Neubau trotz Landschaftsschutz möglich
Anders als Wasserburg hält das Landratsamt hält Bauvorhaben für zulässig.
WASSERBURG (andy) - Sein Unverständnis über das Landratsamt äußerte Wasserburgs Bürgermeister Thomas Kleinschmidt wegen eines Bauvorhabens an der Uli-WielandStraße im Ortsteil Reutenen. Deshalb hat die LZ beim zuständigen Sachbearbeiter Robert Fischer noch einmal nachgefragt.
Kleinschmidt störte sich daran, dass die Behörde – anders als der Gemeinderat – eine Bauvoranfrage für den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Bau von zwei Mehrfamilien als genehmigungsfähig ansieht. Dass das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet liege, habe für das Landratsamt keine Rolle gespielt, ärgerte sich Kleinschmidt. Gleichzeitig habe die Behörde laut dem Bürgermeister signalisiert, dass es einen Bebauungsplan für die Flächen südlich der Uli-Wieland-Straße, mit dem die Gemeinde dem Bauherrn strengere Vorgaben machen will, für problematisch hält. Diese Haltung wiederum begründete es mit dem Landschaftsschutz. Kleinschmidt sagte deshalb in der vergangenen Gemeinderatssitzung: „Die Gedankengänge des Landratsamtes Lindau erschließen sich uns nicht.“
Fischer erklärte auf Nachfrage der LZ, dass das Grundstück, auf dem die Eigentümerin bauen will, nach Ansicht des Landratsamtes im Innenbereich liegt. Diese Auffassung begründete Fischer: „Es grenzt unmittelbar an die Bebauung im Ort an. Nebenan und gegenüber stehen Gebäude.“Im Innenbereich könne allerdings der Landschaftsschutz kein ansonsten zulässiges Bauvorhaben verhindern, denn dort bestehe prinzipiell Baurecht. Das habe der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Deshalb hält das Landratsamt den Bau der beiden Mehrfamilienhäuser für zulässig.
Bebauungsplan würde sich auch auf Nachbargrundstücke beziehen
Ein Bebauungsplan würde sich aber nicht nur auf dieses Grundstück erstrecken, sondern auch die Nachbargrundstücke südlich der Uli-Wieland-Straße einschließen. Auf den drei angrenzenden Flächen stehen derzeit allerdings keine Gebäude, vielmehr werden sie als Grünland und Obstplantagen genutzt. Am Ende der Straße kommen zwar noch zwei einzeln stehende Häuser. Allerdings sei dies keine Baulücke in einer durchgängigen Bebauung. Fischer sagt: „Dafür ist die Fläche viel zu groß.“
Deshalb halte das Landratsamt das für Außenbereich. „Im Außenbereich geht der Landschaftsschutz eindeutig vor und die Gemeinde darf keine neuen Bauflächen ausweisen, denn das würde dem Schutzzweck zuwiderlaufen“, erklärt Fischer. Das Landratsamt gehe aber bisher davon aus, dass die Gemeinde genau das tun wolle, sagt Fischer. Um neue Baufenster auszuweisen, müsste man aber den Landschaftsschutzcharakter des Gebietes aufheben. Und das wolle das Landratsamt auf keinen Fall, versichert er.
Sollte die Gemeinde aber im Bebauungsplan diese Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen ausweisen – wie dies Bürgermeister Kleinschmidt und sein Stellvertreter Alexander Fundele in der vergangenen Gemeinderatssitzung ankündigten – ist dies Fischers Ansicht nach kein Problem.