Keine CDU in Bayern: Nürnberger legt Verfassungsbeschwerde ein
NÜRNBERG (lby) - Per Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe will ein Nürnberger Rechtsanwaltspaar die CDU bei Bundestagswahlen auch in Bayern wählbar machen. Die 26-seitige Beschwerde wurde bereits am 24. Februar beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Wir sind uns der statistischen Tatsache bewusst, dass lediglich circa zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich sind“, teilten die Juristen Christine und Rainer Roth am Montag mit. „Aber wir verstehen es als unsere Pflicht als Staatsbürger, die Wahlbehinderung durch Parteiabsprachen dem höchsten deutschen Gericht zur Überprüfung vorzulegen.“
Der Rechtsstreit in dem Fall ist nicht neu. Ende Dezember hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Klage der beiden gegen den dort ansässigen Landeswahlleiter abgewiesen. Für das Anliegen gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage, urteilte das Gericht damals. Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten.
Dass die Menschen in Bayern nicht für eine solch etablierte Partei wie die CDU stimmen könnten, die auch die Bundeskanzlerin stelle, sondern nur die kleine Schwesterpartei CSU, verletzt laut Roth aber das Recht auf freie Wahl. CDU und CSU haben sich darauf geeinigt, dass die CSU nur in Bayern und die CDU in den übrigen 15 Bundesländern wählbar ist. Im Bundestag bilden Abgeordnete beider Parteien aber seit jeher eine Fraktionsgemeinschaft.
Eine Verfassungsbeschwerde setzt normalerweise voraus, dass alle anderen Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies ist hier aber nicht der Fall, da die Berufung am Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch läuft. Die Juristen begründen ihren Schritt aber mit der gebotenen Eile – am 24. September ist die nächste Bundestagswahl - und mit einem allgemeinen Interesse an dem Fall.