Wohnraum für Lindauer schützen
Stadt will Zahl der Ferien- und Zweitwohnungen einschränken.
LINDAU (dik) - Vor allem günstiger Wohnraum ist in Lindau sehr knapp. Weil zweifelhaft ist, ob der Bau neuer Wohnungen allein ausreicht, um den Mangel zu beheben, denken die Verantwortlichen in Stadtverwaltung und Stadtrat auch darüber nach, die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu verhindern. Denn da hätte die Stadt mehr rechtliche Möglichkeiten, als bisher bekannt waren.
Entscheidungen gibt es noch keine. Denn bevor der Stadtrat sich mit einer Satzung oder anderen konkreten rechtlichen Schritten befasst, will man abwarten, was die Gesetzgeber in Berlin und München machen. Denn das Problem gibt es nicht nur in Lindau, deshalb soll es auch in Neufassungen der Baunutzungsverordnung des Bundes und der Bayerischen Bauordnung strengere Regeln für Ferienwohnungen geben. Da eine Lindauer Satzung auf diesen Gesetzen aufbauen soll, ist es sinnvoll, abzuwarten, bis diese im Laufe des Jahres in Kraft treten, oder bis zumindest bekannt ist, wie die neuen Gesetze aussehen werden.
Dennoch hat Sachgebietsleiter Rainer Lutz-Geffers das Thema für die Stadträte umfassend ausgearbeitet, damit die sich in den Fraktionen damit befassen und sich bis zum Herbst schon mal eine erste fundierte Meinung bilden können. Immerhin griffe ein solches Verbot von Ferienwohnungen in die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte ein und will deshalb gut begründet sein – allein, damit sie zur Not auch vor Gericht Bestand halten.
In Bebauungsplänen kann die Stadt Ferienwohnungen verbieten
Vor diesem Hintergrund weist LutzGeffers zunächst auf die Möglichkeit hin, heute schon in neuen Bebauungsplänen Ferienwohnungen strikt zu verbieten. Damit wären Umwandlungen ausgeschlossen. Lindaus Chefstadtplaner Christian Herrling sagte zu, dass die Verwaltung diese Regelungen ab sofort in jeden neuen Bebauungsplan aufnehmen werde. Das betrifft auch das CofelyAreal, Rothmoos, Coca-Cola-Grundstück, Seeparkplatz sowie die Bahnflächen auf der Insel und in Reutin.
Der Stadtrat könnte ein solches Verbot in einem förmlichen Verfahren auch in bestehende Bebauungspläne aufnehmen. Davon rät LutzGeffers aber wegen des Aufwandes ab. Sollten aber sowieso Änderungen nötig sein, dann könnte man auch ein Verbot von Ferienwohnungen in die Satzungen schreiben.
Sehr deutlich weist Lutz-Geffers darauf hin, dass die Umwandlung eines genehmigten Wohnraums in eine Ferienwohnung eigentlich schon immer genehmigungspflichtig war. Der Eigentümer hätte also einen Antrag stellen müssen, die Stadt hätte zustimmen oder ablehnen können. Dabei gelte keine Willkür, sondern die Regel, dass im reinen Wohngebiet Ferienwohnungen vom Gesetz her verboten sind, dass im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet Ferienwohnungen erlaubt sind, aber nicht überhand nehmen dürfen. Da muss die Verwaltung jeden Einzelfall prüfen.
Herrling berichtete, dass im Zuge der größeren Aufmerksamkeit und verschiedenen Diskussionen über dieses Thema einige Vermieter in den vergangenen Wochen bereits entsprechende Anträge gestellt haben. Denn einen Bestandsschutz für nicht rechtmäßig eingerichtete Ferienwohnungen gibt es laut Rechtsprechung nicht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld belegt. Die Stadt kann außerdem über ein Zwangsgeld erreichen, dass Vermieter die Wohnungen wieder für normale Mieter zur Verfügung stellen.
Per Satzung könnte Lindau sogar Leerstände unterbinden
Noch weiter würden die Befugnisse der Stadt gehen, wenn der Stadtrat eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung erlassen würde. In Bayern gibt es eine solche bisher nur in München, aber Städte in anderen Bundesländern haben damit schon länger Erfahrung gemacht. Damit könnte die Stadt sogar Leerstände verhindern und Vermieter zwingen, die Wohnung auch zu nutzen.
Die Erfahrungen anderer Städte sind laut Lutz-Geffers durchaus positiv, allerdings eher in der langfristigen Wirkung und im Verbund mit anderen Maßnahmen. Die Folgen für eine direkte Entlastung des Wohnungsmarktes seien allerdings eher gering. Dem steht der erhebliche Verwaltungsaufwand gegenüber, weil Anträge bearbeitet und Bescheide erlassen werden müssen. Das wäre mit dem bestehenden Personal der Stadtverwaltung nicht zu machen.
Keinen Zweifel lässt Lutz-Geffers daran, dass all diese rechtlichen Möglichkeiten kein Ersatz für Neubauten sind. Deshalb fordert er von Bund und Ländern Anreize für Bauherren. Zudem brauche eine Tourimusstadt wie Lindau auch Ferienwohnungen, in denen vor allem Familien Urlaub machen. Zu guter Letzt regt er die Einrichtung eines Leerstandsmelders, über den Bürger auf leere Wohnungen hinweisen können. Das habe in anderen Städten die Wiedervermietung durchaus beschleunigt.
Für jede Ferienwohnung bräuchten Vermieter eine Genehmigung.