Teure Kurzschlussreaktion
Junger Mann zeigt in der Spielothek seinen Penis – Amtsgericht verhängt Geldstrafe
FRIEDRICHSHAFEN - Wegen einer exhibitionistischen Handlung hat das Amtsgericht Tettnang einen 20Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der Mann hatte – stark angetrunken – in einer Häfler Spielothek seinen Penis rausgeholt und einer Frau gezeigt. Ein beteiligter Kumpel muss 100 Arbeitsstunden leisten.
Was ist unangenehmer? Eine Geldstrafe zahlen? Oder im Gerichtssaal über einen äußerst peinlichen Vorfall berichten, wenn auf den Zuschauerplätzen eine ganze Schulklasse schmunzelt? Zumindest eine größere erzieherische Wirkung, da waren die meisten Prozessbeobachter überzeugt, dürfte zweiteres haben. Mit rotem Kopf und knetenden Händen versuchte ein 20-Jähriger zu erklären, was am Abend des 16. Juli 2016 in einer Häfler Spielothek geschehen war. Er sei mit seinem Kumpel auf dem Seehasenfest unterwegs gewesen, bevor man beschlossen habe, noch einen Abstecher in die Spielothek zu machen. Er habe zu diesem Zeitpunkt zwei Bier und ein paar „Peng“(Cognac-Cola) intus gehabt, verriet der junge Mann.
Was dann in der Spielothek geschieht, ist relativ gesichert: Als die beiden an einem Automaten Platz nehmen, will die Aufseherin deren Ausweise sehen. Während sie das Alter seines Kumpels checkt, schleudert er ihr seinen Ausweis hin. Die Frau bemerkt, dass die beiden angetrunken sind, und fordert sie auf zu gehen. Es kommt zu einer Diskussion, die Aufseherin ruft die Polizei. Der Streit eskaliert, es fallen einige sehr unfeine Worte – und irgendwann holt der 20-Jährige seinen Penis aus der Hose. Wenige Minuten später kommen die herbeigerufenen Polizisten vorbei und die Aufseherin erstattet Anzeige.
„Was hat Sie bewegt, Ihrem besten Stück frische Luft zu verschaffen?“Auf die alles entscheidende Frage von Richter Martin Hussels antwortete der Angeklagte, dass man sich im Streit eben hochgeschaukelt habe. Seine Tat sei die „Kurzschlussreaktion“auf die Bemerkung der Frau gewesen, dass er „einen kleinen Schwanz“habe. „Ich muss wohl gekränkt gewesen sein“, sagte der 20Jährige und bedauerte seine Tat. „Insgesamt sei die ganze Sache blöd gelaufen. Es gab einfach nie eine richtige Gesprächsebene.“Dass man keine Gesprächsebene fand, lag möglicherweise am Alkoholpegel – der junge Mann hatte zum Tatzeitpunkt knapp zwei Promille.
Keine Bagatelle
Die Hauptzeugin stritt ab, die beiden Angeklagten provoziert zu haben. Dass die Sache sogar vor Gericht behandelt wurde, war ihr offenbar sehr unangenehm. Sie fragte den Richter, ob sie ihre Anzeige zurückziehen könne. Nachdem sie den Hinweis bekommen hatte, dass sie in diesem Fall die Verfahrenskosten übernehmen müsste, verzichtete sie jedoch darauf.
Obwohl im Gerichtssaal an einigen Stellen gelacht wurde, stellte Richter Martin Hussels klar, dass es sich bei der Tat keinesfalls um eine Bagatelle handele. Bei seinem Urteil musste er scharf abwägen: Einerseits haben sowohl der 20-Jährige als auch sein Kumpel schon einiges auf dem Kerbholz. Andererseits liegen die letzten Eintragungen schon einige Jahre zurück. Beide haben nach Verfehlungen in der Jugendzeit inzwischen eine Ausbildung abgeschlossen und einigermaßen auf die Spur gefunden.
Eines stand am Ende fest: Bei ihrem Auftritt in der Spielothek haben sich die Männer ordentlich verzockt – der Hauptangeklagte muss 1200 Euro Strafe zahlen, der Mitangeklagte 100 Arbeitsstunden leisten.