„Ein heller Stern ist verblasst“
Amtsgericht verurteilt Entrümplungsunternehmer wegen Diebstahls zu Bewährungsstrafe
FRIEDRICHSHAFEN - Wegen Diebstahls in zwei Fällen hat das Amtsgericht Tettnang einen 57-Jährigen aus Friedrichshafen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, als Entrümplungsunternehmer zwei Auftraggeber bestohlen zu haben.
Aufgeklärt werden konnte diese Straftat vor allem durch aufmerksame Sparkassenmitarbeiter. Sie wurden hellhörig, als der 57-Jährige Sammlermünzen im Wert von knapp 150 000 Euro bei seiner Bank schätzen lassen und verkaufen wollte. Die Bankangestellten informierten aufgrund des Geldwäschegesetzes die Polizei, die anschließend Ermittlungen einleitete. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten 14 500 Euro aus einem ersten Beutezug des Angeklagten.
Erheblich erschwert wurde die Arbeit der Kriminalpolizei, weil der Beschuldigte immer wieder falsche Angaben zur Herkunft der Münzen machte. Drei Wochen dauerte es schließlich den wahren Besitzer ausfindig zu machen. Der so genannte „Goldschatz“entstammte einer Entrümpelung in der Kitzenwiese. Die Nichte des bereits 2013 verstorbenen Münzsammlers ist als Alleinerbin eingesetzt und wohnt 600 Kilometer entfernt. Deswegen entschied sie sich für kleinere Teilentrümpelungen der vollgestellten und vermüllten Eigentumswohnung. Mit den ersten beiden Entrümpelungen im Jahr 2013 sei sie sehr zufrieden gewesen und beschrieb die Mitarbeiter der Entrümplungsfirma als „sehr fleißig“. Sie war schockiert, als 2015 plötzlich Polizisten vor ihrer Tür standen und sie aufforderten, die Friedrichshafener Kriminalpolizei zu kontaktieren. Vom Verhalten des Unternehmers zeigte sie sich sehr enttäuscht, und auch Richter Hussels erklärte: „Sie bekommen als Unternehmer einen Vertrauensvorschuss von ihren Auftraggebern. Dieses Vertrauen haben sie mehr als einmal verspielt.“
Die Beweggründe der Tat des Unternehmers, der keine finanziellen Schwierigkeiten hatte, seien umso weniger verständlich, wenn man bedenke, dass er sich seit Jahrzehnten sozial engagiere.
Das vergleichsweise milde Urteil begründete das Schöffengericht mit der Erwartung, es handele sich um eine einmalige Verfehlung. An die Bewährungsauflagen geknüpft ist eine Schadensersatzzahlung der bereits verkauften Münzen im Wert von 200 Euro an die Geschädigte und eine Geldauflage von 1500 Euro an den Betreuungsverein St. Martin in Ravensburg.
Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte und sein Verteidiger einverstanden waren, ist das Urteil rechtskräftig.