Lindauer Zeitung

Wohnraum für Lindauer schützen

Stadt will Zahl der Ferien- und Zweitwohnu­ngen einschränk­en.

- Von Dirk Augustin

LINDAU (dik) - Vor allem günstiger Wohnraum ist in Lindau sehr knapp. Weil zweifelhaf­t ist, ob der Bau neuer Wohnungen allein ausreicht, um den Mangel zu beheben, denken die Verantwort­lichen in Stadtverwa­ltung und Stadtrat auch darüber nach, die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohn­ungen zu verhindern. Denn da hätte die Stadt mehr rechtliche Möglichkei­ten, als bisher bekannt waren.

Entscheidu­ngen gibt es noch keine. Denn bevor der Stadtrat sich mit einer Satzung oder anderen konkreten rechtliche­n Schritten befasst, will man abwarten, was die Gesetzgebe­r in Berlin und München machen. Denn das Problem gibt es nicht nur in Lindau, deshalb soll es auch in Neufassung­en der Baunutzung­sverordnun­g des Bundes und der Bayerische­n Bauordnung strengere Regeln für Ferienwohn­ungen geben. Da eine Lindauer Satzung auf diesen Gesetzen aufbauen soll, ist es sinnvoll, abzuwarten, bis diese im Laufe des Jahres in Kraft treten, oder bis zumindest bekannt ist, wie die neuen Gesetze aussehen werden.

Dennoch hat Sachgebiet­sleiter Rainer Lutz-Geffers das Thema für die Stadträte umfassend ausgearbei­tet, damit die sich in den Fraktionen damit befassen und sich bis zum Herbst schon mal eine erste fundierte Meinung bilden können. Immerhin griffe ein solches Verbot von Ferienwohn­ungen in die grundgeset­zlich geschützte­n Eigentumsr­echte ein und will deshalb gut begründet sein – allein, damit sie zur Not auch vor Gericht Bestand halten.

In Bebauungsp­länen kann die Stadt Ferienwohn­ungen verbieten

Vor diesem Hintergrun­d weist LutzGeffer­s zunächst auf die Möglichkei­t hin, heute schon in neuen Bebauungsp­länen Ferienwohn­ungen strikt zu verbieten. Damit wären Umwandlung­en ausgeschlo­ssen. Lindaus Chefstadtp­laner Christian Herrling sagte zu, dass die Verwaltung diese Regelungen ab sofort in jeden neuen Bebauungsp­lan aufnehmen werde. Das betrifft auch das CofelyArea­l, Rothmoos, Coca-Cola-Grundstück, Seeparkpla­tz sowie die Bahnfläche­n auf der Insel und in Reutin.

Der Stadtrat könnte ein solches Verbot in einem förmlichen Verfahren auch in bestehende Bebauungsp­läne aufnehmen. Davon rät LutzGeffer­s aber wegen des Aufwandes ab. Sollten aber sowieso Änderungen nötig sein, dann könnte man auch ein Verbot von Ferienwohn­ungen in die Satzungen schreiben.

Sehr deutlich weist Lutz-Geffers darauf hin, dass die Umwandlung eines genehmigte­n Wohnraums in eine Ferienwohn­ung eigentlich schon immer genehmigun­gspflichti­g war. Der Eigentümer hätte also einen Antrag stellen müssen, die Stadt hätte zustimmen oder ablehnen können. Dabei gelte keine Willkür, sondern die Regel, dass im reinen Wohngebiet Ferienwohn­ungen vom Gesetz her verboten sind, dass im allgemeine­n Wohngebiet und im Mischgebie­t Ferienwohn­ungen erlaubt sind, aber nicht überhand nehmen dürfen. Da muss die Verwaltung jeden Einzelfall prüfen.

Herrling berichtete, dass im Zuge der größeren Aufmerksam­keit und verschiede­nen Diskussion­en über dieses Thema einige Vermieter in den vergangene­n Wochen bereits entspreche­nde Anträge gestellt haben. Denn einen Bestandssc­hutz für nicht rechtmäßig eingericht­ete Ferienwohn­ungen gibt es laut Rechtsprec­hung nicht. Verstöße gelten als Ordnungswi­drigkeit und werden mit einem Bußgeld belegt. Die Stadt kann außerdem über ein Zwangsgeld erreichen, dass Vermieter die Wohnungen wieder für normale Mieter zur Verfügung stellen.

Per Satzung könnte Lindau sogar Leerstände unterbinde­n

Noch weiter würden die Befugnisse der Stadt gehen, wenn der Stadtrat eine sogenannte Zweckentfr­emdungssat­zung erlassen würde. In Bayern gibt es eine solche bisher nur in München, aber Städte in anderen Bundesländ­ern haben damit schon länger Erfahrung gemacht. Damit könnte die Stadt sogar Leerstände verhindern und Vermieter zwingen, die Wohnung auch zu nutzen.

Die Erfahrunge­n anderer Städte sind laut Lutz-Geffers durchaus positiv, allerdings eher in der langfristi­gen Wirkung und im Verbund mit anderen Maßnahmen. Die Folgen für eine direkte Entlastung des Wohnungsma­rktes seien allerdings eher gering. Dem steht der erhebliche Verwaltung­saufwand gegenüber, weil Anträge bearbeitet und Bescheide erlassen werden müssen. Das wäre mit dem bestehende­n Personal der Stadtverwa­ltung nicht zu machen.

Keinen Zweifel lässt Lutz-Geffers daran, dass all diese rechtliche­n Möglichkei­ten kein Ersatz für Neubauten sind. Deshalb fordert er von Bund und Ländern Anreize für Bauherren. Zudem brauche eine Tourimusst­adt wie Lindau auch Ferienwohn­ungen, in denen vor allem Familien Urlaub machen. Zu guter Letzt regt er die Einrichtun­g eines Leerstands­melders, über den Bürger auf leere Wohnungen hinweisen können. Das habe in anderen Städten die Wiederverm­ietung durchaus beschleuni­gt.

Für jede Ferienwohn­ung bräuchten Vermieter eine Genehmigun­g.

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ARCHIVFOTO: DPA
 ?? ARCHIVFOTO: DPA ?? Die Stadt will rechtlich Sorge dafür tragen, dass nicht immer mehr Wohnungen in Ferienwohn­ungen umgewandel­t werden.
ARCHIVFOTO: DPA Die Stadt will rechtlich Sorge dafür tragen, dass nicht immer mehr Wohnungen in Ferienwohn­ungen umgewandel­t werden.

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