Wie sich verdeckte Unfallschäden finden lassen
Ein Prüfgerät zeigt, ob gespachtelt oder nachlackiert wurde – Gebrauchtwagenuntersuchung hilft Laien
uf den ersten Blick sieht der Gebrauchtwagen toll aus. Der Lack glänzt, die Räder sind gewaschen, der Innenraum riecht frisch, und bei der Probefahrt scheint alles in bester Ordnung. Doch nach einigen Wochen kommt das böse Erwachen. Das Auto macht komische Geräusche, klappert beim Anfahren und zittert beim Bremsen. Nach dem Check beim Fachmann hat der neue Besitzer Gewissheit: Er hat einen Unfallwagen gekauft – und wusste von nichts. Der Regelfall ist das natürlich nicht. Dennoch lohnt sich im Zweifel ein kritischer Blick, um sich – so gut wie möglich – vor schwarzen Schafen zu schützen.
Ein verdeckter Unfallschaden liegt vor, wenn ein bekannter oder auch reparierter Unfallschaden dem Autokäufer verschwiegen wird. Kann der Käufer diesen nicht selbst entdecken, hilft eine Gebrauchtwagenuntersuchung. Die bieten manche Werkstätten, Prüforganisationen oder Automobilclubs für rund 100 Euro an. Klaus Heimgärtner, Rechtsexperte beim ADAC, empfiehlt solche Untersuchungen noch vor dem Kauf. „Das bietet sich für Laien an, um zumindest schwerere Schäden feststellen zu können.“
Philipp Heise, Kfz-Experte beim Auto Club Europa (ACE), traut versierten Laien aber auch zu, einige Schäden selbst zu finden. Mit einem Lackdichteprüfgerät können sie beispielsweise herausbekommen, ob ein Bereich gespachtelt oder nachlackiert wurde. „Das kann schon ein gutes Indiz für einen Unfallwagen sein“, sagt er. Eine andere Möglichkeit: „Serviceheft zeigen lassen und die Werkstatt nach bekannten Defekten oder Unfällen fragen.“
Kleine Hinweise können auch die Schrauben in den Bauteilen im Kofferraum oder an der Motorhaube liefern: Sind die schon gedreht worden oder noch vollständig in Wagenfarbe lackiert? Auch ungleichmäßige Spaltmaße erkennen fachkundige Autofahrer selbst. Für den absoluten Laien sei eine so genaue Untersuchung eines Autos aber äußerst schwierig. „Bei der Probefahrt sollte dann jemand dabei sein, der sich mit Autos entsprechend auskennt“, so Heise.
Problematisch wird es, wenn der verdeckte Schaden erst nach dem Kauf entdeckt wird. Vor allem, wenn der private Käufer das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer erworben hat und im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen war („Gekauft wie gesehen“). „Dann kommt ein Anspruch gegen den Verkäufer nur in Betracht, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt“, sagt Heimgärtner. Dann müsse der Käufer nicht nur das Vorliegen des Unfallschadens beweisen, sondern auch, dass der Verkäufer davon wusste. Das sei bei Fahrzeugen, die bereits mehrere Vorbesitzer hatten oder durch mehrere Hände gingen, sehr schwer. Das Gleiche gelte übrigens bei einem lange zurückliegenden Kauf bei einem Händler, wenn die Sachmängelhaftung – die der gewerbliche Verkäufer nicht ausschließen darf – bereits abgelaufen ist.
Ansonsten gilt: Innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist muss der Käufer nur feststellen, dass ein solcher verdeckter Unfallschaden und damit ein Mangel am Kraftfahrzeug gegeben ist. „Auf das Wissen des Verkäufers kommt es dabei nicht an. Ein Mangel in Form eines Unfallschadens berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag“, sagt Heimgärtner. Die Frist liege gesetzlich bei zwei Jahren, werde aber vertraglich meist auf ein Jahr verkürzt, was zulässig sei. (dpa)