Lindauer Zeitung

Was wirklich zählt

Worauf es bei einer Berufsunfä­higkeits-Versicheru­ng ankommt – Experten informiere­n darüber, welche Klauseln im Vertrag nötig sind und welche nicht

- Von Beate Kaufmann

BERLIN (dpa) - Berufsunfä­higkeit ist ein Schicksal, das viele Menschen trifft. „Statistisc­h gesehen wird derzeit jeder vierte Arbeitnehm­er vor dem Erreichen des Rentenalte­rs berufsunfä­hig“, erklärt Simon Frost vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Das Problem: Die staatliche Unterstütz­ung fällt in einem solchen Fall eher gering aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenvers­icherung Bund bezogen 2015 knapp 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsmin­derungsren­te. Im Durchschni­tt bekamen sie 731 Euro im Monat. Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) sichert dieses finanziell­e Risiko ab.

Nicht fehlen sollte in einem BUVertrag der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung: „Ohne diesen Verzicht von Seiten der Versicheru­ngsgesells­chaft, bekommt man die Berufsunfä­higkeitsre­nte erst, wenn man neben dem eigenen Beruf auch keine vergleichb­are Tätigkeit mehr ausüben kann“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Ob der Versichert­e dann tatsächlic­h eine Anstellung in dem Verweisung­sberuf fände, sei dabei unerheblic­h. Damit liegt das Risiko arbeitslos zu werden beim Versichert­en, warnt Boss.

Prognoseze­itraum ist wichtig

Wichtig ist auch der Prognoseze­itraum: Er sollte auf sechs Monate verkürzt sein. „Das bedeutet, dass die Berufsunfä­higkeitsre­nte schon gezahlt wird, wenn der Arzt eine Berufsunfä­higkeitsda­uer von voraussich­tlich sechs Monaten vorhersagt“, sagt Boss. In frühen Verträgen war häufig ein Prognoseze­itraum von drei Jahren angegeben. Da ein Arzt aber schlechter die kommenden drei Jahre als die nächsten sechs Monate einschätze­n kann, ist es mit einem geringeren Prognoseze­itraum leichter seine Rente ausbezahlt zu bekommen.

„Für gute Versicheru­ngsbedingu­ngen gilt: Kann nicht sofort festgestel­lt werden, ob der Versichert­e berufsunfä­hig ist oder nicht, wartet der Versichere­r sechs Monate mit der Rentenzahl­ung. Wird weitere Berufsunfä­higkeit attestiert, zahlt er rückwirken­d ab Beginn der Berufsunfä­higkeit“, erklärt Beate-Kathrin Bextermöll­er von der Stiftung Warentest.

Eine heute vereinbart­e Rente verliert durch die Inflation im Laufe der Jahre an Kaufkraft. Dem kann mit einer Beitrags- oder Rentendyna­mik im Vertrag entgegenge­wirkt werden. Mit einer Dynamik steigt die versichert­e Rente jährlich um beispielsw­eise zwei, drei oder fünf Prozent. Das Problem dabei: Die Prämien steigen mit.

Und das nicht etwa im Gleichklan­g, warnen Verbrauche­rschützer: „Die Prämien bei einer Rentendyna­mik steigen deutlich stärker, denn die Prämie für jeden Dynamisier­ungsschrit­t wird wie bei einem Neuabschlu­ss teurer, je älter Sie sind“, sagt Elke Weidenbach von der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen.

Drei Dynamisier­ungsschrit­te

Zwar können die Versichert­en zwei Dynamisier­ungsschrit­te ablehnen, beim dritten Mal allerdings wird die Dynamisier­ung komplett gestoppt. Ab dem 45. Geburtstag sollte jede Dynamisier­ung unbedingt geprüft werden.

Wie teuer eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung ist, hängt unter anderem von der monatliche­n Rentenhöhe ab. Simon Frost sagt: „Als Faustforme­l gilt: Die monatliche Berufsunfä­higkeitsre­nte sollte rund 75 bis 80 Prozent des Nettoeinko­mmens betragen.“Mehr sei in der Regel nicht nötig.

Das allerdings kann bei bestimmten Berufen schnell mehr als 100 Euro im Monat kosten. Denn auch der Beruf spielt bei der Beitragska­lkulation eine Rolle, ebenso wie das Einstiegsa­lter, gesundheit­liche Risiken und Hobbys.

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FOTO: DPA Eine BU-Police sichert meist einen finanziell­en Absturz.

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