Bislang kann der Angeklagte noch nicht überführt werden
Zweiter Prozesstag zum Vorwurf der schweren Brandstiftung in Friedrichshafen
FRIEDRICHSHAFEN - Ein 34-jähriger Angeklagter steht seit 16. Januar wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung und wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht. Zu der ihm vorgeworfenen schweren Brandstiftung im Umfeld seines Elternhauses in Friedrichshafen schwieg der 34-jährige Angeklagte auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Tettnang. Ein Kriminaltechniker der Kripo sagte aus, der mit Kollegen im Oktober 2015 die Brandspuren ermittelte und Zigarettenkippen sicherte.
Aus dem neuen Dach des Neuen Schlosses in Tettnang ist auch gestern kein weißer Rauch aufgestiegen. Wie das Urteil ausfallen könnte, blieb auch nach dem zweiten Prozesstag offen. Nach wie vor schweigt der von Rechtsanwalt Gerd Pokrop verteidigte Angeklagte. Mutter und Stiefvater hatten schon am ersten Verhandlungstag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Vor der Polizei hatten sie sich noch geäußert. Was sie dort gesagt haben, darf allerdings nicht komplett in das Verfahren eingeführt werden.
Der Kripo-Beamte berichtete von angezündeten, aber bereits erloschenen Stofffetzen am Briefkasten des Reiheneckhauses, aber keinen feststellbaren Fingerspuren dort oder an einer Aftershave-Flasche samt Lunte, die man bei der Suche nach Brandspuren auf dem Tisch einer Sitzgruppe auf der Terrasse gefunden hatte. Kissen auf einer Holzbank mit Rußanhaftungen waren gänzlich verbrannt. Gefundene Hautschuppen und Speichel konnten den Angeklagten bislang nicht überführen. Wie bei einer kriminaltechnischen Untersuchung festgestellt wurde, kann sich das Feuer nicht selbst entzündet haben. Auch einen technischen Defekt schließen die Experten aus.
Eine Zustellerin hatte auf ihrer Route kurz nach 5 Uhr aus einem Zeitungsrohr einen an den Enden angekohlten Lappen heraushängen sehen, der wie Teerreiniger roch. Kurz darauf sah sie in der Nähe einen Mann aus einem Garten herauskommen, der kehrtmachte, als er sie wahrnahm. An dem Haus war ein Sachschaden von etwa 10 000 Euro entstanden. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen. Aufgrund des dilettantischen Vorgehens des oder der Brandstifter war das Feuer von selbst ausgegangen.
Verlesen wurden bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht die Vorstrafen des Angeklagten, darunter der Erwerb von Betäubungsmitteln in über Hundert Fällen. Zunächst hatte er einen Drogenlieferanten belastet, der ihm vermeintlich Haschisch zu Abzockerpreisen verkaufte.
In einem späteren Prozess wollte er diesen Lieferanten nicht mehr kennen, musste sich wegen Meineid in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung verantworten. Außerdem hatte ihm das Amtsgericht vor vier Jahren 445 Fahrten ohne Führerschein nachgewiesen.