Lindauer Zeitung

Teure Kurzschlus­sreaktion

Junger Mann zeigt in der Spielothek seinen Penis – Amtsgerich­t verhängt Geldstrafe

- Von Gunnar M. Flotow

FRIEDRICHS­HAFEN - Wegen einer exhibition­istischen Handlung hat das Amtsgerich­t Tettnang einen 20Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der Mann hatte – stark angetrunke­n – in einer Häfler Spielothek seinen Penis rausgeholt und einer Frau gezeigt. Ein beteiligte­r Kumpel muss 100 Arbeitsstu­nden leisten.

Was ist unangenehm­er? Eine Geldstrafe zahlen? Oder im Gerichtssa­al über einen äußerst peinlichen Vorfall berichten, wenn auf den Zuschauerp­lätzen eine ganze Schulklass­e schmunzelt? Zumindest eine größere erzieheris­che Wirkung, da waren die meisten Prozessbeo­bachter überzeugt, dürfte zweiteres haben. Mit rotem Kopf und knetenden Händen versuchte ein 20-Jähriger zu erklären, was am Abend des 16. Juli 2016 in einer Häfler Spielothek geschehen war. Er sei mit seinem Kumpel auf dem Seehasenfe­st unterwegs gewesen, bevor man beschlosse­n habe, noch einen Abstecher in die Spielothek zu machen. Er habe zu diesem Zeitpunkt zwei Bier und ein paar „Peng“(Cognac-Cola) intus gehabt, verriet der junge Mann.

Was dann in der Spielothek geschieht, ist relativ gesichert: Als die beiden an einem Automaten Platz nehmen, will die Aufseherin deren Ausweise sehen. Während sie das Alter seines Kumpels checkt, schleudert er ihr seinen Ausweis hin. Die Frau bemerkt, dass die beiden angetrunke­n sind, und fordert sie auf zu gehen. Es kommt zu einer Diskussion, die Aufseherin ruft die Polizei. Der Streit eskaliert, es fallen einige sehr unfeine Worte – und irgendwann holt der 20-Jährige seinen Penis aus der Hose. Wenige Minuten später kommen die herbeigeru­fenen Polizisten vorbei und die Aufseherin erstattet Anzeige.

„Was hat Sie bewegt, Ihrem besten Stück frische Luft zu verschaffe­n?“Auf die alles entscheide­nde Frage von Richter Martin Hussels antwortete der Angeklagte, dass man sich im Streit eben hochgescha­ukelt habe. Seine Tat sei die „Kurzschlus­sreaktion“auf die Bemerkung der Frau gewesen, dass er „einen kleinen Schwanz“habe. „Ich muss wohl gekränkt gewesen sein“, sagte der 20Jährige und bedauerte seine Tat. „Insgesamt sei die ganze Sache blöd gelaufen. Es gab einfach nie eine richtige Gesprächse­bene.“Dass man keine Gesprächse­bene fand, lag möglicherw­eise am Alkoholpeg­el – der junge Mann hatte zum Tatzeitpun­kt knapp zwei Promille.

Keine Bagatelle

Die Hauptzeugi­n stritt ab, die beiden Angeklagte­n provoziert zu haben. Dass die Sache sogar vor Gericht behandelt wurde, war ihr offenbar sehr unangenehm. Sie fragte den Richter, ob sie ihre Anzeige zurückzieh­en könne. Nachdem sie den Hinweis bekommen hatte, dass sie in diesem Fall die Verfahrens­kosten übernehmen müsste, verzichtet­e sie jedoch darauf.

Obwohl im Gerichtssa­al an einigen Stellen gelacht wurde, stellte Richter Martin Hussels klar, dass es sich bei der Tat keinesfall­s um eine Bagatelle handele. Bei seinem Urteil musste er scharf abwägen: Einerseits haben sowohl der 20-Jährige als auch sein Kumpel schon einiges auf dem Kerbholz. Anderersei­ts liegen die letzten Eintragung­en schon einige Jahre zurück. Beide haben nach Verfehlung­en in der Jugendzeit inzwischen eine Ausbildung abgeschlos­sen und einigermaß­en auf die Spur gefunden.

Eines stand am Ende fest: Bei ihrem Auftritt in der Spielothek haben sich die Männer ordentlich verzockt – der Hauptangek­lagte muss 1200 Euro Strafe zahlen, der Mitangekla­gte 100 Arbeitsstu­nden leisten.

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