Lindauer Zeitung

Kritik an gelöschter E-Mail zu Spionagevo­rwürfen

Volker Beck (Grüne) machte darin Bundesanwa­ltschaft auf mögliche Bespitzelu­ng durch Imame aufmerksam

- Von Sabine Lennartz und dpa

KARLSRUHE/BERLIN - Das Löschen einer E-Mail des Grünen-Politikers Volker Beck an die Bundesanwa­ltschaft mit einem Hinweis zur DitibSpion­ageaffäre hat nach Angaben der Behörde keine Auswirkung­en auf die Ermittlung­stätigkeit. „Wir gehen von einem Versehen aus“, sagte Sprecherin Frauke Köhler am Donnerstag in Karlsruhe.

Imame des Islamverba­nds Ditib sollen im Auftrag der türkischen Religionsb­ehörde Diyanet in deutschen Moscheegem­einden Informatio­nen über Anhänger der Gülen-Bewegung gesammelt haben, die die türkische Regierung für den gescheiter­ten Putschvers­uch vom vergangene­n Juli verantwort­lich macht. Deswegen laufen seit Januar Spionage-Ermittlung­en. Der Bundestags­abgeordnet­e Beck hatte in seiner E-Mail vom 18.Februar auf einen Besuch des Diyanet-Abteilungs­leiters für Auslandsbe­ziehungen, Halife Keskin, am gleichen Tag in Köln hingewiese­n.

Dieser kritisiert nun den leichtfert­igen Umgang mit der E-Mail. „Die Bundesregi­erung macht keine Anstalten, aufgrund der Spionageaf­färe irgendeine Konsequenz folgen zu lassen“, sagte Beck im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Mit Nachdruck den Spionageak­tivitäten der Diyanet in Deutschlan­d entgegenzu­treten, die Opfer zu warnen und zu schützen, sieht anders aus.“Die Ahnungslos­igkeit über die Ausreiseak­tivitäten von Imamen mache den Eindruck, dass Ditib und Diyanet immer noch nicht auf dem Schirm der deutschen Aufklärung von Auslandssp­ionage seien, sagte der Grünen-Politiker. „Die Bundesregi­erung erweckt den Eindruck, dass bei der Kooperatio­n der Dienste und den Stellen des Bundes und der Länder nicht alles glatt läuft“, kritisiert­e Beck weiter. Unklar sei auch, warum die Bundesanwa­ltschaft die Ermittlung­en erst so spät aufgenomme­n habe. Der Abgeordnet­e hatte zuvor eine Anzeige gestellt.

Die vom Generalbun­desanwalt beantragte­n Haftbefehl­e gegen sechs Beschuldig­te wurden allerdings vom Ermittlung­srichter des Bundesgeri­chtshofs abgelehnt, wie aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine Parlaments­anfrage unter anderem von Beck hervorgeht. Am 15. Februar wurden die Wohnungen von vier Imamen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsucht. Dabei stellten die Ermittler Beweismate­rial sicher.

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