Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
Gericht verhängt lebenslange Haftstrafen gegen Angeklagte – Verteidiger kündigt Revision an
BERLIN (AFP/dpa) - Ein Jahr nach dem Tod eines unbeteiligten Autofahrers bei einem illegalen Rennen durch Berlin sind die beiden Raser wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen die 25 und 28 Jahre alten Angeklagten am Montag lebenslange Freiheitsstrafen. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen. Ein Verteidiger des 28-Jährigen kündigte umgehend Revision an. Damit wird der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall prüfen.
In der Nacht zum 1. Februar 2016 hatten sich die beiden Männer mit ihren Sportwagen im Stadtzentrum von Berlin ein Rennen geliefert und dabei mehrere rote Ampeln überfahren. Auf einer Kreuzung rammte der 28-Jährige mit 160 Stundenkilometern einen Jeep, der 72 Meter weit geschleudert wurde. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.
Die Angeklagten hätten den möglichen Tod eines Dritten bewusst billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt in seiner Urteilsbegründung. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Tatmittels erfüllt. Sie hätten ihre PS-starken Autos nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Zahl von Menschen in Gefahr gebracht. Der Vorsitzende Richter betonte zugleich, der Fall sei mit anderen derartigen Vorfällen im Straßenverkehr nicht vergleichbar.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) befürwortete am Montag einschneidende Sanktionen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen. „Harte Strafen gegen Todesraser sind folgerichtig“, sagte der CSU-Politiker. „Wer das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt, muss mit maximalen Konsequenzen rechnen.“
Im Bundesrat verabschiedeten die Länder Ende September bereits eine Gesetzesinitiative, wonach die Teilnahme an und die Veranstaltung von illegalen Autorennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Ein vom Verkehrsministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht ebenfalls einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft vor.