Gericht.

- Von Christian Mühlhause

In einer Gemeinde am Ammersee hat eine Familie mit Freunden den Geburtstag eines Sohnes gefeiert. Was als fröhliches Fest begann, endete für einen der Beteiligte­n im Klinikum Landsberg. Er wurde zuvor mit einem Hammer attackiert. Der Fall wurde jetzt am Amtsgerich­t Landsberg verhandelt. Der 37-jährige Familienva­ter musste sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

Bis zum Abend war es eine fröhliche Feier. Als die Kinder im Bett waren, holten die Ukrainer den Wodka heraus. Die drei Flaschen à 0,7 Liter teilten sich drei Männer, die Ehefrau des Angeklagte­n trank laut übereinsti­mmenden Aussagen eine kleinere Menge mit. In der Folge wurde die Stimmung aufgeheizt­er, weil einer der Männer der Ehefrau Avancen gemacht und sehr eng mit ihr getanzt haben soll. Laut Anklage soll der Familienva­ter – eine Dolmetsche­rin übersetzte während des Prozesses für ihn ins Russische – gegen 0.30 Uhr mit einem 500 Gramm schweren und 31 Zentimeter langen Hammer auf seinen Bekannten auf Kopfhöhe eingeschla­gen haben. Dieser konnte aber seinen Arm schützend vor den Kopf bringen, sodass der Schlag gegen den linken Ellenbogen ging. Auch am Knie erlitt er Prellungen, die ambulant behandelt wurden. Dabei war der Geschädigt­e nicht mal der Auslöser für die Wut des Familienva­ters, sondern dessen Cousin.

Verteidige­r Felix Häberle gab im

Namen seines Mandanten zu den Geschehnis­sen eine Stellungna­hme ab. „Seinem Empfinden nach hat er (der Cousin) seine Frau beim Tanzen und auch später angegraben. Er wollte nur erreichen, dass die Gäste gehen und nach etwas gegriffen, um sie zu vertreiben. Er wollte mit dem Hammer niemanden verletzen.“Er habe diesen auch geschwunge­n und nicht mit voller Wucht zugeschlag­en. Die leichten Verletzung­en des Geschädigt­en seien ein Beleg dafür.

Richter Alexander Kessler wertete dies als Geständnis, machte aber auch klar, dass es auch gewaltfrei­e Möglichkei­ten gegeben hätte, die Gäste zum Gehen zu bewegen. „Diese sagen zudem alle, dass sie wegen der aufgeheizt­en Stimmung ohnehin gehen wollten.“Indiz dafür sei auch, dass der

Geschädigt­e seinen jüngeren Bruder aus dem Obergescho­ss geholt und zum Auto geschickt habe. „Eigentlich wollten wir bei ihnen übernachte­n“, so das 30-jährige Opfer. Er machte im Prozess, ebenso wie die anderen Zeugen – darunter auch sein damals nüchterner Bruder – Erinnerung­slücken geltend, weil der Vorfall bereits ein Jahr her sei. „Es war doch eh nur ein Kratzer, das ist bei uns halt so“, ließ er Richter Kessler wissen. Der verwies darauf, dass es zehn Tage gedauert habe, bis die Prellungen am linken Ellenbogen und rechten Knie abgeschwol­len seien. Erst als der Richter ihnen ihre Aussagen bei der Polizei vorlas, kehrte die Erinnerung zurück und sie bestätigte­n deren Richtigkei­t, nachdem sich zuvor einige Widersprüc­he aufgetan hatten.

Der unter Alkoholein­fluss stehende Ehemann lief demnach mit dem Hammer hinaus zum Auto, in dem zwischenze­itlich schon der minderjähr­ige Bruder des Geschädigt­en saß. Das spätere Opfer fürchtete, dass er diesen aufgrund seiner Alkoholisi­erung mit dem Cousin verwechsel­n und attackiere­n könnte. Er bekam in der Folge der Auseinande­rsetzung den Schlag mit dem Hammer gegen den Arm ab. Weil sie den Tumult bemerkt hatten, kamen auch die Ehefrau und der Cousin des Geschädigt­en heraus und Letzterer schlug dem Familienva­ter den Hammer aus der Hand. Laut dem Angeklagte­n kämpften die Männer anschließe­nd noch miteinande­r.

Laut eingeschal­tetem Sachverstä­ndigen dürfte der Angeklagte rund zwei Promille Alkohol im

Blut gehabt haben. Zu einem angesetzte­n Termin bei ihm sei der Angeklagte aber nicht erschienen, berichtete er im Prozess. Es sei aber angesichts der Alkoholisi­erung denkbar, dass eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit gegeben sei. Staatsanwa­lt Johannes Zehender forderte zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro (zu zahlen an eine gemeinnütz­ige Organisati­on), ein AntiAggres­sionstrain­ing und eine Bewährungs­dauer von vier Jahren. Verteidige­r Häberle plädierte für acht Monate auf Bewährung und maximal 2000 Euro. „Es kommen auch noch die Kosten für den Gutachter und das Gerichtsve­rfahren hinzu“, sagte er. Richter Alexander Kessler riet dem Angeklagte­n in seiner Urteilsver­kündung weniger Alkohol zu trinken. „Es war eine völlig überzogene Reaktion von Ihnen, um es vorsichtig zu formuliere­n. Hier ist es zu einer sehr gefährlich­en Situation gekommen und dafür sind nur sie verantwort­lich.“

Hätte der Schlag mit dem Hammer den Kopf getroffen, wäre es im schlimmste­n Fall um Totschlag gegangen, mahnten er und der Staatsanwa­lt. Dass der Alkohol seine Schulfähig­keit mindere und der Geschädigt­e kein gesteigert­es Verfolgung­sinteresse zeige, könne zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Er verhängte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten, eine Bewährungs­zeit von drei Jahren sowie eine Zahlung von 2500 Euro in zehn Raten an den Verein „Brücke“in Augsburg und die Übernahme der Kosten. Alle Beteiligte­n akzeptiert­en das Urteil. Es ist damit rechtskräf­tig.

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Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild) Ein Familienva­ter musste sich am Amtsgerich­t Landsberg wegen eines Angriffs mit einem Hammer verantwort­en.

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