Diakonie fordert Grundsicherung für Kinder
Vorschlag sieht monatliche Leistung in Höhe von bis zu 585 Euro vor
NÜRNBERG (lby) - Im Kampf gegen Kinderarmut fordert die Diakonie in Bayern eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Im Freistaat seien derzeit 140 000 Kinder von Armut betroffen, sagte Diakonie-Chef Michael Bammessel am Montag in Nürnberg. Dabei würden Kinder in einkommensstarken Familien stärker gefördert als Kinder in ärmeren Familien. Zur Abhilfe würde nach dem Vorschlag der Diakonie jedes Kind eine monatliche Grundsicherung erhalten – je nach Höhe des Familieneinkommens.
Bei gut verdienenden Eltern würden Kinder demnach einen Mindestbetrag von etwa 300 Euro erhalten, in Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden sie die volle Leistung in Höhe von 585 Euro bekommen. Diesem Betrag lägen das bestehende Existenzminimum von 393 Euro und der Kindergeldbetrag von 192 Euro zugrunde.
Gutverdiener profitieren stärker
„Wir meinen: Jedes Kind ist gleich viel wert. Es darf nicht sein, dass Kinder von Wohlhabenden stärker gefördert werden als von Geringverdienern“, sagte Bammessel. Als Ursachen nannte er unter anderem steuerliche Freibeträge, von denen Gutverdiener eher profitierten, sowie Verrechnungen bei Hartz IV und Kindergeld. Zudem sei die Höhe vieler Unterstützungsleistungen viel zu niedrig. Und viele Angebote würden von den Betroffenen auch gar nicht in Anspruch genommen, weil die Regelungen einfach zu kompliziert seien, sagte Bammessel. 40 Prozent der Berechtigten verzichteten etwa auf das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Kinder einen Zuschuss zum Schulbedarf von 100 Euro bekommen.
Bei der Pflegereform kritisiert der evangelische Sozialdachverband mehrere „Anlaufschwierigkeiten“, welche die Krankenkassen schnellstmöglich beheben müssten. Bei der Umstellung der drei Pflegestufen auf die neuen fünf Pflegegrade zum Jahresanfang wurde etwa den Heimen laut Diakonie zunächst ein höherer Pflegegrad der Bewohner mitgeteilt, als diese dann tatsächlich erhielten.
Die Heime kalkulierten jedoch mit den ursprünglich festgestellten Pflegegraden. Somit gebe es nun – rechnerisch – zu viel Pflegepersonal, das nicht finanziert werden könne.