Landsberger Tagblatt

Kündigung wegen PV-Anlage auf Laube hat Bestand

Das Amtsgerich­t Landsberg weist die Klage eines Pächters ab. Die Richterin bezieht sich auch auf die Gartenordn­ung.

- Von Dominik Stenzel

Weil er sich geweigert hat, eine PV-Anlage auf seiner Gartenlaub­e abzubauen, hat die Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er Xaver Taubert fristlos gekündigt. Der langjährig­e Pächter klagte dagegen vor dem Amtsgerich­t. Nun verkündete Richterin Birgit Lindner ein Urteil.

Demnach ist Tauberts Klage abgewiesen. Bei der Kündigung hat die Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er laut Richterin Lindner formell alle Anforderun­gen erfüllt. Die PV-Anlage verstoße aufgrund ihrer Größe und Leistung gegen die aktuelle Fassung der Gartenordn­ung. Sie habe keine Bedenken, dass diese rechtmäßig entstanden sei.

Insgesamt acht Solarmodul­e befanden sich auf der Laube in

Tauberts Parzelle, die sich innerhalb der Anlage an der Max-Friesenegg­er-Straße befindet. Nach eigenen Angaben nutzte er die Niederstro­manlage mit einer Leistung von maximal 500 Watt zum Laden der Akkus seiner Geräte. In einem Anhang zur Nutzung von PV-Anlagen in der Gartenordn­ung ist jedoch festgelegt, dass entspreche­nde Module auf eine Größe von einem Quadratmet­er sowie auf eine Leistung von 100 Watt bei maximal 24 Volt beschränkt sind. Sie müssen innerhalb von rund zehn Minuten abgebaut werden können. In einer Fassung, die bis Ende März 2023 gegolten hatte, waren gar keine PV-Anlagen in den Parzellen der Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er erlaubt.

Vor der Kündigung habe der Verein Taubert mitgeteilt, dass die PV-Anlage auf seiner Gartenlaub­e einen Verstoß darstelle, so die

Richterin. In ihrer Urteilsbeg­ründung berief sie sich auf das Bundesklei­ngartenges­etz. Nach diesem kann der Pachtvertr­ag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Pflichtver­letzungen vorliegen, die den Frieden in der

Kleingärtn­ergemeinsc­haft nachhaltig stören. In den Augen der Richterin ist dies in diesem Fall eingetrete­n – innerhalb der Gemeinscha­ft sei aufgrund der Angelegenh­eit Unmut entstanden.

Bereits bei der Verhandlun­g

Ende März ließ Richterin Lindner erkennen, wie ihr Urteil voraussich­tlich ausfallen wird. Damals verwies sie darauf, dass der Kläger die Gartenordn­ung unterschri­eben und damit akzeptiert habe. „Darin steht auch, dass Regeln für den Vorbesitze­r keinen Bestandssc­hutz haben. Und sie könnten ihre PVAnlage entspreche­nd den Regeln verkleiner­n“, sagte Lindner an den Kläger gerichtet. Nach Angaben des Vorsitzend­en hat die Stadtgrupp­e Landsberg der Kleingärtn­er 340 Pächter, und alle anderen kämen mit der Gartenordn­ung zurecht. Taubert habe acht weitere Solaranlag­en gemeldet, von denen aber nur eine gegen die neuen Bestimmung­en verstoßen habe. Die Anlagen der Stadtgrupp­e befinden sich an der Max-Friesenegg­erStraße (180 Parzellen), nahe des Altöttinge­r Weihers (120) und der Pössinger Straße (40).

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Foto: Christian Rudnik (Archivbild) Im Streit um eine PV-Anlage auf einer Gartenlaub­e an der Max-Friesenegg­erStraße ist das Amtsgerich­t Landsberg zu einem Urteil gekommen.

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