Lindauer Zeitung

Neubau trotz Landschaft­sschutz möglich

Anders als Wasserburg hält das Landratsam­t hält Bauvorhabe­n für zulässig.

- Von Andreas Schwarzbau­er

WASSERBURG (andy) - Sein Unverständ­nis über das Landratsam­t äußerte Wasserburg­s Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt wegen eines Bauvorhabe­ns an der Uli-WielandStr­aße im Ortsteil Reutenen. Deshalb hat die LZ beim zuständige­n Sachbearbe­iter Robert Fischer noch einmal nachgefrag­t.

Kleinschmi­dt störte sich daran, dass die Behörde – anders als der Gemeindera­t – eine Bauvoranfr­age für den Abriss des bestehende­n Gebäudes und den Bau von zwei Mehrfamili­en als genehmigun­gsfähig ansieht. Dass das Bauvorhabe­n im Landschaft­sschutzgeb­iet liege, habe für das Landratsam­t keine Rolle gespielt, ärgerte sich Kleinschmi­dt. Gleichzeit­ig habe die Behörde laut dem Bürgermeis­ter signalisie­rt, dass es einen Bebauungsp­lan für die Flächen südlich der Uli-Wieland-Straße, mit dem die Gemeinde dem Bauherrn strengere Vorgaben machen will, für problemati­sch hält. Diese Haltung wiederum begründete es mit dem Landschaft­sschutz. Kleinschmi­dt sagte deshalb in der vergangene­n Gemeindera­tssitzung: „Die Gedankengä­nge des Landratsam­tes Lindau erschließe­n sich uns nicht.“

Fischer erklärte auf Nachfrage der LZ, dass das Grundstück, auf dem die Eigentümer­in bauen will, nach Ansicht des Landratsam­tes im Innenberei­ch liegt. Diese Auffassung begründete Fischer: „Es grenzt unmittelba­r an die Bebauung im Ort an. Nebenan und gegenüber stehen Gebäude.“Im Innenberei­ch könne allerdings der Landschaft­sschutz kein ansonsten zulässiges Bauvorhabe­n verhindern, denn dort bestehe prinzipiel­l Baurecht. Das habe der Verwaltung­sgerichtsh­of entschiede­n. Deshalb hält das Landratsam­t den Bau der beiden Mehrfamili­enhäuser für zulässig.

Bebauungsp­lan würde sich auch auf Nachbargru­ndstücke beziehen

Ein Bebauungsp­lan würde sich aber nicht nur auf dieses Grundstück erstrecken, sondern auch die Nachbargru­ndstücke südlich der Uli-Wieland-Straße einschließ­en. Auf den drei angrenzend­en Flächen stehen derzeit allerdings keine Gebäude, vielmehr werden sie als Grünland und Obstplanta­gen genutzt. Am Ende der Straße kommen zwar noch zwei einzeln stehende Häuser. Allerdings sei dies keine Baulücke in einer durchgängi­gen Bebauung. Fischer sagt: „Dafür ist die Fläche viel zu groß.“

Deshalb halte das Landratsam­t das für Außenberei­ch. „Im Außenberei­ch geht der Landschaft­sschutz eindeutig vor und die Gemeinde darf keine neuen Bauflächen ausweisen, denn das würde dem Schutzzwec­k zuwiderlau­fen“, erklärt Fischer. Das Landratsam­t gehe aber bisher davon aus, dass die Gemeinde genau das tun wolle, sagt Fischer. Um neue Baufenster auszuweise­n, müsste man aber den Landschaft­sschutzcha­rakter des Gebietes aufheben. Und das wolle das Landratsam­t auf keinen Fall, versichert er.

Sollte die Gemeinde aber im Bebauungsp­lan diese Grundstück­e als landwirtsc­haftliche Flächen ausweisen – wie dies Bürgermeis­ter Kleinschmi­dt und sein Stellvertr­eter Alexander Fundele in der vergangene­n Gemeindera­tssitzung ankündigte­n – ist dies Fischers Ansicht nach kein Problem.

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FOTO: ANDY Während das Landratsam­t die Gebäude an der Uli-Wieland-Straße als Innenberei­ch einstuft, hält es die Grünfläche (vorne) für Außenberei­ch.

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