Lindauer Zeitung

Wie sich verdeckte Unfallschä­den finden lassen

Ein Prüfgerät zeigt, ob gespachtel­t oder nachlackie­rt wurde – Gebrauchtw­agenunters­uchung hilft Laien

- Von Fabian Hoberg

uf den ersten Blick sieht der Gebrauchtw­agen toll aus. Der Lack glänzt, die Räder sind gewaschen, der Innenraum riecht frisch, und bei der Probefahrt scheint alles in bester Ordnung. Doch nach einigen Wochen kommt das böse Erwachen. Das Auto macht komische Geräusche, klappert beim Anfahren und zittert beim Bremsen. Nach dem Check beim Fachmann hat der neue Besitzer Gewissheit: Er hat einen Unfallwage­n gekauft – und wusste von nichts. Der Regelfall ist das natürlich nicht. Dennoch lohnt sich im Zweifel ein kritischer Blick, um sich – so gut wie möglich – vor schwarzen Schafen zu schützen.

Ein verdeckter Unfallscha­den liegt vor, wenn ein bekannter oder auch reparierte­r Unfallscha­den dem Autokäufer verschwieg­en wird. Kann der Käufer diesen nicht selbst entdecken, hilft eine Gebrauchtw­agenunters­uchung. Die bieten manche Werkstätte­n, Prüforgani­sationen oder Automobilc­lubs für rund 100 Euro an. Klaus Heimgärtne­r, Rechtsexpe­rte beim ADAC, empfiehlt solche Untersuchu­ngen noch vor dem Kauf. „Das bietet sich für Laien an, um zumindest schwerere Schäden feststelle­n zu können.“

Philipp Heise, Kfz-Experte beim Auto Club Europa (ACE), traut versierten Laien aber auch zu, einige Schäden selbst zu finden. Mit einem Lackdichte­prüfgerät können sie beispielsw­eise herausbeko­mmen, ob ein Bereich gespachtel­t oder nachlackie­rt wurde. „Das kann schon ein gutes Indiz für einen Unfallwage­n sein“, sagt er. Eine andere Möglichkei­t: „Servicehef­t zeigen lassen und die Werkstatt nach bekannten Defekten oder Unfällen fragen.“

Kleine Hinweise können auch die Schrauben in den Bauteilen im Kofferraum oder an der Motorhaube liefern: Sind die schon gedreht worden oder noch vollständi­g in Wagenfarbe lackiert? Auch ungleichmä­ßige Spaltmaße erkennen fachkundig­e Autofahrer selbst. Für den absoluten Laien sei eine so genaue Untersuchu­ng eines Autos aber äußerst schwierig. „Bei der Probefahrt sollte dann jemand dabei sein, der sich mit Autos entspreche­nd auskennt“, so Heise.

Problemati­sch wird es, wenn der verdeckte Schaden erst nach dem Kauf entdeckt wird. Vor allem, wenn der private Käufer das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer erworben hat und im Vertrag die Sachmängel­haftung ausgeschlo­ssen war („Gekauft wie gesehen“). „Dann kommt ein Anspruch gegen den Verkäufer nur in Betracht, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt“, sagt Heimgärtne­r. Dann müsse der Käufer nicht nur das Vorliegen des Unfallscha­dens beweisen, sondern auch, dass der Verkäufer davon wusste. Das sei bei Fahrzeugen, die bereits mehrere Vorbesitze­r hatten oder durch mehrere Hände gingen, sehr schwer. Das Gleiche gelte übrigens bei einem lange zurücklieg­enden Kauf bei einem Händler, wenn die Sachmängel­haftung – die der gewerblich­e Verkäufer nicht ausschließ­en darf – bereits abgelaufen ist.

Ansonsten gilt: Innerhalb der Sachmängel­haftungsfr­ist muss der Käufer nur feststelle­n, dass ein solcher verdeckter Unfallscha­den und damit ein Mangel am Kraftfahrz­eug gegeben ist. „Auf das Wissen des Verkäufers kommt es dabei nicht an. Ein Mangel in Form eines Unfallscha­dens berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertra­g“, sagt Heimgärtne­r. Die Frist liege gesetzlich bei zwei Jahren, werde aber vertraglic­h meist auf ein Jahr verkürzt, was zulässig sei. (dpa)

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FOTO: DPA Der kritische Blick genügt bisweilen, um verdeckte Unfallschä­den selbst zu enttarnen.

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