So schützen Sie sich vor Betrügern
Polizeihauptkommissar Günther Bartlmäß verrät in Bodolz, wie man nicht auf Abzocker hereinfällt
Polizei verrät Tricks, um nicht auf Abzocker hereinzufallen
BODOLZ (andy) - Der Enkeltrick, Abofallen und angebliche Krankheiten oder Notlagen: Diebe und Betrüger lassen sich immer ausgefeiltere Tricks einfallen, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Dabei treten sie oftmals gezielt an ältere Menschen heran. Deshalb hat Polizeihauptkommissar Günther Bartlmäß beim Seniorennachmittag im Pfarrsaal St. Johannes der Täufer in Bodolz Tipps gegeben, wie man die Verbrecher durchschauen und sich schützen kann.
Durch Ablenkung oder Lügen ins Haus gelangen
Oft klingeln fremde Leute an der Tür und wollen unter einem Vorwand ins Haus kommen. Sie müssen aufgrund eines Unfalls dringend telefonieren, wollen nur kurz ein Glas Wasser trinken oder die Toilette benutzen. Polizist Bartlmäß empfiehlt: „Egal was der andere möchte, er ist fremd für mich und Fremde lasse ich nicht ins Haus.“
Oft wollen diese Leute selbst gar nicht ins Haus, warnt der Polizist. Während eine Person das Opfer beschäftigt und ablenkt, versucht währenddessen ein Komplize ins Haus zu gelangen. Eine besonders erfolgsversprechende Masche ist im Frühling oder Sommer möglich. Dann halten sich viele Menschen in ihrem Garten auf. Dabei lassen sie die Terrassentür meist offen.
Einer der Diebe klingelt nun vorne an der Haustüre. Während das Opfer öffnet und in ein Gespräch verwickelt wird, schlüpft ein zweiter Täter hinten durch die Terrassentür hinein. Bartlmäß empfiehlt: „Jede offene Tür ist eine Einladung. Verschließen Sie deshalb immer die Terrassentür.“
Vertreter wollen an der Haustür etwas verkaufen
Vertreter können besonders lästige Zeitgenossen sein. Um sie schnell loszuwerden, unterschreiben viele Leute einfach schnell und haben plötzlich ein zu teures Abo oder eine unnötige Versicherung abgeschlossen. Oft sprechen die Vertreter auch sehr schnell oder der Vertragstext ist kleiner Schrift gedruckt. Viele Verkäufer weisen auf zeitlich begrenzte Sonderangebote hin, um eine schnelle Unterschrift zu bekommen. Bartlmäß empfiehlt: „Lesen Sie sich immer alles in Ruhe durch. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie den Vertrag von einem Nachbarn oder Bekannten überprüfen.“Am besten sollte man den Vertreter bitten, den Vertrag dazulassen, um ihn später zuzuschicken. „Es gibt keinen Grund, sofort zu unterschreiben“, sagt Bartlmäß
Sollte das jemand trotzdem getan haben, gilt bei Haustürgeschäften immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit kann man vom Vertrag zurücktreten, ohne dass man dafür irgendwelche Gründe angeben muss. Der Polizist warnt allerdings, dass dies nicht gilt, wenn man den Vertreter vorher telefonisch herbestellt hat. Um das Recht nutzen zu können, ist es auch wichtig, beim Unterschreiben immer auf das Datum zu achten.
Der Klassiker unter den Betrugsmaschen: der Enkeltrick
Obwohl die Masche inzwischen bekannt ist, gebe es immer wieder Leute, die darauf hereinfallen, so Bartlmäß. Die Betrüger nutzten dabei zwei Dinge aus: die Angst um einen Verwandten (Ihre Tochter ist im Ausland krank geworden und benötigt dringend Geld für eine Operation) oder die Hoffnung auf ein gutes Geschäft (Ein Grundstück oder Auto ist gerade besonders günstig zu haben, aber dem Enkel fehlt Geld für die Anzahlung). Mit Formulierungen wie „Weißt du nicht, wer dran ist?“oder „Rate mal, wer hier spricht“versuchen die Täter, persönliche Informationen zu bekommen. Dabei nutzen sie die Unsicherheit vieler Senioren am Telefon aus. Bartlmäß sagt: „Es funktioniert, weil die Betrüger wissen, wie Menschen ticken.“Er empfiehlt, immer mit jemanden vorher darüber zu sprechen. „Treffen Sie nie für sich alleine eine Entscheidung.“
Betrüger sind auch im Internet unterwegs
Auch auf seriösen Internetseiten, wie Amazon oder Ebay, seien Betrüger unterwegs, warnt Bartlmäß. Deshalb sollte man sich immer so genau wie möglich über den Verkäufer informieren. Dafür sind Bewertungsportale oder Gütesiegel wie „Geprüfter Online-Shop, hilfreich. Außerdem sollte man sich Artikelbeschreibung, Bilder und Lieferbedingungen ansehen. Auch bei Online-Käufen gibt es ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Bei E-Mails empfiehlt der Polizist genauso vorzugehen wie bei normaler Post, die im Briefkasten steckt. „Dort werfen sie auch das weg, was sie nicht kennen.“Vor allem sollte man keine Anhänge mit der Endung „.zip“öffnen. Dahinter versteckten sich oft versteckte Programme, die die Daten auf dem Computer ausspähten. Selbst wenn E-Mails aussehen, als kämen sie von seriösen Unternehmen, sollte man nie vertrauliche Daten, wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen, eingeben.