Kritik an gelöschter E-Mail zu Spionagevorwürfen
Volker Beck (Grüne) machte darin Bundesanwaltschaft auf mögliche Bespitzelung durch Imame aufmerksam
KARLSRUHE/BERLIN - Das Löschen einer E-Mail des Grünen-Politikers Volker Beck an die Bundesanwaltschaft mit einem Hinweis zur DitibSpionageaffäre hat nach Angaben der Behörde keine Auswirkungen auf die Ermittlungstätigkeit. „Wir gehen von einem Versehen aus“, sagte Sprecherin Frauke Köhler am Donnerstag in Karlsruhe.
Imame des Islamverbands Ditib sollen im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet in deutschen Moscheegemeinden Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung gesammelt haben, die die türkische Regierung für den gescheiterten Putschversuch vom vergangenen Juli verantwortlich macht. Deswegen laufen seit Januar Spionage-Ermittlungen. Der Bundestagsabgeordnete Beck hatte in seiner E-Mail vom 18.Februar auf einen Besuch des Diyanet-Abteilungsleiters für Auslandsbeziehungen, Halife Keskin, am gleichen Tag in Köln hingewiesen.
Dieser kritisiert nun den leichtfertigen Umgang mit der E-Mail. „Die Bundesregierung macht keine Anstalten, aufgrund der Spionageaffäre irgendeine Konsequenz folgen zu lassen“, sagte Beck im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. „Mit Nachdruck den Spionageaktivitäten der Diyanet in Deutschland entgegenzutreten, die Opfer zu warnen und zu schützen, sieht anders aus.“Die Ahnungslosigkeit über die Ausreiseaktivitäten von Imamen mache den Eindruck, dass Ditib und Diyanet immer noch nicht auf dem Schirm der deutschen Aufklärung von Auslandsspionage seien, sagte der Grünen-Politiker. „Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, dass bei der Kooperation der Dienste und den Stellen des Bundes und der Länder nicht alles glatt läuft“, kritisierte Beck weiter. Unklar sei auch, warum die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen erst so spät aufgenommen habe. Der Abgeordnete hatte zuvor eine Anzeige gestellt.
Die vom Generalbundesanwalt beantragten Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte wurden allerdings vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs abgelehnt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage unter anderem von Beck hervorgeht. Am 15. Februar wurden die Wohnungen von vier Imamen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsucht. Dabei stellten die Ermittler Beweismaterial sicher.