Registrierkassen müssen erhöhten Manipulationsschutz aufweisen
Seit dem Jahreswechsel ist der Schutz verpflichtend – keine generelle Registerkassenpflicht
LINDAU (lz) - Seit dem Jahreswechsel müssen Registrierkassen einen erhöhten Manipulationsschutz aufweisen. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben mit. Eine generelle Registerkassenpflicht wird es aber nicht geben.
Registrierkassen müssen Daten elektronisch, einzeln und unveränderbar aufzeichnen und mindestens zehn Jahre vorhalten können. Manche Unternehmer fürchteten laut IHK Schwaben, es würde eine generelle Registrierkassenpflicht geben, auch für den kleinen Gemüsehändler, die Würstchenbude oder den kleinen Kiosk um die Ecke.
Kurt Geyer, Rechtsexperte der IHK Schwaben, gibt Entwarnung: „Diese Sorge ist zum Glück vom Tisch: Auch nach der beschlossenen Gesetzesreform wird es keine generelle Registrierkassenpflicht Deutschland geben.“
Nur wer bisher Registrierkasse hatte, braucht sie weiterhin
in Es verhalte sich weiterhin so: Unternehmen, die bis jetzt keine Registrierkasse nutzten, müssen auch keine Registrierkasse verpflichtend für die Zukunft nutzen. Unternehmen hingegen, die schon bisher eine Registrierkasse genutzt haben, müssen dafür Sorge tragen, dass die Registrierkasse ab 2017 einen gewissen elektronischen Schutz vor Manipulationen bietet. Diese Vorgabe existiert bereits seit 2010, den Unternehmen wurde lediglich eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 eingeräumt. Die neu beschlossene Reform beinhaltet laut Pressemitteilung zusätzliche Verschärfungen hinsichtlich des Manipulationsschutzes, die allerdings erst ab 2020 gelten werden. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass ab 2020 erneut eine neue Registrierkasse angeschafft werden muss: Für vor 2020 angeschaffte Registrierkassen, die nicht mehr umgerüstet oder „upgedated“werden können, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.