Jetzt meldet sich der Sprecher des Summermarkt-Gegners zu Wort
Das mögliche Aus von Summermarkt und Seebühne im Uttinger Summerpark, das ein Anwohner anstrebt, treibt die Menschen weiter um. Jetzt meldet er sich durch einen Vertreter zu Wort. Was die Untere Naturschutzbehörde sagt.
Seit Wochen es wohl eines der meistdiskutierten Themen in Utting und auch darüber hinaus: Werden die Vorstellungen eines Anwohners am Summerpark wahr, gibt es dort künftig keinen Summermarkt und auch keine Aufführungen der Uttinger Seebühne mehr. Während sowohl Miene Gruber (Veranstalter des Summermarkts) als auch Florian Münzer von der Seebühne Utting kurz nach Eingang eines anwaltlichen Schreibens gegenüber unserer Zeitung Stellung genommen haben, hat sich der Initiator bislang öffentlich nicht geäußert. Jetzt ergreift Kommunikationsberater Armin Sieber in Vertretung des Anwohners das Wort.
Zur Erinnerung: Sowohl Miene Gruber, dem Veranstalter des Summermarkts in Utting, den es seit 1995 im Summerpark gibt, als auch Florian Münzer ist Anfang des Jahres ein über 40-seitiges Anwaltsschreiben ins Haus geflattert, in dem eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung der beiden Veranstaltungen angedroht wird. Die Seebühne lockt seit 1997 Theaterbegeisterte ans Uttinger Seeufer, der Summermarkt wurde 1995 von der mittlerweile verstorbenen Christiane Graf als „Sommermarkt“ins Leben gerufen. Zwischenzeitlich hat Miene Gruber eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um Geld einzusammeln, dass ihm „einen langen Atem bei einem vermutlich langen Rechtsstreit“sichern soll.
„Noch ist kein Rechtsstreit im Gange, derzeit sind Anfragen an verschiedene Behörden im Umlauf, die klären sollen, ob die Veranstaltungen Summermarkt und Seebühne recht- oder unrechtmäßig sind“, sagt der Sprecher des
Initiators. „Dem Betreiber der Initiative ist es ein großes Anliegen, dass die traditions- und naturbelassene Lebenswelt rund um den Ammersee erhalten bleibt“, heißt es in einer Stellungnahme von Sieber-Advisors aus München. Dazu gehöre auch ein klares Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt. Gleichzeitig wird betont, dass die intensive Nutzung des Summerparks eine stetig wachsende, erhebliche Lärmbelästigung und Verschmutzung mit sich bringe. „Die vorgeschriebenen Lärmrichtwerte wurden in der Vergangenheit durch Veranstaltungen wochenlang um ein Vielfaches überschritten“, wird in der Stellungnahme als einer der Gründe angeführt, warum gegen die beiden Veranstaltungen vorgegangen werden soll. Zumal es sich beim Summermarkt und den Aufführungen der Uttinger Seebühne um „massive Verstöße gegen Regelungen zum Artenschutz im Landschaftsschutzgebiet Ammersee-West“handele. Dies sei nicht hinzunehmen, da der Bereich ein wichtiges Brut- und Rückzugsgebiet von seltenen Vogelarten sei.
Armin Sieber, der den Uttinger Anwohner vertritt, dessen Familie seit über hundert Jahren am See ansässig und im Besitz eines Grundstücks am Summerpark ist, sagt: „Angebote zum Gespräch wurden sowohl von den Veranstaltern als auch von der Verwaltung jahrelang ignoriert. Daher beschreitet unser Mandant nun den Rechtsweg, um darauf zu dringen, dass sich die Verantwortlichen an die Gesetze und Vorschriften halten, die für den Nachbarschaftsund Naturschutz gelten.“
Welche Vorschriften bezüglich möglicher Beeinträchtigungen durch Veranstaltungen denn im Summerpark gelten, das hat unsere Redaktion bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt Landsberg erfragt. „Der Gesamtcharakter des Schutzgebietes wird durch die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen nicht nachhaltig oder erheblich beeinflusst“, so die Antwort aus der UNB.
Denn der Summerpark sei seit Jahrzehnten menschlich überprägt, ein Feuchtgebietscharakter nicht vorhanden. Vielmehr handele es sich um eine mit Solitärbäumen bestandene Rasenfläche, deren Uferanlagen nicht unter den Begriff eines natürlichen Seeufers falle. Auch stand im Summerpark bereits 1891 ein großes Restaurant mit Biergarten.
Nach dem Ankauf durch die Gemeinde Utting wurde der Bereich zum Landschaftspark.