Teenie-Drama: Ermittlungen abgeschlossen
18-Jähriger griff 16-jährige Freundin im Dezember in Ravensburg mit Messer an – Akten liegen vor
RAVENSBURG - Die polizeilichen Ermittlungen im Falle des 18-Jährigen, der Ende des vergangenen Jahres mit einem Messer auf seine 16-jährige Freundin in Ravensburg losgegangen sein soll, sind abgeschlossen. Das hat die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“bestätigt. Ermittelt wurde – wie berichtet – wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Anwältin des Opfers hat die Akten zwischenzeitlich erhalten. Nach deren Rückgabe wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben wird.
Mitte Dezember soll der 18-jährige Ravensburger in der Wohnung seiner Eltern in der Innenstadt auf die 16-Jährige eingestochen haben. Wie es in einer damaligen Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft hieß, war es zwischen den beiden Teenagern zu einem Streit gekommen. Der 18-Jährige hätte demnach Hinweise gefunden, dass seine Freundin ihn verlassen wolle.
Hausbewohner haben die Polizei gerufen
Der Tatverdächtige soll ein Messer geholt und damit auf sein Opfer eingestochen haben. Das Mädchen schrie, woraufhin ein Familienangehöriger des mutmaßlichen Täters auf die Situation aufmerksam wurde. Ebenso hatten hellhörig gewordene Hausbewohner über Notruf die Polizei verständigt. Die Jugendliche wurde am Bauch, an der Hand und im Gesicht so schwer verletzt, dass sie notoperiert werden musste. Sie überlebte den Angriff aber.
Auf einen Haftbefehl wurde verzichtet
Polizisten hatten den Beschuldigten damals noch am Tatort festgenommen. Zunächst stand der Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes im Raum. Doch im Laufe der Ermittlungen wurde der Vorwurf fallen gelassen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gingen nicht mehr von einer Tötungsabsicht des 18-Jährigen aus, sondern „nur“noch von einer gefährlichen Körperverletzung. Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl sagte damals, dass es einen „Rücktritt“des Täters vom versuchten Tötungsdelikt gebe. Was so viel bedeutet wie: Der 18-Jährige hätte weiter auf die 16-Jährige einstechen können, tat es aber nicht, sondern stoppte den Angriff – und zwar selbstständig und ohne das Eingreifen Dritter. Laut Staatsanwaltschaft habe der junge Mann nicht geplant, seine Freundin zu töten.
Aus diesem Grund wurde auf einen Haftbefehl verzichtet. Der 18Jährige kam wieder frei. In den sozialen Netzwerken und auf „schwaebische.de“löste das größtenteils Unverständnis aus. Doch die Staatsanwaltschaft erklärte dazu: Da niemand getötet wurde und nicht zu befürchten sei, dass sich der Verdächtige durch Flucht oder Beseitigung von Beweismitteln der Verantwortung entziehe, sei eine Haft rechtlich unverhältnismäßig.
Die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall sind nun abgeschlossen. Seit Ende Januar liegen der Staatsanwaltschaft Ravensburg die Ermittlungsakten vor und wurden mittlerweile auch an die Anwältin des Opfers ausgeliefert. Nach Rückgabe der Akten wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob weitere Ermittlungen notwendig sind.
Wenn nicht, wird das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft zu einem Ende kommen. Dann werde entweder Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben oder das Verfahren eingestellt, erklärt die Erste Staatsanwältin Christine Weiss.
Im Zuge dessen wird auch geprüft, ob bei dem mutmaßlichen Täter Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Mit 18 Jahren ist der Tatverdächtige formell zwar volljährig, kann aber aufgrund seines Entwicklungsstandes nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Der 18-Jährige war strafrechtlich zuvor nicht aufgefallen.