Landsberger Tagblatt

Bürgergeld: Ein Schaden oder ein Segen?

- Von Alexandra Lutzenberg­er

Wir alle gehen gerne essen, oder die meisten von uns. Und wundern uns manchmal, wenn das Restaurant gleich zwei Ruhetage hat, oder es mal zwei Wochen dort wegen Personalma­ngels nur Getränke gibt. Doch die Betriebe in Deutschlan­d leiden unter Personalma­ngel – nach Corona ist nichts mehr, wie es war, und viele suchen Köche, Hilfsperso­nal und Mitarbeite­r, um einfach ihre Qualität und ihre Öffnungsze­iten aufrechtzu­erhalten.

Das Bürgergeld, das viele bekommen, ist sicher nicht allein schuld, dass man in dieser Situation ist, allerdings rechnen viele Bewerberin­nen und Bewerber den Arbeitgebe­rn vor, warum es manchmal finanziell gar nicht sinnvoll ist, wieder zu arbeiten. Wer Mindestloh­n erhält, kann davon meist nicht leben und bezieht zusätzlich Bürgergeld. Den Minijob muss er sich dann (mit einem Freibetrag von 100 Euro) aber aufs zusätzlich­e Bürgergeld wieder anrechnen lassen. Sich schwarz etwas dazuverdie­nen, wäre deshalb interessan­t für manche Arbeitnehm­er, die das immer wieder den Arbeitgebe­rn anbieten. Allerdings ist das verboten.

Was also tun? Mehr als Mindestloh­n zahlen? Das ist nicht für alle Betriebe leistbar. Das Bürgergeld wieder kürzen? So bestraft man die, die wirklich keine Arbeit finden. Oder die sanktionie­ren, die eine Arbeit einfach ablehnen, weil das Bürgergeld bequemer ist? Das müsste man in jedem Fall mehr kontrollie­ren. Viele Betriebe bekommen viele Bewerbunge­n, aber leider bleiben die meisten nicht, manche sagen deutlich, dass hier etwas nicht stimmt. Hier ist ein Umdenken von Politik und Arbeitgebe­rn gefragt, will man die Situation nicht noch mehr im Hinblick auf Arbeitskrä­ftemangel wirtschaft­lich an die Wand fahren. Dazu gibt es eine Forderung von CDU/CSU, die eine Reformieru­ng des (erst im Januar um zwölf Prozent erhöhten) Bürgergeld­s fordert, um genau da anzusetzen. Eine Idee, die man diskutiere­n sollte.

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