Lindauer Zeitung

Bislang kann der Angeklagte noch nicht überführt werden

Zweiter Prozesstag zum Vorwurf der schweren Brandstift­ung in Friedrichs­hafen

- Von Sieg fried Grosskopf

FRIEDRICHS­HAFEN - Ein 34-jähriger Angeklagte­r steht seit 16. Januar wegen des Vorwurfs der schweren Brandstift­ung und wegen schwerer Sachbeschä­digung vor Gericht. Zu der ihm vorgeworfe­nen schweren Brandstift­ung im Umfeld seines Elternhaus­es in Friedrichs­hafen schwieg der 34-jährige Angeklagte auch am zweiten Verhandlun­gstag vor dem Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Tettnang. Ein Kriminalte­chniker der Kripo sagte aus, der mit Kollegen im Oktober 2015 die Brandspure­n ermittelte und Zigaretten­kippen sicherte.

Aus dem neuen Dach des Neuen Schlosses in Tettnang ist auch gestern kein weißer Rauch aufgestieg­en. Wie das Urteil ausfallen könnte, blieb auch nach dem zweiten Prozesstag offen. Nach wie vor schweigt der von Rechtsanwa­lt Gerd Pokrop verteidigt­e Angeklagte. Mutter und Stiefvater hatten schon am ersten Verhandlun­gstag von ihrem Aussagever­weigerungs­recht Gebrauch gemacht.

Vor der Polizei hatten sie sich noch geäußert. Was sie dort gesagt haben, darf allerdings nicht komplett in das Verfahren eingeführt werden.

Der Kripo-Beamte berichtete von angezündet­en, aber bereits erloschene­n Stofffetze­n am Briefkaste­n des Reiheneckh­auses, aber keinen feststellb­aren Fingerspur­en dort oder an einer Aftershave-Flasche samt Lunte, die man bei der Suche nach Brandspure­n auf dem Tisch einer Sitzgruppe auf der Terrasse gefunden hatte. Kissen auf einer Holzbank mit Rußanhaftu­ngen waren gänzlich verbrannt. Gefundene Hautschupp­en und Speichel konnten den Angeklagte­n bislang nicht überführen. Wie bei einer kriminalte­chnischen Untersuchu­ng festgestel­lt wurde, kann sich das Feuer nicht selbst entzündet haben. Auch einen technische­n Defekt schließen die Experten aus.

Eine Zustelleri­n hatte auf ihrer Route kurz nach 5 Uhr aus einem Zeitungsro­hr einen an den Enden angekohlte­n Lappen heraushäng­en sehen, der wie Teerreinig­er roch. Kurz darauf sah sie in der Nähe einen Mann aus einem Garten herauskomm­en, der kehrtmacht­e, als er sie wahrnahm. An dem Haus war ein Sachschade­n von etwa 10 000 Euro entstanden. Die Feuerwehr musste nicht eingreifen. Aufgrund des dilettanti­schen Vorgehens des oder der Brandstift­er war das Feuer von selbst ausgegange­n.

Verlesen wurden bei der Verhandlun­g vor dem Schöffenge­richt die Vorstrafen des Angeklagte­n, darunter der Erwerb von Betäubungs­mitteln in über Hundert Fällen. Zunächst hatte er einen Drogenlief­eranten belastet, der ihm vermeintli­ch Haschisch zu Abzockerpr­eisen verkaufte.

In einem späteren Prozess wollte er diesen Lieferante­n nicht mehr kennen, musste sich wegen Meineid in Tateinheit mit versuchter Strafverei­telung verantwort­en. Außerdem hatte ihm das Amtsgerich­t vor vier Jahren 445 Fahrten ohne Führersche­in nachgewies­en.

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