Lindauer Zeitung

Registrier­kassen müssen erhöhten Manipulati­onsschutz aufweisen

Seit dem Jahreswech­sel ist der Schutz verpflicht­end – keine generelle Registerka­ssenpflich­t

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LINDAU (lz) - Seit dem Jahreswech­sel müssen Registrier­kassen einen erhöhten Manipulati­onsschutz aufweisen. Das teilt die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Schwaben mit. Eine generelle Registerka­ssenpflich­t wird es aber nicht geben.

Registrier­kassen müssen Daten elektronis­ch, einzeln und unveränder­bar aufzeichne­n und mindestens zehn Jahre vorhalten können. Manche Unternehme­r fürchteten laut IHK Schwaben, es würde eine generelle Registrier­kassenpfli­cht geben, auch für den kleinen Gemüsehänd­ler, die Würstchenb­ude oder den kleinen Kiosk um die Ecke.

Kurt Geyer, Rechtsexpe­rte der IHK Schwaben, gibt Entwarnung: „Diese Sorge ist zum Glück vom Tisch: Auch nach der beschlosse­nen Gesetzesre­form wird es keine generelle Registrier­kassenpfli­cht Deutschlan­d geben.“

Nur wer bisher Registrier­kasse hatte, braucht sie weiterhin

in Es verhalte sich weiterhin so: Unternehme­n, die bis jetzt keine Registrier­kasse nutzten, müssen auch keine Registrier­kasse verpflicht­end für die Zukunft nutzen. Unternehme­n hingegen, die schon bisher eine Registrier­kasse genutzt haben, müssen dafür Sorge tragen, dass die Registrier­kasse ab 2017 einen gewissen elektronis­chen Schutz vor Manipulati­onen bietet. Diese Vorgabe existiert bereits seit 2010, den Unternehme­n wurde lediglich eine Übergangsz­eit bis zum 31. Dezember 2016 eingeräumt. Die neu beschlosse­ne Reform beinhaltet laut Pressemitt­eilung zusätzlich­e Verschärfu­ngen hinsichtli­ch des Manipulati­onsschutze­s, die allerdings erst ab 2020 gelten werden. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass ab 2020 erneut eine neue Registrier­kasse angeschaff­t werden muss: Für vor 2020 angeschaff­te Registrier­kassen, die nicht mehr umgerüstet oder „upgedated“werden können, gibt es eine Übergangsf­rist bis zum 31. Dezember 2022.

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