Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Richter verurteilt 50-Jährigen wegen Körperverletzung und gibt ihm einen Rat mit
(olwi) - 50-Jähriger würgt nach dem Bezirksmusikfest in Hergensweiler einen 22-Jährigen und erhält dafür wegen gefährlicher Körperverletzung sechs Monate Haft auf Bewährung und er muss 3000 Euro Strafe bezahlen
Schlägereien unter Alkoholeinfluss beschäftigen regelmäßig das Amtsgericht in Lindau. Der jetzt von Richter Klaus Harter verhandelte Vorfall wies allerdings zwei Besonderheiten auf: Der Angeklagte fiel mit einem Alter von 50 Jahren deutlich aus dem typischen Täter-Raster. Auch alles andere als üblich war, dass er sein Gegenüber bis zur Bewusstlosigkeit würgte.
Das Bezirksmusikfest in Hergensweiler, das im vorigen Jahr gefeiert wurde, war gerade zu Ende gegangen, als sich verschiedene alkoholisierte Gruppen auf den Heimweg machten. Darunter ein 50-Jähriger, der mit dem Freund seiner Tochter das Fest verlassen hatte. Er glaubte, auf der Straße Nachbarn entdeckt zu haben und sprach sie an. „Ein Missverständnis, für das ich mich entschuldigt habe“, gab der 50-Jährige vor dem Amtsgericht zu Protokoll.
Dort saß er auf der Anklagebank, denn mit dieser Entschuldigung war es nicht getan. Die angesprochenen jungen Männer konterten nämlich verbal. Auch eine sexuelle Beleidigung soll gefallen sein, sagten der Angeklagte und sein Begleiter aus. Daraufhin seien sie auf die andere Gruppe zugegangen, ein Wort gab das andere. Dann begann ein gegenseitiges Wegstoßen und in der Folge eine Rangelei. Schließlich landeten der 50-Jährige und ein 22-Jähriger am Boden und der Ältere würgte den Jüngeren. Wie intensiv, das konnten beide Beteiligten nicht mehr aussagen. Zu hoch war der Alkoholspiegel während des Geschehens, worunter das Erinnerungsvermögen litt.
Opfer hatte zwei Wochen später noch Beschwerden
Dass es ein Würgen war, bestritt aber auch der Angeklagte nicht. Sein Gegenüber gab an, kurz bewusstlos gewesen zu sein. Der 22-Jährige ließ sich in der Folge im Krankenhaus behandeln. Die Ärzte dort bescheinigten auch eine Würgeverletzung. Zwei Wochen lang habe er Schluckbeschwerden gehabt, so dass er keine feste Nahrung zu sich haben nehmen können. Folgenlos sei auch für ihn die Auseinandersetzung nicht gewesen, hielt der Angeklagte dagegen. Er habe eine Rippenprellung erlitten und sei zwei Wochen lang arbeitsunfähig gewesen.
Eine Notwehr-Maßnahme sei das Würgen keinesfalls gewesen, musste sich der 50-Jährige von Richter und Staatsanwältin vorhalten lassen. Vielmehr handele es sich um eine gefährliche Körperverletzung, die durchaus in einen Totschlag hätte münden können. Der Angeklagte bedauerte seine Tat, entschuldigte sich bei seinem Gegenüber und bezeichnete die Tat selbst als „blöd“. Dem widersprach Richter Harter nicht, im Gegenteil: „Sie sollten alt genug sein, um solche Situationen abzuwenden.“Gleichwohl sah der 50-Jährige nicht die alleinige Schuld bei sich. Angeklagt war allerdings nur er. Und so beantragte die Staatsanwältin eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 4000 Euro.
Richter bleibt mit Urteil unter Forderung der Staatsanwältin
Richter Harter blieb in seinem Urteil darunter und verhängte mit sechs Monaten die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung und reduzierte die Geldauflage auf 3000 Euro. Dem Angeklagten und seinem Gegenüber gab er den Rat mit auf den Weg, im alkoholisierten Zustand keine Diskussionen über verbale Äußerungen zu führen: „Das bringt nichts.“Sein Fazit: „Weglaufen ist die bessere Alternative.“