Lindauer Zeitung

Stadt bleibt auf Erschließu­ngskosten der Achstraße sitzen

Der bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München gibt Landkreis Recht – Stadt trägt Kosten des Verfahrens

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LINDAU (lz) Die Stadt Lindau kann für die Achstraße keine Erschließu­ngsbeiträg­e mehr erheben. Das hat jetzt der bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München entschiede­n, wie das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung schreibt. Damit hat der Verwaltung­sgerichtsh­of die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts in Augsburg von 2015 bestätigt, das dem Landkreis im Rechtsstre­it um die Erschließu­ngsbeiträg­e recht gegeben hatte.

Rückblick: Die Stadt Lindau hatte 2014 an die Anwohner der Achstraße Rechnungen für Erschließu­ngsbeiträg­e geschickt – für Arbeiten an der Straße, die bereits in den 1980er-Jahren ausgeführt wurden. Auch der Landkreis sollte damals 160300 Euro bezahlen, weil sein Berufsschu­lzentrum in der Achstraße liegt.

Die Begründung der Stadt, die Rechnungen 34 Jahre nach den Arbeiten rauszuschi­cken, formuliert­e Wilfried Vögel, ehemals Pressespre­cher der Stadt, damals so: „Es ist erst möglich, eine Rechnung zu stellen, wenn die komplette Baumaßnahm­e abgeschlos­sen ist und die Straße als fertig erklärt werden kann.“Die Straße konnte nach seiner Darstellun­g erst als fertig erklärt werden, als ein Grundstück­skauf abgeschlos­sen war, der für ein Stück Gehweg benötigt wurde.

Der Kreisaussc­huss hatte damals einstimmig beschlosse­n, das Ganze rechtlich prüfen zu lassen. Der Kreis klagte gegen den Bescheid der Stadt – und erhielt vom Verwaltung­sgericht in Augsburg recht. Dagegen legte die Stadt Lindau Berufung ein, die sie nun verlor.

Stegmann bedauert, dass Stadt Verfahren weiter betrieben hat

Landrat Elmar Stegmann begrüßt die Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs, bedauert jedoch auch, dass die Stadt Lindau das Verfahren weiterbetr­ieben hat: „Mittlerwei­le hat das Landratsam­t als zuständige Rechtsaufs­ichtsbörde, das Verwaltung­sgericht Augsburg, zunächst im Eilverfahr­en und anschließe­nd in der Hauptverha­ndlung, sowie der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of den Widerspruc­h des Landkreise­s gestützt.“Alle Verfahrens- und Anwaltskos­ten, die seither angefallen sind, habe vollumfäng­lich die Stadt Lindau zu tragen.

„Die Achstraße war laut Ansicht der Gerichte seit 1980 endgültig technisch hergestell­t“, heißt es in der Mitteilung. Seit diesem Zeitpunkt hat die Stadt es versäumt, Erschließu­ngsbeiträg­e zu erheben. Die im Jahr 2014, also mehr als 30 Jahre nach der endgültige­n Herstellun­g, erhobenen Forderunge­n sind verjährt. Damit teilen die Gerichte die Rechtsauff­assung des Landratsam­ts, das den Erschließu­ngsbeitrag­sbescheid der Stadt Lindau als zuständige Rechtsaufs­ichtsbehör­de im November 2014 aufgehoben hatte.

Neben dem Landkreis sind laut Jürgen Widmer, Pressespre­cher der Stadt, auch noch andere Anwohner von der Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­ofs betroffen. Sie haben aber kleinere Grundstück­e und hätten somit auch deutlich niedrigere Beiträge zahlen müssen.

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FOTO: LANDRATSAM­T Die Anwohner der Achstraße müssen nachträgli­ch keine Erschließu­ngskosten mehr bezahlen.

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