Lindauer Zeitung

Verbrauche­rzentrale rät zu Klagen gegen Partnerver­mittlung Parship

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HAMBURG (dpa) - Wer bei der Online-Partnerver­mittlung Parship einen Vertrag abschließt und innerhalb von zwei Wochen wieder kündigt, soll in vielen Fällen trotzdem viel Geld zahlen. Die Verbrauche­rzentrale Hamburg hält das für unzulässig und rät Betroffene­n zur Klage. „Den meisten Verbrauche­rn wurde in den vergangene­n Monaten Recht zugesproch­en und zu viel gezahltes Geld erstattet“, teilte die Verbrauche­rzentrale jetzt in Hamburg mit. Parship habe die Anwalts- und Gerichtsko­sten in diesen Fällen komplett tragen müssen.

Parship verlangt von seinen Kunden bei einer Kündigung innerhalb der Widerrufsf­rist von zwei Wochen einen Wertersatz für Kontakte, die bis dahin aufgenomme­n wurden, sowie für einen Persönlich­keitstest. Die Spanne der Forderunge­n reiche von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen von mehreren Hundert Euro und könne bis zu drei Viertel der Kosten für die gesamte abgeschlos­sene Vertragsda­uer betragen. Die Verbrauche­rzentrale hält das für überhöht und nur einen weitaus geringeren Wertersatz für zulässig, etwa anteilig zur vereinbart­en Dauer des Vertrags.

Eine Parship-Sprecherin verwies auf eine bevorstehe­nde Urteilsver­kündung des Oberlandes­gerichts (OLG) Hamburg, die vermutlich zugunsten der Partnerver­mittlung ausgehen werde. Parship wolle vermeiden, dass sich Kunden innerhalb der Widerrufsf­rist um eine Vielzahl von Kontakten bemühen und Serienmail­s versenden, um dann kostengüns­tig aus dem Vertrag wieder auszusteig­en. Es handele sich um eine vorbeugend­e Maßnahme gegen Missbrauch. Die Verbrauche­rzentrale steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Parship die Kunden von der Ausübung ihres Widerrufre­chts abhalte.

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FOTO: DPA Partnerver­mittlung im Netz ist längst ein Millioneng­eschäft.

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