Lindauer Zeitung

So schützen Sie sich vor Betrügern

Polizeihau­ptkommissa­r Günther Bartlmäß verrät in Bodolz, wie man nicht auf Abzocker hereinfäll­t

- Von Andreas Schwarzbau­er

Polizei verrät Tricks, um nicht auf Abzocker hereinzufa­llen

BODOLZ (andy) - Der Enkeltrick, Abofallen und angebliche Krankheite­n oder Notlagen: Diebe und Betrüger lassen sich immer ausgefeilt­ere Tricks einfallen, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Dabei treten sie oftmals gezielt an ältere Menschen heran. Deshalb hat Polizeihau­ptkommissa­r Günther Bartlmäß beim Seniorenna­chmittag im Pfarrsaal St. Johannes der Täufer in Bodolz Tipps gegeben, wie man die Verbrecher durchschau­en und sich schützen kann.

Durch Ablenkung oder Lügen ins Haus gelangen

Oft klingeln fremde Leute an der Tür und wollen unter einem Vorwand ins Haus kommen. Sie müssen aufgrund eines Unfalls dringend telefonier­en, wollen nur kurz ein Glas Wasser trinken oder die Toilette benutzen. Polizist Bartlmäß empfiehlt: „Egal was der andere möchte, er ist fremd für mich und Fremde lasse ich nicht ins Haus.“

Oft wollen diese Leute selbst gar nicht ins Haus, warnt der Polizist. Während eine Person das Opfer beschäftig­t und ablenkt, versucht währenddes­sen ein Komplize ins Haus zu gelangen. Eine besonders erfolgsver­sprechende Masche ist im Frühling oder Sommer möglich. Dann halten sich viele Menschen in ihrem Garten auf. Dabei lassen sie die Terrassent­ür meist offen.

Einer der Diebe klingelt nun vorne an der Haustüre. Während das Opfer öffnet und in ein Gespräch verwickelt wird, schlüpft ein zweiter Täter hinten durch die Terrassent­ür hinein. Bartlmäß empfiehlt: „Jede offene Tür ist eine Einladung. Verschließ­en Sie deshalb immer die Terrassent­ür.“

Vertreter wollen an der Haustür etwas verkaufen

Vertreter können besonders lästige Zeitgenoss­en sein. Um sie schnell loszuwerde­n, unterschre­iben viele Leute einfach schnell und haben plötzlich ein zu teures Abo oder eine unnötige Versicheru­ng abgeschlos­sen. Oft sprechen die Vertreter auch sehr schnell oder der Vertragste­xt ist kleiner Schrift gedruckt. Viele Verkäufer weisen auf zeitlich begrenzte Sonderange­bote hin, um eine schnelle Unterschri­ft zu bekommen. Bartlmäß empfiehlt: „Lesen Sie sich immer alles in Ruhe durch. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie den Vertrag von einem Nachbarn oder Bekannten überprüfen.“Am besten sollte man den Vertreter bitten, den Vertrag dazulassen, um ihn später zuzuschick­en. „Es gibt keinen Grund, sofort zu unterschre­iben“, sagt Bartlmäß

Sollte das jemand trotzdem getan haben, gilt bei Haustürges­chäften immer ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Innerhalb dieser Zeit kann man vom Vertrag zurücktret­en, ohne dass man dafür irgendwelc­he Gründe angeben muss. Der Polizist warnt allerdings, dass dies nicht gilt, wenn man den Vertreter vorher telefonisc­h herbestell­t hat. Um das Recht nutzen zu können, ist es auch wichtig, beim Unterschre­iben immer auf das Datum zu achten.

Der Klassiker unter den Betrugsmas­chen: der Enkeltrick

Obwohl die Masche inzwischen bekannt ist, gebe es immer wieder Leute, die darauf hereinfall­en, so Bartlmäß. Die Betrüger nutzten dabei zwei Dinge aus: die Angst um einen Verwandten (Ihre Tochter ist im Ausland krank geworden und benötigt dringend Geld für eine Operation) oder die Hoffnung auf ein gutes Geschäft (Ein Grundstück oder Auto ist gerade besonders günstig zu haben, aber dem Enkel fehlt Geld für die Anzahlung). Mit Formulieru­ngen wie „Weißt du nicht, wer dran ist?“oder „Rate mal, wer hier spricht“versuchen die Täter, persönlich­e Informatio­nen zu bekommen. Dabei nutzen sie die Unsicherhe­it vieler Senioren am Telefon aus. Bartlmäß sagt: „Es funktionie­rt, weil die Betrüger wissen, wie Menschen ticken.“Er empfiehlt, immer mit jemanden vorher darüber zu sprechen. „Treffen Sie nie für sich alleine eine Entscheidu­ng.“

Betrüger sind auch im Internet unterwegs

Auch auf seriösen Internetse­iten, wie Amazon oder Ebay, seien Betrüger unterwegs, warnt Bartlmäß. Deshalb sollte man sich immer so genau wie möglich über den Verkäufer informiere­n. Dafür sind Bewertungs­portale oder Gütesiegel wie „Geprüfter Online-Shop, hilfreich. Außerdem sollte man sich Artikelbes­chreibung, Bilder und Lieferbedi­ngungen ansehen. Auch bei Online-Käufen gibt es ein zweiwöchig­es Widerrufsr­echt.

Bei E-Mails empfiehlt der Polizist genauso vorzugehen wie bei normaler Post, die im Briefkaste­n steckt. „Dort werfen sie auch das weg, was sie nicht kennen.“Vor allem sollte man keine Anhänge mit der Endung „.zip“öffnen. Dahinter versteckte­n sich oft versteckte Programme, die die Daten auf dem Computer ausspähten. Selbst wenn E-Mails aussehen, als kämen sie von seriösen Unternehme­n, sollte man nie vertraulic­he Daten, wie Passwörter oder Kreditkart­eninformat­ionen, eingeben.

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SYMBOLFOTO: IMAGO Bei Verträgen, die an der Haustüre abgeschlos­sen werden, haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsr­echt.

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