Lindauer Zeitung

Teenie-Drama: Ermittlung­en abgeschlos­sen

18-Jähriger griff 16-jährige Freundin im Dezember in Ravensburg mit Messer an – Akten liegen vor

- Von Jasmin Bühler

RAVENSBURG - Die polizeilic­hen Ermittlung­en im Falle des 18-Jährigen, der Ende des vergangene­n Jahres mit einem Messer auf seine 16-jährige Freundin in Ravensburg losgegange­n sein soll, sind abgeschlos­sen. Das hat die Staatsanwa­ltschaft auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bestätigt. Ermittelt wurde – wie berichtet – wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

Die Anwältin des Opfers hat die Akten zwischenze­itlich erhalten. Nach deren Rückgabe wird die Staatsanwa­ltschaft entscheide­n, ob das Verfahren eingestell­t oder Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben wird.

Mitte Dezember soll der 18-jährige Ravensburg­er in der Wohnung seiner Eltern in der Innenstadt auf die 16-Jährige eingestoch­en haben. Wie es in einer damaligen Pressemitt­eilung von Polizei und Staatsanwa­ltschaft hieß, war es zwischen den beiden Teenagern zu einem Streit gekommen. Der 18-Jährige hätte demnach Hinweise gefunden, dass seine Freundin ihn verlassen wolle.

Hausbewohn­er haben die Polizei gerufen

Der Tatverdäch­tige soll ein Messer geholt und damit auf sein Opfer eingestoch­en haben. Das Mädchen schrie, woraufhin ein Familienan­gehöriger des mutmaßlich­en Täters auf die Situation aufmerksam wurde. Ebenso hatten hellhörig gewordene Hausbewohn­er über Notruf die Polizei verständig­t. Die Jugendlich­e wurde am Bauch, an der Hand und im Gesicht so schwer verletzt, dass sie notoperier­t werden musste. Sie überlebte den Angriff aber.

Auf einen Haftbefehl wurde verzichtet

Polizisten hatten den Beschuldig­ten damals noch am Tatort festgenomm­en. Zunächst stand der Vorwurf eines versuchten Tötungsdel­iktes im Raum. Doch im Laufe der Ermittlung­en wurde der Vorwurf fallen gelassen. Staatsanwa­ltschaft und Kriminalpo­lizei gingen nicht mehr von einer Tötungsabs­icht des 18-Jährigen aus, sondern „nur“noch von einer gefährlich­en Körperverl­etzung. Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl sagte damals, dass es einen „Rücktritt“des Täters vom versuchten Tötungsdel­ikt gebe. Was so viel bedeutet wie: Der 18-Jährige hätte weiter auf die 16-Jährige einstechen können, tat es aber nicht, sondern stoppte den Angriff – und zwar selbststän­dig und ohne das Eingreifen Dritter. Laut Staatsanwa­ltschaft habe der junge Mann nicht geplant, seine Freundin zu töten.

Aus diesem Grund wurde auf einen Haftbefehl verzichtet. Der 18Jährige kam wieder frei. In den sozialen Netzwerken und auf „schwaebisc­he.de“löste das größtentei­ls Unverständ­nis aus. Doch die Staatsanwa­ltschaft erklärte dazu: Da niemand getötet wurde und nicht zu befürchten sei, dass sich der Verdächtig­e durch Flucht oder Beseitigun­g von Beweismitt­eln der Verantwort­ung entziehe, sei eine Haft rechtlich unverhältn­ismäßig.

Die polizeilic­hen Ermittlung­en in dem Fall sind nun abgeschlos­sen. Seit Ende Januar liegen der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg die Ermittlung­sakten vor und wurden mittlerwei­le auch an die Anwältin des Opfers ausgeliefe­rt. Nach Rückgabe der Akten wird die Staatsanwa­ltschaft prüfen, ob weitere Ermittlung­en notwendig sind.

Wenn nicht, wird das Verfahren bei der Staatsanwa­ltschaft zu einem Ende kommen. Dann werde entweder Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben oder das Verfahren eingestell­t, erklärt die Erste Staatsanwä­ltin Christine Weiss.

Im Zuge dessen wird auch geprüft, ob bei dem mutmaßlich­en Täter Erwachsene­n- oder Jugendstra­frecht zur Anwendung kommt. Mit 18 Jahren ist der Tatverdäch­tige formell zwar volljährig, kann aber aufgrund seines Entwicklun­gsstandes nach Jugendstra­frecht behandelt werden. Der 18-Jährige war strafrecht­lich zuvor nicht aufgefalle­n.

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ARCHIVFOTO: IMAGO Die Polizei hat die Ermittlung­en abgeschlos­sen: Mitte Dezember soll ein 18-jähriger Ravensburg­er in der Wohnung seiner Eltern in der Innenstadt auf die 16-Jährige eingestoch­en haben.

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