Stadt bleibt auf Erschließungskosten der Achstraße sitzen
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München gibt Landkreis Recht – Stadt trägt Kosten des Verfahrens
LINDAU (lz) Die Stadt Lindau kann für die Achstraße keine Erschließungsbeiträge mehr erheben. Das hat jetzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung schreibt. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Augsburg von 2015 bestätigt, das dem Landkreis im Rechtsstreit um die Erschließungsbeiträge recht gegeben hatte.
Rückblick: Die Stadt Lindau hatte 2014 an die Anwohner der Achstraße Rechnungen für Erschließungsbeiträge geschickt – für Arbeiten an der Straße, die bereits in den 1980er-Jahren ausgeführt wurden. Auch der Landkreis sollte damals 160300 Euro bezahlen, weil sein Berufsschulzentrum in der Achstraße liegt.
Die Begründung der Stadt, die Rechnungen 34 Jahre nach den Arbeiten rauszuschicken, formulierte Wilfried Vögel, ehemals Pressesprecher der Stadt, damals so: „Es ist erst möglich, eine Rechnung zu stellen, wenn die komplette Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Straße als fertig erklärt werden kann.“Die Straße konnte nach seiner Darstellung erst als fertig erklärt werden, als ein Grundstückskauf abgeschlossen war, der für ein Stück Gehweg benötigt wurde.
Der Kreisausschuss hatte damals einstimmig beschlossen, das Ganze rechtlich prüfen zu lassen. Der Kreis klagte gegen den Bescheid der Stadt – und erhielt vom Verwaltungsgericht in Augsburg recht. Dagegen legte die Stadt Lindau Berufung ein, die sie nun verlor.
Stegmann bedauert, dass Stadt Verfahren weiter betrieben hat
Landrat Elmar Stegmann begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, bedauert jedoch auch, dass die Stadt Lindau das Verfahren weiterbetrieben hat: „Mittlerweile hat das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbörde, das Verwaltungsgericht Augsburg, zunächst im Eilverfahren und anschließend in der Hauptverhandlung, sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Widerspruch des Landkreises gestützt.“Alle Verfahrens- und Anwaltskosten, die seither angefallen sind, habe vollumfänglich die Stadt Lindau zu tragen.
„Die Achstraße war laut Ansicht der Gerichte seit 1980 endgültig technisch hergestellt“, heißt es in der Mitteilung. Seit diesem Zeitpunkt hat die Stadt es versäumt, Erschließungsbeiträge zu erheben. Die im Jahr 2014, also mehr als 30 Jahre nach der endgültigen Herstellung, erhobenen Forderungen sind verjährt. Damit teilen die Gerichte die Rechtsauffassung des Landratsamts, das den Erschließungsbeitragsbescheid der Stadt Lindau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im November 2014 aufgehoben hatte.
Neben dem Landkreis sind laut Jürgen Widmer, Pressesprecher der Stadt, auch noch andere Anwohner von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs betroffen. Sie haben aber kleinere Grundstücke und hätten somit auch deutlich niedrigere Beiträge zahlen müssen.